-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 14. 1. Kläger N


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2290
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um neue Dienste
Alte Signatur: Wismar N 23 (W N 1 n. 23)
Laufzeit: (1725-1728) 13.02.1728-08.05.1728
Fallbeschreibung: Als Bekl. 1715 das Amt in Besitz nahm, gab er jedem Dorf ein Reglement, in dem die Dienste nach dem bisherigen Gebrauch geregelt waren. In der vergangenen Ernte hat Bekl. auch Fuhr- und Spanndienste von Kl.n gefordert, die daraufhin forderten, sie zu Vollbauern zu machen und andernfalls den Dienst verweigern wollten. Daraufhin geschah nichts bis Anfang Februar, als Bekl. Spanndienste von Kl.n forderte und ihnen auf ihre Weigerung hin einen Korporal zur Vollstreckung ins Haus legte. Da dies eine neue Last ist, die sie nicht tragen können, bitten die Kl. das Tribunal, den Bekl. aufzufordern, es bei den bisherigen Diensten zu belassen und die Exekution wieder abzuziehen. Das Tribunal erläßt am selben Tag Schreiben an den Bekl., sich zu den Vorwürfen zu äußern und an den Leutnant Hysing, die Exekution abzuziehen. Am 19.03. klagen die Bauern, sie würden vom Bekl. nicht mehr zu den Diensten gefordert, sondern sollten diese bar bezahlen und bitten das Tribunal, dies zu unterbinden. Das Gericht folgt dem Antrag am selben Tag und sendet Reskript an Bekl. Dieser gibt am 23.03. an, er folge nur den Anweisungen der Kgl. Kommission, der Fall gehöre in die Kompetenz der Kammer und sei nicht vom Tribunal zu entscheiden, außerdem hätten die Bauern ihm zu gehorchen und würden durch günstige Mandate des Tribunals aufgehetzt, dies nicht zu tun. Bekl. bittet, ihn bei seinen Rechten als Pfandinhaber zu schützen, da er sonst außer Stande wäre, des Königs Dienste und Interesse beim Amte weiter zu befordern." Das Tribunal setzt am 24.03. einen Vorbescheid auf den 13.04. an und lädt die Parteien dazu ein. Am 09.04. beschwert sich Bekl. über die Renitenz der Neuklosteraner Bauern, die durch Rechtsprechung des Tribunals befördert werde und bittet, seine Autorität als Pfandinhaber nicht weiter zu untergraben. Das Tribunal teilt dies am 10.04. den Kl.n mit. Der Vergleichsversuch am 13.04. scheitert, am 05.05. erbittet Bekl. Urteil. Das Tribunal nimmt dies am 07.05.1728 ad acta.
Prozessbeilagen: (7) Bescheid über eingelegte Exekution vom 12.02.1728; "Extract aus dem Anschlag und Ertrag der Neuklosterschen Dorffschaften nach der Revidir- und Untersuchung de Anno 1725"
Instanzenzug: 1. Tribunal 1728
Kläger: (2) Hinrich Kruse und Hinrich Haker, zwei Halbbauern des Dorfes Nevern im Amt Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat Dietrich Joachim von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Josias Matras (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2290