-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  16.: 1. Kläger P

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 16. 1. Kläger P


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0227
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Eingriffe ins Backen
Alte Signatur: Wismar B 130 (W B 4 n. 130)
Laufzeit: (1606-1708) 30.04.1708-02.11.1708
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. um Fristverlängerung vom 30.04., 11.06., 23.07 und 13.08. und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 01.05., 12.06., 25.07. und 15.08. tragen Kl. am 21.08. ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Seit einiger Zeit maßen sich Bekl. das Backen von Stollen sowie von Semmeln nach der Form und mit der Teigzusammensetzung der Kl. an und greifen damit in die Privilegien der Kl. ein. Diese beschweren sich beim Rat, der urteilt, die Bekl. dürfen zwar die Form, nicht aber den Teig der Kl. verwenden. Dagegen appellieren Kl. vor dem Tribunal, das am 02.11.1708 den Rat per Reskript auffordert, "das gravamen zu heben". Am 02.03.1722 ergreifen Bekl. gegen dieses Urteil restitutio in integrum, da Kl. ihnen kürzlich nach Inhalt des Tribunalsurteils von 1708 vom Rat verbieten lassen haben, runde Semmeln zu backen. Da Bekl. diese Brotsorte während der gesamten Zeit gebacken haben, beharren sie auf ihrem Recht und erbitten die Hilfe des Tribunals, das Kl. am 01.05. zur Antwort binnen 2 Wochen auffordert. Da diese bis zum 08.06. nicht eingegangen ist, erbitten Bekl. Urteil. Das Tribunal setzt am 09.06. den Termin zur Verkündung des Urteils auf den 23.06. an. Am 19.06. erbitten Kl. Fristverlängerung und erhalten diese am 17.06. Am 07.07. tragen Kl. ihre Einwände gegen die Klage vor und beharren auf ihrem alleinigen Recht, runde Semmeln zu backen, das sie mit dem Gebrauch in den umliegenden Städten und altem Herkommen verteidigen. Daraufhin legt das Tribunal am 11.07.1722 fest, daß Kl.n das Backen von Fastbäckersemmeln allerdings nur mit Fastbäckerteig zu gestatten ist. Am 23.07. geben Bekl. dazu eine Erklärung ab, um "Weitläuftigkeiten" zu verhindern, am selben Tag erbitten Kl. eine Erklärung des Urteils und erhalten diese am 25.08. Am 22.08., 10.10. und 02.11. erbitten Kl. daraufhin eine Fristverlängerung zum Einreichen von Rechtsmitteln, die sie am 25.08., 12.10. und 05.11. erhalten. Am 23.11. tragen sie unter Bezug auf alte Rechte ihre Beschwerden gegen das Tribunalsurteil vor und bitten um Bestätigung des Tribunalsurteils von 1708. Am 25.01.1723 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 06.04. tragen Bekl. ihre Gegenargumente vor und beziehen sich auf den Gebrauch in benachbarten Städten, woraufhin das Tribunal am 12.04.1723 sein Urteil bestätigt. Am 01.06. teilen Kl. mit, daß Bekl. ungeachtet des Urteils weiter ihre Privilegien verletzen und bitten um Abstellung. Daraufhin beauftragt das Tribunal den Rat am 04.06.1723, das Tribunalsurteil durchzusetzen.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Josias Matras aufgenommene Appellation vom 31.01.1708; Ratsgerichtsurteile vom 14.12.1670, 21.01.1708; Ratsgerichtsprotokolle vom 21.01.1708, 16.02.1709, 18.07.1722; Belehnung des Caspar Reichenberger vom 29.09.1606 und des Sebastian Tedel aus Eger im Voigtland vom 11.08.1626 als Weiß- und Kuchenbäcker durch den Rat zu Wismar; Tribunalsurteile vom 12.11.1662, 20.10.1684, 05.10.1689, 02.11.1708; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 07.05.1722; Attestate der Ämter der Los- und Kuchenbäcker zu Alten Stettin, Stralsund und Schwerin vom 01., 03. und 08.06.1722 und der Ämter der Weiß- und Fastbäcker zu Rostock, Parchim und Hamburg vom 14., 22.02. und 09.03.1723; Privilegienbestätigungen der Pommerschen Landesregierung für die Los- und Kuchenbäcker von Alt-Stettin vom 22.03.1653, 24.12.1663; Alt-Stettiner Ratsgerichtsurteil in Sachen der Los- und Kuchenbäcker vs. die Weiß- und Roggenbäcker vom 04.09.1652; Mandate der Pommerschen Landesregierung vom 24.06.1653, 21.07.1657; Tribunalsmandate vom 12.09.1674, 15.03.1683, 07.06.1686, 11.05.1689, 02.09.1699; Verordnung der kgl. preußisch-hinterpommerschen Regierung zu Stargard vom 26.03.1722; Anweisung des preußischen Königs Friedrich Wilhelm an Stargarder Regierung vom 22.03.1722; von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Zeugenaussage von Christoph Sommer und Johann Ruge vom 22.07.1722; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Hertzberg vom 25.01.1723
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1708 2. Tribunal 1708 3. Tribunal 1722 4. Tribunal 1722-1723
Kläger: (2) Sämtliche Los- und Kuchenbäcker zu Wismar, seit 1723 insbesondere Jacob Paries, Hartwig Friedrich Walter, Johann Möllendörff und Jacob Wilcke (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amt der Weiß- und Fastbäcker (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Gröning (A & P), seit 1722: Dr. Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: seit 1722: Dr. Cajus Matthias Arend (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0227