-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  07.: 1. Kläger G

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 07. 1. Kläger G


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3520
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Rechnungslegung
Alte Signatur: Wismar T 80 (W T n. 80)
Laufzeit: (1751-1762) 17.11.1762-21.01.1765
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 17.11.1762 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Querel und erteilter Genehmigung durch das Tribunal vom 17.11.1762 reicht der Kl. am 05.01.1763 seinen Schriftsatz ein. Nach dem Tode Caspar Teppes im Jahre 1741 hat die Witwe Chr. Fanter und Lorenz Jürgen Ahrensen zu Vormündern der gemeinsamen Söhne bestellt, ein Erbinventar aufgestellt und sich mit dem Brenner Johann Dietrich Flohr wiederverheiratet. Nach dem Tode der Lesch wird auch über ihr Erbe ein Inventar errichtet. Da über die Verwaltung beider Vermögen von Fanter bisher nie ordnungsgemäß Rechnung abgelegt wurde, fordert der Kl. dies als Vormund der Tochter des in Norwegen verstorbenen Christoph Teppe. Mit den vorgelegten Rechnungen, die vom Waisengericht bestätigt worden sind, ist er wegen grober Fehler nicht zufrieden, weshalb er vom Waisengericht eine erneute Rechnungslegung fordert, diese aber erst nach Appellation an den Rat erhält. Auch mit der neuen Rechnung ist der Kl. nicht zufrieden und appelliert erneut an das Ratsgericht, das Jahre später jedoch das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Deshalb appelliert der Kl. an das Tribunal und fordert eine schlüssige Abrechnung über die Verwaltung des Erbes. Das Tribunal fordert den Rat am 15.03. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, erhält am 09.07. nach zwei Mahnungen des Kl.s vom 22.04. und 11.07. das Versprechen des Rates, die Angelegenheit zu beschleunigen. Dieses Versprechen wird am 15.10. durch den Rat erneuert. Am 11.11.1763 gehen die Akten ein, am 30.01.1764 werden sie eröffnet, am 07.05., 09.07. und 22.10. erbittet der Kl. Urteil und wird vom Tribunal am 11.05., 13.07. und 26.10.1764 vertröstet, bevor am 21.01.1765 das Urteil ergeht, das die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Auf Bitten des Kl.s vom 08.02.1765 werden die Akten am selben Tag an das Ratsgericht zurückgegeben, um das Urteil durchzusetzen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 12.07.1758, 06.10.1762; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 11.10.1762, Waisengerichtsprotokolle vom 03.12.1757, 11.01., 26.06. und 20.10.1759; Monita Gramms vor dem Ratsgericht (o.D.); Urteil des Waisengerichts vom 16.12.1758; Appellation Gramms an den Rat (o.D.); Auszug aus der Fanterschen Replik vor dem Waisengericht vom Oktober 1758; Auszüge aus Vormundschaftsrechnungen Fanters (o.D.); Schreiben Teppes an Fanter vom 20.06.1751, 16.02.1754; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Quistorp vom 30.04.1763; Rationes decidendi des Wismarer Rates
Instanzenzug: 1. Waisengericht zu Wismar 1757-1759 2. Ratsgericht 1759 3. Ratsgericht 1759-1762 4. Tribunal 1762-1765
Kläger: (2) Johann Michael Gramm als Bevollmächtigter der Vormünder der Witwe Magdalena Lesch, verehelichte Teppe, dann verehelichte Flohr sowie der Kinder von Christoph Teppe aus Friedrichstadt in Norwegen (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christopher Fanter, Vormund von Christoph und Daniel Hinrich Teppe, Kinder des Caspar Teppe, Brantweinbrenner in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3520