-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.02.: 1. Kläger B

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0019
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Auszahlung eines angelegten Kapitals
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2
Laufzeit: 25.04.1710-26.03.1716
Fallbeschreibung: Die weitverstreut lebenden Kl., unter denen sich Witwen und Waisen befinden, haben 10.000 Rtlr nebst Zinsen im Gut Rosengarten angelegt und bitten um eine Zahlungsanweisung an den Bekl. zur Auszahlung dieser Summe an sie. Das Tribunal erläßt das gewünschte Mandat am 30.05. mit 6wöchiger Zahlungsfrist. Am 08.07. und 22.09.1710 bittet der Bekl. um Fristverlängerung, die er am 14.07. und 13.10.1710 erhält. Am 12.09.1710 und 14.01.1711 bitten die Kl. um Erneuerung des Mandates, werden aber am 13.10.1710 auf den Bescheid verwiesen, den das Tribunal dem Bekl. am selben Tag erteilt hat. Am 24.01.1711 erneuert das Tribunal sein Mandat an Bekl. Am 20.03. erklärt der Bekl., ihm sei nur der Teil des Gutes verpfändet worden, der der Krone noch zustand, die 10.000 Rtlr nebst Zinsen, die die Kl. fordern, müssen sie von der Krone bzw. der Pommerschen Kammer verlangen. Das Tribunal fordert die Kl. am 28.04. zur Erwiderung auf. Am 17.06. bestehen die Kl. auf ihrer Forderung und bitten erneut um Zahlungsanweisung an Bekl. Das Tribunal fordert den Bekl. am 18.06. zur Erwiderung auf. Am 14.12. bitten die Kl. um ein Urteil, da sich der Bekl. bisher nicht gemeldet hat, am 16.12.1711 fordert das Tribunal den Bekl. erneut zur Antwort auf. Am 29.02.1712 bitten die Kl. um Anweisung an Bekl., die fälligen Zisnen von 1.000 fl. an Christoph Westphal auszuzahlen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 01.03. Am selben Tag erbittet der Bekl. eine Fristverlängerung, die er am 04.03. erhält. Am 03.05. erklärt der Bekl., daß er wegen schwerster Einquartierung und verlangten Lieferungen an die Stralsunder Garnison keine Erträge von dem Gut erhalten habe, aus denen er die Zinsen bezahlen könnte. In jedem Falle lehnt er die Bezahlung der 10.000 Rtlr ab und verweist die Kl. an die Kammer. Das Tribunal fordert die Kl. am 10.05. zur Erwiderung auf. Am 31.05. bestehen diese auf der Bezahlung der Zinsen und bitten um Erneuerung des Mandates. Das Tribunal fordert den Bekl. am 02.06. zur Erwiderung auf, am 05.09. bitten die Kl. um Erneuerung des Mandates, die sie am 07.10. erhalten. Am 12.11. belegt Bekl. die außergewöhnliche Belastung des Gutes, am 18.11.1712 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 06.02.1713 weist das Tribunal die Forderung nach Bezahlung der 10.000 Rtlr durch Bekl. ab und fordert wegen der Bezahlung der Zinsen weitere Beweise. Am 08.04. bestehen die Kl. auf ihren Forderungen, das Tribunal fordert den Bekl. am 20.04. zur Antwort auf. Am 04.07. bitten die Kl. um ein Urteil, da Bekl. nicht geantwortet habe, das Tribunal erneuert sein Mandat am 07.07. Am 14.09. teilt Dr. Eversen mit, daß Rügen vom Feind besetzt und keine Kommunikation mit seinem Mandanten möglich sei, weshalb er um Aussetzung des Verfahrens bittet. Das Tribunal nimmt dies am 15.09. ad acta. Am 03.11. erbitten Kl. erneut ein Urteil in der Sache, das Tribunal fordert den Bekl. am 04.11. erneut zur Antwort auf. Am 15.12. stellt der Bekl. seine bedrängten Umstände dar und lehnt erneut die Bezahlung der Zinsen ab, da sie daran gekoppelt sein müsse, daß man selbst Einkünfte gehabt habe. Daraufhin schließt das Tribunal am 16.12.1713 die Beweisaufnahme, am 06.02.1714 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung. Am 11.04. legen die Kl. einen Landtagsbeschluß vor, der die Bezahlung der Zinsen regelt und bitten dementsprechend an Zahlungsanweisung an Bekl. über 3.000 fl. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 11.05. über 2.000 fl, am selben Tag stellt es dem Bekl. frei, binnen 6 Wochen zu beweisen, daß die Kriegsschäden und ungewöhnlichen Lasten den gesamten Ertrag des Landgutes absorbiert hätten. Am 19.06. bittet Bekl. um Fristverlängerung und Aussetzung des Mandates, die er am 26.06. erhält. Am 28.06. fordern die Kl. die Vollstreckung des Mandates, werden vom Tribunal aber auf den Bescheid vom 26.06. verwiesen. Am 03.08. ergreifen die Kl. gegen das Urteil vom 11.05. Rechtsmittel, bitten aber um Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes, die sie am 04.08. erhalten. Am 17.08. bitten die Kl. erneut um Vollstreckung des Urteils, am 28.08. reicht der Bekl. die Rechnungen der Verwalter des Gutes Rosengarten ein und bittet darum, Philipp Christian Normann zu Glode und Henning von Gagern zu Teschvitz als Kommissare zur Prüfung der Belege zu benennen, um seinen Schaden einschätzen zu können. Das Tribunal instruiert die Kommissare am 02.10. entsprechend und informiert die Kl. Am 02.11. bitten diese, den Stralsunder Syndikus J.F. von Engelbrechten und den Kämmerer Abraham Richter als ihre Kommissare zu ernennen. Das Tribunal folgt dem Antrag am selben Tag. Am 12.11. ergreift der Bekl. Rechtsmittel gegen das Urteil vom 02.10. wegen Bezahlung der Zinsen, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die er am 20.11. erhält. Am 11.12.1714 reicht der Bekl. seine Restitutionsschrift ein, am 04.02.1715 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 12.11. weist das Tribunal die Kommission an, bei ihrer Berechnung die Ausgaben des Bekl. für "Haushaltungskosten, Gesinde, Drescher und Schäferlohn, item die Klosterpächte, neue Aussaaten, und das zur Konservation derer Bauern verwandte Korn wie auch Priester- und Küstergebühr" mit zu veranschlagen. Am 24.12.1715 bittet Dr. Hertzberg für die Kl. um Fristverlängerung zum eventuellen Einlegen von Rechtsmitteln und erhält diese am 13.01.1716 auf 3 Monate. Am 23.03. bittet er um Fristverlängerung bis zum Friedensschluß, die ihm das Tribunal am 26.03.1716 gewährt. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Hinrich Pladecius ausgestellte Übergabebescheinigung für ein Tribunalsmandat vom 17.03.1710; Patent der Pommerschen Landesregierung vom 21.08.1710; Pfandverschreibung der Kgl. Negotiationskommission für Bekl. (o.D.); von Notar Christian Bernhard Prummenthal aufgenommene Gesprächsnotizen mit Tribunalsassessor Hagemeister und Hofrat Schwartzer vom 09. und 23.02.1712; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Hertzberg vom 31.10.1712; vom Landvogt und Amtmann Wolffradt angefertigte Aufstellung über Forderungen der schwedischen Armee an das Gut Rosengarten 1711-1712; Erklärungen des Stralsunder Kaufmanns Hinrich Gottfried Kantzow über Getreidelieferungen des Bekl. vom 30.07.1712 und des Johann Pansow über den Verkauf von Saatgerste an Bekl. vom 29.07.1712; Supplik des Bekl. an die Pommersche Kammer vom 22.01.1712 und deren Antwort vom 30.01.1712
Instanzenzug: 1. Tribunal 1710-1714 2. Tribunal 1714-1715 3. Tribunal 1715-1716
Kläger: (2) Erben des Nikolaus Baumann
Beklagter: Oberstleutnant Ernst Bogislaw von Rhaden als neuer Pfandinhaber des Gutes Rosengarten
Anwälte: Kl.: Christoph Westphal (A), Dr. Erich Hertzberg (P) Bekl.: N N Schele jun. (A), Dr. Joachim Eversen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0019