-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  13.: 1. Kläger M

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 13. 1. Kläger M


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2042
Prozessgegenstand: Mandatum arrestatorium Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar M 5 (W M 1 n. 5)
Laufzeit: (1631-1654) 19.01.1655-28.11.1656
Fallbeschreibung: Jürgen von Warnstedt auf Vogelsang hat vom Vater des Kl.s Mathias 1631 600 Mk. lüb. geliehen und dafür sein Hab und Gut als Sicherheit sowie den Bekl. als Bürgen eingesetzt. Trotz aller Bemühungen hat Kl. das Geld nicht erhalten können und bittet deshalb das Tribunal, ihm bei der Eintreibung der mittlerweile auf 667 Mk. 9 s angeschwollenen Summe zu helfen. Dazu soll das Gehalt, das Wilcken als Fiskal am Tribunal zusteht, gepfändet werden. Das Tribunal folgt dem Antrag nicht, sondern erläßt am 30.01. ein Mandatum de solvendo. Als dieses ergebnislos bleibt, bittet Kl. am 14.03. um Vollstreckung des Mandats. Am 17.03. lädt das Tribunal Parteien auf den 30.03. zur Anerkennung der Obligation vor und erläßt am 06.04.1655 ein erneutes Mandat an Bekl. mit 6wöchiger Fristsetzung und Vollstreckungsandrohung. Am 06.04.1655 verspricht Bekl. Kl., ihm innerhalb von sechs Wochen seine Forderungen zu bezahlen, bricht das Versprechen jedoch, weshalb Kl. sich am 25.05. erneut an das Tribunal wendet und die Vollstreckung seiner Forderung samt sämtlicher Unkosten fordert. Das Tribunal erläßt am 01.06.1655 ein Mandatum poenale mit Androhung von 100 Rtlr Strafe, wenn Zahlung nicht binnen 4 Wochen erfolgt. Am 09.07. bittet Bekl. um Anberaumung eines Vorbescheides, in dem Ratenzahlung vereinbart werden soll. Das Tribunal setzt den Termin am 10.07. auf den 04.09. fest. Kl. lehnt dieses Angebot am 10.08. ab und fordert die Hälfte seiner Forderung samt Zinsen in bar, die andere Hälfte durch Wismarer Bürgen versichern zu lassen. Das Tribunal fordert Bekl. am 16.08. zur Erwiderung auf. Am 03.09. erklärt Bekl., dem Kl. 30 Mk. lüb. bezahlt zu haben und erinnert an den Erlaß des mecklenburgischen Herzogs, daß alle nichtbezahlten Zinsen halbiert werden sollten. Bekl. lehnt zudem die Bezahlung der zu hohen Prozeßkosten ab, bietet aber die Bezahlung zu Michaelis 1655 und Antoni 1656 an. Das Tribunal fordert Kl. am 04.09. zur Antwort auf, die am 15.09. eingeht und in der Kl. die Höhe seiner Forderung verteidigt und die Anwendung des mecklenburgischen Erlasses auf diese Schuld ablehnt. Das Tribunal verlangt am 18.09. Erwiderung von Bekl. Am 09.10. bittet Bekl. um Fristverlängerung, die er am 12.10. erhält, am 24.10.1655 bittet Nebenbekl. um Ansetzung eines Vorbescheides, um sich mit Kl. gütlich einigen zu können. Er erhält einen Termin am 13.11., der am 10.11. auf seinen Antrag vom 07.11. hin auf den 27.11. verschoben wird. Am 08.11. bittet Kl. um endliche Auszahlung des von ihm verlangten Geldes, entweder duch Vergleich oder Vollstreckung. Am 10.11. fordert das Tribunal von Bekl. die mecklenburgische Konsistitution wegen des Schuldenerlasses in beglaubigter Form einzureichen, Wilcken folgt dem am 27.11. Beim Gütetermin am 27.11.1655 verzichtet Kl. auf die Hälfte der ihm zustehenden Zinsen und die Unkosten, wenn alle Zahlungstermine richtig eingehalten werden. Da Warnstede den 2. Termin versäumt hat, bittet Kl. am 05.03.1656 die Vollstreckung gegen Bekl. samt Zinsen und Unkosten vorzunehmen. Das Tribunal setzt Bekl. am 06.03.1656 14 Tage Zahlungsfrist, droht dann die ungeseumbte Execution" an. Als auch der 3. und 4. Termin verstreichen und Kl. sich darüber am 19.06. und 27.11. beschwert und am 10.07. zusätzliche Gerichtskosten fordert, erneuert Tribunal am 20.06. und am 28.11.1656 sein Mandat an Wilcken.
Prozessbeilagen: (7) Original und Kopie der Obligation vom 07.07.1631; Anerkennung der Schuld durch Wilcken vom 12.07.1653; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 09.02., 19.03., 07.04.1655 und 23.06.1656; Aufstellung der Prozeßkosten Maaßüber 21 Rtlr 20 s (o.D.); Quittung Maaßüber den Empfang von 10 Rtlr von Wilcken vom 03.07.1654; Erlaß der mecklenburgischen Herzöge vom 25.06.1655 über die Halbierung der Zinsen von allen Schuldnern im Land; Vergleich zwischen den Parteien über die Rückzahlung vom 27.11.1655; erneute Aufstellung der Gerichtskosten über 23 Rtlr 46 s vom 10.07.1656
Instanzenzug: 1. Tribunal 1655-1656
Kläger: (2) Samuel Maas, Pastor zu Dambeck
Beklagter: Dr. Caspar Wilcken, Fiskal am Tribunal sowie Jürgen von Warnstedt auf Vogelsang als Nebenbekl.
Anwälte: Kl.: Dr. Heinrich Schabbel (A & P) Bekl.: Dr Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2042