-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  22.: 1. Kläger V

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3551
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar V 12 (W V I n. 12)
Laufzeit: (1659-1686) 05.03.1686-04.10.1687
Fallbeschreibung: Der Kl. berichtet, daß der kurbayerische Generaladjutant Arvid Müller von der Lühne, Bruder der Bekl., in München verstorben sei, und daß der Bekl. ihn an den Plänen zur Überführung der Leiche und zur Aufteilung des Erbes bisher nicht beteiligt habe, obwohl er wegen seiner Kinder Ansprüche an das Erbe erhebe. Er bittet, den Bekl. anzuweisen, ihm ein Erbinventar auszuhändigen und ihn in seine Pläne einzuweihen. Das Tribunal erläßt ein entsprechendes Mandat an den Bekl. am selben Tag. Der Bekl. wendet am 26.03. ein, das zuständige erstinstanzliche Forum sei das Pommersche Hofgericht, vor dem der Kl. seine Klage vortragen möge. Das Tribunal fordert den Kl. am 27.03. zur Erwiderung binnen 3 Wochen auf. Am 12.04. besteht der Kl. auf dem Tribunal als Forum und seinen Ansprüchen gegen die Bekl., woraufhin das Tribunal die Bekl. am 15.04. erneut zur Übergabe des Erbinventars anweist. Dessen Übergabe wird von C.L. und J.H. v.d. Lühne am 28.05. angekündigt, gleichzeitig bitten sie um Aufschub des Prozesses, da ihr Bruder sich noch in Frankreich befindet. Der Kl. wehrt sich am 09.06. gegen den Aufschub, das Tribunal gesteht ihm am 10.06. die Mitteilung des Erbinventars über das Gut Neetzow zu und fordert den Bekl. zur Stellungnahme binnen 3 Wochen auf. Am 08.07. bittet Dr. Gerdes um Schließung der Beweisaufnahme wegen Fristversäumnis und erreicht diese am 10.07. Am 29.07.1686 legen die Bekl. restitutio in integrum gegen Schließung der Beweisaufnahme ein, legen das Erbinventar und weitere Beweise vor, erklären, daß sie noch keine Übersicht über die Schulden ihres Bruders hätten und der Fall noch Zeit brauche, bis er entschieden werden könne. Das Tribunal informiert den Kl. am 04.09. darüber. Am 13.09. und 25.11.1686 sowie am 07.04.1687 erbitten die Bekl. Fristverlängerung und erhalten diese am 28.09. und 30.11.1686 sowie am 18.04.1687. Am 01.09.1687 bitten die Bekl. die Stellung einer Kaution von Kl., da er im Land nicht angesessen ist und weisen dessen Ansprüche an die Erbschaft ihres verstorbenen Bruders zurück. Das Tribunal fordert den Kl. am 10.09.1687 auf, sich zu der Kautionsforderung zu äußern, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Ehevertrag zwischen verstorbenen General Müller von der Lühne und dem Oberst von Vick vom 18.04.1659; Auszug aus undatiertem Testament des Generals Müller von der Lühne; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 17.06.1686 und der Bekl. für Dr. Oldenburg vom 04.10.1687; von Notar Eberhard Essing aufgenommenes Inventar über Neetzow und einen Teil des Gutes Grambzow vom 11. und 12.03.1686; Schreiben des Feldmarschalls Bielke an Oberst von der Lühne vom 13.03.1686; Schreiben Leutnant Bartold Seefels an Oberst Müller v.d. Lühne mit Erbinventar des Arvid Müller v.d.Lühne vom 26.01.1686
Instanzenzug: 1. Tribunal 1686 2. Tribunal 1686-1687
Kläger: (2) Generalmajor und Landshövding Heinrich von Vick
Beklagter: Oberst Carl Leonhard Müller von der Lühne, seit 12.04.1686 auch Major Gustav Burchart und Jacob Heinrich Gebrüder von der Lühne
Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Bernhard Diekman (A), Dr. Johannes Oldenburg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3551