-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.06.: 1. Kläger F

Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.06. 1. Kläger F


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0185
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Umsetzung eines Vergleichs
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 419
Laufzeit: (1770-1771) 22.01.1771-11.12.1771
Fallbeschreibung: Beim Tod des Vaters im Jahre 1744 fielen an die Parteien die Güter Thurow, Strelow, Voigtsdorf, Dannenholz und Oelzdorf. Bis 1752 wirtschaftet der Bekl. allein auf den Gütern, während der Kl. in England und Frankreich ist. In dieser Zeit wird Brönckow auf Kredit gekauft. Die Brüder teilen den Besitz, der Kl. erhält Thurow und Strelow, die auf 30.000 Rtlr gesetzt werden, der Bekl. die restlichen, auf 36.000 Rtlr gesetzten Güter. Der Kl. übernimmt zudem 17.625 Rtlr Schulden, die zum Ankauf Brönckows aufgewendet worden waren und verspricht, die Gläubiger binnen 5 Jahren zu befriedigen. Wegen Viehsterbens kann der Kl. diese Verpflichtungen nicht erfüllen, stattdessen versucht sein Bruder, vor dem Hofgericht seinen Konkurs herbeizuführen, um Thurow und Strelow aus der Konkursmasse heraus zu kaufen. Der Kl. legt gegen das Hofgerichtsurteil, das ihm Bezahlung der Schulden auferlegt, Rechtsmittel ein und appelliert schließlich gegen das Hofgerichtsurteil an das Tribunal. Er erklärt, in dem Vergleich übervorteilt worden zu sein, argumentiert, die Aufteilung der Güter sei ungerecht gewesen, da sein Bruder Brönckow allein bereits für 34.000 Rtlr verkauft habe und er von dieser Summe nichts abbekommen habe, obwohl er für die Schulden aus dem Ankauf haften müsse und bittet, das Urteil der Vorinstanz aufzuheben. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 08.03.1771 auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 15.04. bittet der Kl. um Fristverlängerung zur Vorlage der Akten, am 02.07.1771 teilt der Kl. mit, er habe sich mit dem Bekl. geeinigt und bittet um Aussetzung des Prozesses. Das Tribunal nimmt den Vergleich am 03.07. ad acta. Am 09.12. bittet der Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 09.12. auf den 11.12.1771 ansetzt und durchführt. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Franz Johann Friedrich Eichmann aufgenommene Appellation vom 22.11.1770; Urteil des Greifswalder Hofgerichts vom 12.11.1770; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 20.03.1771; Vergleich der Prozeßparteien vom 30.03.1771
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1768 2. Pommersches Hofgericht 1768-1770 3. Tribunal 1770
Kläger: (2) Carl Julius von Ferber, Kammerherr zu Thurow (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Friedrich Anthon von Ferber, Kammerherr auf Voigtsdorf (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Christian Nicolaus Schlichtkrull (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Adam Christian Hauschildt (A), Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0185