-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3244
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar S 293, Nr. 20 (W S 8 n. 293, Nr. 20)
Laufzeit: (1713-1740) 12.06.1743-05.07.1743; 02.05.1755-
Fallbeschreibung: Fähnrich Wesche fordert für sich 320 Rtlr, für seinen Bruder 100 Rtlr an rückständigem Lohn und außerdem für sich 155 Rtlr 32 s an vorgeschossenen Haushaltungskosten, die der verstorbene schwedische Resident im Niedersächsischen Kreis Carl Christoph von Strahlenheim den Brüdern noch schuldet. Das Tribunal setzt am 14.06. den 19.06. zur Begutachtung der Rechnungen fest und lädt die Parteien dazu ein. Am 28.06. erbittet der Kl. einen neuen Termin und erhält diesen am folgenden Tag für den 04.07. An diesem Tag bezweifelt der Bekl. die Richtigkeit der Angaben, das Gericht teilt dies am 05.07. dem Kl. mit. Am 02.05.1755 meldet sich die Witwe Wesches, macht ihre Ansprüche an den Forderungen ihres Mannes geltend und fordert die Zinszahlung. Das Tribunal fordert den Bekl. am 06.05. zur Antwort binnen 3 Wochen auf. Am 24.06. fordert die Kl.in ein Subsidial an den Hamburger Rat zur Bekräftigung ihrer Ansprüche, das Tribunal fordert am 27.06. erneut den Bekl. zur Stellungnahme binnen 3 Wochen auf und erhält diese am 19.07., als der Bekl. fordert, die Kl.in wegen fehlender Beweise mit ihrer Forderung abzuweisen. Dagegen wehrt sich die Kl.in am 07.11. und besteht auf ihren Ansprüchen, die sie vor dem Hamburger Rat gern belegen will, weshalb sie um ein Subsidial an den Hamburger Rat bittet und dieses am 11.11.1755 erhält. Am 22.04.1756 legt sie das Protokoll ihrer Eidesleistung vor dem Hamburger Rat vor und bittet, ihre Ansprüche auf den Lohn ihres verstorbenen Mannes in den Gesamtkonkurs einzureihen. Das Tribunal urteilt am 27.04.1756 entsprechend. Am 06.08. legt Palthen seine Vollmacht als Prokurator der Kl. vor, die vom Tribunal am 09.08.1756 ad acta genommen wird. Am 21.01.1785 erbittet Palthen die Auszahlung der Forderung der Kl.in in Höhe von 480 Rtlr 4 s. Das Tribunal setzt am 18.03. eine 6wöchige Frist zur Beglaubigung der Forderungen. Am 26.03. reicht Palthen seine Berechnung über die Zinsen und sein Honorar ein und bittet, das Geld in der Tribunalskanzlei zu deponieren. Das Tribunal nimmt das Geld am 30.03. entgegen. Am 28.04. und 10.06. erbittet Koch Fristverlängerung, da er sich als neuer Anwalt erst in den Fall einarbeiten muß und erhält diese am 30.04. und 11.06. Am 21.07. begründet Koch die Forderungen der Witwe auf die weiteren Auslagen ihres Mannes für Strahlenheim und erbittet ein Subsidial an den Rat von Hamburg, der Kl.in einen Eid auf ihre Forderungen abzunehmen oder die Erlaubnis, für die Kl.in den Eid abzulegen. Am 09.09. geht das Tribunal auf letztere Bitte ein, am 17.09. und 29.10. erbittet Koch Fristverlängerung und erhält diese am 20.09. und 31.10., am 14.11. legt er eine Spezialvollmacht seiner Mandantin zur Eidesleistung vor, am 22.11. leistet er den Eid für seine Mandantin. Am selben Tag erkennt das Tribunal die Forderung der Kl.in an. Am 25.11. bittet die Kl.in an sie als Erbin auch die Forderung Dietrich Albrecht Wesches auszuzahlen. Das Tribunal trägt dem Bekl. am 01.12. auf, sich zu den Ansprüchen zu äußern. Dieser fordert am 06.12. Beweise für die exklusiven Erbansprüche der Kl.in und ihres Sohnes. Das Tribunal fordert die Kl.in am 09.12.1785 auf, diese Beweise beizubringen, erhält sie am 20.01.1786 und erkennt die Forderung am 07.02. an. Am 11.02. legt Palthen seine Berechnung über die Ansprüche der Kl.in und ihres Sohnes vor und bittet um Bestätigung, die er am 09.03.1786 zusammen mit einer Auszahlungsaufforderung erhält.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über die Forderungen der Kl. über 575 Rtlr 35 s vom 01.09.1740; Schuldscheine Strahlenheims für 10 Jahre ausstehenden Lohn über 320 Rtlr vom 13.08.1740; Haushaltungs- und Weinrechnung von 1740 über 230 Mk. lüb., Aufstellung über ausgelegte Weinrechnungen vom 02.07.-14.08.1740, geliehene 150 Mk. lüb. für Weinhändler Elers von 1738 und 12 Mk. lüb. für Weinhändler Jessel vom 10.09.1740; Rechnung von E.F. Colebrand über 44 Mk. lüb. 3 s vom 15.03.1738; Rechnung Dietrich Albrecht Wesches für geschuldeten Dienstlohn vom 03.09.1735-1740; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gerdes vom 18.06.1743, für J.F. von Palthen vom 15.10.1755; Formula juramenti für Kl.in; Prozeßvollmacht der Kl.in und D.A. Wesches für Palthen vom 17.04. und 21.07.1756; Schreiben des Hamburger Rates an Tribunal vom 09.04.1756; Protokoll der Eidesleistung der Kl.in vom 04.03.1756; Zinsberechnung für Kl.in vom 26.03.1785; Vollmacht der Kl.in für Dr. Koch vom 26.07.1785; Spezialvollmacht der Anna Catharina Lönsberg vom 08.11.1785; Auszug des Tribunalsprotokolls vom 22.11.1785; vom Oberküster der Hamburger Michaeliskirche Johann Heinrich Christoph Martini bestätigte Auszüge aus dem Taufbuch vom 22.01.1713, 13.11.1718 und 29.11.1747 und aus dem Traubuch vom Trinitatis 1743; Bestätigung der Hamburger Bürger Johann Cyrill Schultz und Johann Gustav Peiffer über Erbansprüche Johann Jacob Dietrich Wesche vom 23.12.1785; Berechnung der Ansprüche für den Sohn der Kl.in vom 11.02.1786
Instanzenzug: 1. Tribunal 1743-1786
Kläger: (2) Joachim Wesche, Fähnrich, für sich und seinen Bruder Dietrich Albrecht, seit 1755 Anna Catharina Bremen als Witwe des Joachim Wesche zu Hamburg, seit 1785 Ehefrau des Lorenz Lönberg zu Hamburg und ihren Sohn Johann Jacob Dietrich Wesche
Beklagter: Dr. Carl Christoph Gröning als gemeinsamer Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses
Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P), seit 1755: Dr. Georg Gustav Gerdes (A), Johann Franz von Palthen (P); seit 1785: Dr. Johann Christian Koch (A & P) Bekl.: seit 1755: Johann Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3244