-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  11.: 1. Kläger K

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 11. 1. Kläger K


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1715
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Nachbarschaftsrechte
Alte Signatur: Wismar K 115 (W K 4 n. 115)
Laufzeit: (1564-1729) 01.03.1730-28.04.1732
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. um Fristverlängerung vom 01.03., 16.03. und 17.04. und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 02.03. und 18.03., erklärt das Tribunal die Frist am 19.04. für abgelaufen. Kl. ergreifen dagegen am 22.04. Rechtsmittel, das Tribunal gewährt am 24.04. eine letztmalige Fristverlängerung. Am 13.05. tragen Kl. vor, daß seit 1564 auf ihrem Grundstück ein Wasserrohr existiert, das die benachbarten Grundstücken der Parteien versorgt und dessen Reparaturkosten im Schadensfall hälftig geteilt werden. Bei einem Rohrbruch im Winter 1729 hat sich die Bekl. jedoch geweigert, ihren Teil zur Reparatur beizutragen. Ein Beauftragter des Rates vermittelt einen gütlichen Vergleich zwischen den Parteien, der jedoch von der Bekl. nicht akzeptiert wird. Der Rat entscheidet daraufhin, daß die Kl. bessere Beweise für die hälftige Teilung der Reparaturkosten beibringen müssen, bevor die Bekl. zu deren Übernahme verurteilt werden kann. Dagegen appellieren die Kl. vor dem Tribunal, am 22.08. fordert das Tribunal den Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 23.10. bitten Bekl., Kl. zur Auslösung des Mandates aufzufordern, das Tribunal weist Kl. am selben Tag entsprechend an. Am 12.12. tragen Kl. weitere Beweise vor, die vom Tribunal am 15.12. angenommen werden. Am 19.12. werden die am 29.11. eingegangenen Akten der Vorinstanz eröffnet, am 09.04.1731 wird das Urteil des Ratsgerichts bestätigt. Die Kl. ergreifen dagegen am 19.05.1731 restitutio in integrum, erbitten jedoch zunächst Fristverlängerung, die sie am 21.05. erhalten. Am 14.07. tragen Kl. ihre Argumente vor, am 12.10. bittet Bekl. um Prozeßbeschleunigung. Am 28.04.1732 bestätigt das Tribunal sein Urteil und verurteilt Kl. zu 6 Rtlr Strafe wegen Mißbrauchs der Rechtsmittel und zur Übernahme der Unkosten.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 02.12.1729; Ratsgerichtsurteile vom 26.11.1729 und 18.01.1730; Auszug aus dem Wismarer Stadtbuch vom 30.11.1564; Bestätigung eines vormaligen Nachbarn des Hauses der Kl., Johann Mollendorf, über die Aufteilung der Reparaturkosten vom 06.05.1729; Entwurf des Vergleichs zwischen den Parteien vom 02.08.1729; Aufkündigung des Vergleichs durch Bekl. vom 07.10.1729; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Auszug aus dem Wismarer Stadtbuch 1592-1728; von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommenes Zeugenverhör des Johann Mellendorf vom 20.05.1731
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1729 2. Ratsgericht 1729-1730 3. Tribunal 1730-1731 4. Tribunal 1731-1732
Kläger: (2) sämtliche Interessierte am Kröpelinschen Haus (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Witwe des Nathanael Langeclaus, jetzt Ehefrau des Goldschmieds Caspar Augustin Falck zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Hinrich Georg Scheffel (A) Bekl.: Johann Philipp Treffner (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1715