Rechte vorbehalten - Freier Zugang OAI-PMH | Signatur: Rep. 2 Nr. 15 Inhalt: Erich, König der Dänen und Slaven, bestätigt den Greifswaldern die hinsichtlich der Strandgüter schon unter König Waldemar II. genossene Freiheit und befiehlt seinen Vögten, von den in seinem Reiche verkehrenden Kaufleuten Nichts zu erpressen, sondern das Gekaufte zu bezahlen. Datum Actum: Roskild anno domini MCCLXX septimo, proximo sabbato ante dominicam Palmarum Datierung: 1277 März 20 Ort: Roskild Beglaubigungsform: Siegel Beschreibstoff: Pergament; 17,5x8,5 cm; Umbug 1,8 cm Siegel: restauriertes Siegel an rotseidener Schnur Sprache: lt. Bemerkungen: PUB II/1054 Gesterding: 26b,separate Lagerung in Kassette
Bestellnummer: Stadtarchiv Greifswald (01.02. Urkunden) Rep. 2 Nr. 15 |