-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 14. 1. Kläger N


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2317
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar N 39 (W N 1 n. 39)
Laufzeit: (1762-1768) 12.07.1768-29.05.1772
Fallbeschreibung: Kl. hat Bekl. 4.000 Rtlr geliehen, diese zu Trinitatis des Jahres 1767 ordnungsgemäß zurückgefordert, sie bisher aber nicht erhalten. Kl. bittet darum, ein entsprechendes Mandat an Bekl. zu erlassen und die Pächter von Gröningshof und Viereckenhof anzuweisen, die fällige Pacht an ihn zu entrichten. Das Tribunal erläßt am 13.07. das gewünschte Mandat an Bekl., fordert ihn auf, eventuelle Einwände vorzutragen und am 11.10. im Tribunal die Originalobligation anzuerkennen. Gröning wendet am 10.10. ein, die Kündigung sei nicht termingemäß erfolgt, er stellt aber die Bezahlung zu Anthoni 1769 in Aussicht, da ein Dritter, den er in 4 Wochen benennen will, die Obligation übernehmen will. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag zur Erwiderung auf. Am 10.12. erbittet Kl. die Vollstreckung des Mandats, da derjenige, der die Obligation übernehmen will, noch nicht benannt wurde und er das Geld benötigt. Das Tribunal fordert Bekl. am 13.12.1768 zur Zahlung zu Anthoni 1769 auf und droht Beschlagnahme im Weigerungsfalle an. Ein geheimes Extrajudicialprotokoll vom 14.12.1768, auf das in einer Notiz verwiesen wird, liegt der Akte nicht bei. Am 22.02.1769 klagt Nettelbla, er habe sein Geld nicht erhalten, und bittet, die Müller auf den Gröningschen Höfen anzuweisen, die Pacht an ihn auszuzahlen. Das Tribunal weist die Müller Walter auf Gröningshof und Wulff auf der Viereggenmühle sowie den Holländer Zietz zu Viereggenhof am 24.02. an, die Pacht ad depositum in der Tribunalskanzlei einzuzahlen und den Kanzlisten Hermes, die 4.000 Rtlr per Vollstreckung bei Gröning einzutreiben. Am 01.03.1769 ergreift Bekl. dagegen restitutio in integrum und beschuldigt Kl., durch seine Klage seinen Kredit beschädigt zu haben, so daß derjenige, der seine Obligation übernehmen wollte wegen des Prozesses zurückgetreten ist. Er bietet nun an, den Viereckenhof zu verkaufen, benötigt dafür aber Zeit. Das Tribunal setzt am 02.03. einen Vorbescheid auf den 08.03. an, dessen Protokoll fehlt. Am 03.11.1769 teilt Kl. mit, daß Bekl. dem Vergleich nicht gefolgt ist und bittet um Vollstreckung seiner Forderungen und Beschlagnahme des Gehaltes des Bekl. Das Tribunal gibt Bekl. am 06.11. 14 Tage Zeit zur Antwort. Am 22.11. und 11.12. erbittet dieser Fristverlängerung, die er am 24.11. und 12.12. erhält. Am 11.12. bittet Kl., keine weiteren Fristverlängerungen zuzulassen und ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Das Tribunal sagt dies am 12.12. zu. Am 19.12. stellt Bekl. dar, daß am 16.03. ein Vergleich getroffen worden sei, daß er dem Kl. jährlich zu Anthoni 500 Rtlr bezahlen würde, wofür sein Sohn, Anthon Gröning, bürgt. Das Tribunal setzt am 21.12.1769 einen weiteren Vorbescheid auf den 12.01.1770 an, dessen Protokoll nicht beiliegt. Im Januar 1770 zahlt Bekl. die erste Rate seiner Schulden, Kl. fordert aber auch die Bezahlung seiner Unkosten und Sicherheiten für die Rückzahlung. Das Tribunal fordert beide Parteien am 07.02. zu einem außergerichtlichen Vergleich auf. Am 26.02. beschwert sich Dr. Quistorp, daß dieser Versuch gescheitert ist und bittet um Bescheid des Tribunals. Am 12.03. vermittelt und protokolliert das Tribunal den Vergleich zwischen den Parteien. Am 18.04.1771 klagt Nettelbla, daß er die 2. Rate des Vergleichs nicht erhalten habe, weshalb er erneut um Anweisung an die Pächter bittet, ihm die Pacht von den Gröningschen Höfen direkt auszuzahlen. Das Tribunal weist Bekl. am 20.04. an, binnen 3 Wochen die 500 Rtlr zu bezahlen, dieser gibt am 16.05. vor, es sei allein die Schuld des Kl.s, das dieser sein Geld nicht erhalten habe, weil er dem Kammerherrn von Lange nicht die gewünschte Überschreibung geben wollte (Nr. 2318). Das Tribunal fordert Nettelbla am 17.05. zur Antwort auf, die am 22.06. eingeht und in der Kl. seine Forderung bekräftigt und um Vollstreckung seiner Forderungen bittet. Das Tribunal fordert Bekl. am 25.06. zur Erwiderung auf, der am 13.09. und 06.11. Fristverlängerung erbittet, die er am 17.09. und 08.11. nach Protest des Kl.s vom 05.11. erhält. Am 02.12. weist Bekl. die Vorwürfe des Kl.s zurück, am 06.12.1771 setzt das Tribunal einen neuen Vergleichstermin auf den 07.01.1772 an, das Protokoll liegt den Akten nicht bei. Kl. lehnt diesen Vergleich am 21.02.1772 ab und fordert die Bezahlung der Gesamtsumme. Das Tribunal entscheidet am 05.03., Kl. habe dem Kammerherrn von Langen jeweils Teilüberschreibungen der Obligation auszustellen, Bekl. die Bezahlung der ausstehenden 500 Rtlr zu erreichen. Gegen dieses Urteil ergreift Bekl. am 16.04.1772 restitutio in integrum, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, bevor er am 14.05. seinen Schriftsatz einreicht und bittet, die ausstehenden 500 Rtlr im nächsten Jahr mit bezahlen zu dürfen. Das Tribunal weist dies am 29.05.1772 zurück.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Ernst Friedrich Babst beglaubigte Kopie der Obligation Grönings und Verschreibung auf seine Höfe Gröningshof und Viereckenhof an Nettelbla von Antoni 1762; von Notar Godofredus Johannes Pfundheller überbrachtes Kündigungsschreiben des Akziserates Oertling im Namen Nettelblas an Gröning vom 13.07.1767; Prozeßvollmacht Nettelblas für Quistorp vom 29.03.1768; Übergabebescheinigung des Tribunalspedellen Carl Gustav Wolf für mehrere Dokumente Nettelblas an Gröning vom 19.10.1768; Vergleich zwischen den Parteien vom 16.03.1769; Project eines Neben-Reverses; Entwurf eines Vergleichs von Quistorp; Schreiben Nettelblas an Tribunal vom 06.01.1770; Anlage zum Abschied vom 12.03.1770; Schreiben des Akziserates Oertling an Gröning vom 31.01., 18.02. und 04.03.1771; Schreiben des Kammerherrn von Langen an Gröning vom 06.03.1771; Verpflichtung von Langens vom 26.01.1770; Brief Grönings an Quistorp vom 16.03.1771
Instanzenzug: 1. Tribunal 1768-1772
Kläger: (2) Dr. Christian Baron von Nettelbla, Assessor am Reichskammergericht zu Wetzlar
Beklagter: Dr. Anthon Christian von Gröning, Assessor am Tribunal zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. N N Riechelmann (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2317