-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  13.: 1. Kläger M

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 13. 1. Kläger M


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0767
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um sicheres Geleit
Alte Signatur: Wismar F 1 (W F 1 n. 1)
Laufzeit: (1656) 16.03.1657-24.03.1657, 26.06.1658-03.12.1659
Fallbeschreibung: Kl. hat bei einer nicht von ihm begonnenen Schlägerei beim Krug in Alt Bukow Hans Havemann tödlich verwundet und erbittet sicheres Geleit für die Untersuchung des Falles. Das Tribunal verweist den Fall am 20.03. an den Fiskal (Nr. 0768 f.) und fordert ihn auf, Zeugen zu verhören. Am 26.06.1658 erneuert Kl. seine Bitte, wird aber am 01.07. erneut auf die Untersuchung des Fiskals verwiesen. Am 16.12.1658 erinnert Kl. an seine Bitte wegen sicheren Geleits und erbittet ein Mandat an den Pfarrer von Neukloster, Caspar Bussing, ihm die Beichte abzunehmen. Das Tribunal weist ihn am 07.01.1659 an, zuvor seine Unschuld zu beweisen. Am 18.02. bittet Kl., eine Kommission aus Assessor Dreyer und Protonotar Pascovius zu bilden und diese mit dem Verhör der Zeugen Karsten und Görries Frahm zu beauftragen. Das Tribunal setzt die Kommission am 22.02. ein und lädt Cyriacus Havemann vor. Am 10.06. erbittet dieser krankheitshalber Fristverlängerung, die er am 14.06. erhält. Am 02.09. beschwert sich Kl., daß die Justizkanzlei noch immer keine Rechtshilfe geleistet habe und erbittet Zeugenverhör durch Kommissare. Das Tribunal weist Kommissare am 16.09. entsprechend an und fordert Kl. auf, seine Unschuld zu erweisen. Am 25.10. legt Kl. die Zeugenaussagen vor, am 18.11.1659 läßt das Tribunal ihn daraufhin vom Amtmann von Neukloster festnehmen.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Jochim Schumacher aufgenommene Befragung der Zeugen Carsten Frahm, Burgmann zu Bäbelin und Görries Frahm vom 14.07.1656; von Kl. vorgeschlagene Articuli probatorii vom 18.02.1659; Empfangsbescheinigung der Schweriner Regierungskanzlei für ein Tribunalmandat vom 16.04.1659; Rotulus Examinus Testium des Carsten und Görries Frahm vom 21.10.1659; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Zander vom 15.10.1659; von Tribunalsbote Daniel Umbach ausgestellte Übergabequittungen für Ladungen vom 29.09. und 27.12.1659; von Notar Christian Wüsthoff aufgenommenes Leichenschauprotokoll des Hans Havemann vom 21.04.1656; von Notar Christian Wüsthoff aufgenommenes Protokoll der Befragung von Jochim Wede zu Kröpelin, Jochim Hiddesack & Hans Haresz vom 21.10.1659
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1659
Kläger: (2) Hans Meyer, Pächter zu Teplitz
Beklagter: Erben des Hans Havemann zu Kröpelin
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0767