-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  11.: 1. Kläger K

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 11. 1. Kläger K


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1577
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Ausübung des Gewandschnitts
Alte Signatur: Wismar K 6 (W K 1 n. 6)
Laufzeit: (1539-1656) 06.10.1656-26.01.1657
Fallbeschreibung: Bekl. haben das Gesuch des Kl.s um Aufnahme in ihre Kompanie zurückgewiesen, da er nicht nachweisen kann, 6 Jahre bei einem Gewandschneider gedient zu haben und somit das Handwerk zu verstehen. Da der Rat diese Sichtweise bestätigt, appelliert Kl. an Tribunal und bestreitet, daß Wismar bisher überhaupt eine Gewandschneiderkompanie mit Amtsrolle und bestätigten Privilegien hatte wie diese in anderen Hansestädten zu finden sind. Am 07.10. bittet der Wismarer Rat, die Appellation nicht zuzulassen und erklärt das Zustandekommen des Urteils, mit dem er die Bekl. habe schützen wollen. Am 01.11. appelliert Kl. erneut gegen ein Urteil des Ratsgerichts, das ihm den Gewandschnitt erneut verbietet und die Beschlagnahme des Tuchs androht. Das Tribunal fordert das Ratsgericht auf, während der schwebenden Appellation nichts gegen Kl. zu unternehmen und fordert Einsendung von Beweisen zur Existenz der Gewandschneiderkompanie. Diese werden am 24.11. vom Rat vorgetragen, am 02.12.1656 fordert das Tribunal Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, die am 03.01.1657 eingehen. Am 26.01.1657 begründet Kl. sein Anliegen ausführlich, die Reaktion des Tribunals darauf erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfriedt Reichardt aufgenommene Appellation vom 12.09.1656; Ratsgerichtsurteil vom 01. und 20.09.1656; Supplik der Wismarer Gewandschneider an den Rat vom 25.08.1656; Supplik des Kl.s an den Rat vom 01.10.1656; von Notar Johannes Schröder aufgenommene Appellation vom 28.09.1656; Bestätigung des Wismarer Rates für Martin Schepel zur Ausübung des Gewandtschnitts von Montag nach Francisci 1539; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 29.11. und 04.12.1656; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Wilcken vom 16.01.1657
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1656 2. Tribunal 1656-1657
Kläger: (2) Bernd Kampe, Bürger und früherer Ältester der Grobtuchmacher zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Gewandschneiderkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1577