-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  10.: 1. Kläger J

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 10. 1. Kläger J


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1520
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar J 13 (J 1 n. 13)
Laufzeit: (1621-1712) 09.05.1713-17.11.1713; 20.12.1714-1716
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 09.05.1713 um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 10.05.1713 legen Kl. am 12.06. ihren Schriftsatz vor. 1673 haben der Archidiakon der Marienkirche Magister Baltzer und Ratsherr Jörck vom Bürgermeister Schwartzkopf 200 Rtlr zum Kauf eines Brauhauses in der Bademutterstraße geliehen, das sie vermietet, 1687 verkauft haben. Der Kreditor bzw. seine Erben erhalten die ihnen zustehenden Zinsen seitdem von den Mietern bzw. nach 1687 von den neuen Eigentümern des besagten Hauses. Erst 1712, nach dem Tod der Witwe Schwartzkopfs, wenden sich die Bekl. an Kl. und fordern die gesamten 200 Rtlr zurück. Das Ratsgericht verurteilt Kl. zur Zahlung der gesamten Summe nebst Zinsen. Kl. querulieren dagegen an das Tribunal und bitten um Aufhebung des Ratsgerichtsurteils. Das Tribunal fordert den Rat am 22.08. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, obwohl Bekl. die Querulation am 19.08.1713 als "frivol" zurückweisen. Am 24.10. bitten Kl. um Fristverlängerung, die sie am 26.10.1713 erhalten. Am 19.01.1714 bitten Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, am 20.01. setzt das Tribunal den 24.01,. dafür an. Am 12.02. bekräftigen Bekl. ihre Ansprüche an Kl., das Tribunal bestätigt das Ratsgerichtsurteil am 16.11.1713. Am 20.12.1714 legen die Kl. restitutio in integrum gegen dieses Urteil ein, erbitten aber zunächst am 20.12.1714 und 12.02.1715 Fristverlängerung, die sie am 29.12.1714 erhalten, die ihnen aber am 18.02.1715 verwehrt wird. Am 21.02. bitten Kl., ihnen das Rechtsmittel trotzdem zu gewähren und erbitten Fristverlängerung, die sie am 22.02. erhalten. Am 20.03., 27.04. und 03.06. werden weitere Fristverlängerungen wegen der Inhaftierung des Dr. Jörcke in Rostock, später Bützow erbeten, am 22.03., 29.04. und 13.06. gewährt. Am 25.06. erbitten Bekl. ein rasches Urteil, am 05.07. gewährt das Tribunal eine letztmalige Fristverlängerung. Am 02.10. begründen Kl. ihre Ansprüche auf Änderung des Urteils, am 17.12. bittet Hinrich Georg Scheffel für Bekl. um ein abschließendes Urteil, das das Tribunal am 31.01.1716 fällt und in dem es sein Urteil bestätigt. Am 09.04.1716 sendet es die Akten der Vorinstanz an den Rat zurück.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 17.02.1713; Ratsgerichtsurteile vom 12.01.1712, 08.02.1713; Bescheinigungen über die Zahlung der Zinsen durch die Eigentümer des Hauses vom 11.01.1694, 18.07.1696, 02.09.1697, 14.05.1700, 27.08.1701; Auszug aus dem Reversal des mecklenburgischen Herzogs von 1621; Supplik der Erben Schwartzkopfs an den Wismarer Rat um Beschlag auf Güter der Erben des Kapitäns Löwenheim vom 12.01.1712; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabebescheinigung für Tribunalsmandate vom 02.09.1713; Kopie der Obligation vom 31.12.1673; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Aussage Joachim Havemanns, Provisor der Marienkirche, wegen beschlagnahmter Gelder des Kapitäns Löwenheim vom 15.11.1713
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1713 2. Tribunal 1713 3. Tribunal 1714-1716
Kläger: (2) Erben des Wismarer Ratsherrn Johann Jörckes (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Erben des Bürgermeisters Caspar Schwartzkopf (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Johann Dietrich Stemwede (A), seit 12.06.1713: Dr. J.J. Jörcke (A) Bekl. Hinrich Georg Scheffel (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1520