Landeskirchliches Archiv Schwerin und Kirchenkreisarchiv Mecklenburg

Das Landeskirchliche Archiv der Nordkirche umfasst seit Pfingsten 2012 auch die Außenstelle Schwerin (vormals Landeskirchliches Archiv Schwerin). Anfragen zu den landeskirchlichen Beständen richten Sie bitte an: lkank@archiv.nordkirche.de. Die Außenstelle bildet eine Archivgemeinschaft mit dem Kirchenkreisarchiv Mecklenburg.

Weiterführende Informationen zum Archiv auf der Homepage des VdA.

03.01.02.F-L Oberkirchenrat Schwerin, Specialia, Abteilung 2: Friedr-Lam

Zitierweise: LKAS, OKR Spec [Ort]

338. Klein Helle, s. a.: Breesen 1649-1703; 1845-1871, Gevezin 1723-1728, Mölln 1705-1721; 1728-1844; ab 1871

Signatur: 010
Titel: Klein Helle, Bauten
Laufzeit: 1778, 1850 - 1989

Bestellnummer: Landeskirchliches Archiv Schwerin und Kirchenkreisarchiv Mecklenburg (03.01.02.F-L Oberkirchenrat Schwerin, Specialia, Abteilung 2: Friedr-Lam) 010
Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=5&type=obj&id=5244707

Stadtarchiv Wismar


Weiterführende Informationen zum Archiv auf der Homepage des VdA.

Wismarer Tribunal

Bestandssignatur: LAG, Rep. 29
Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr.

01.05. 1. Kläger E

Signatur: (1) 0490
Titel: Mandatum de arrestatorium Auseinandersetzung um den Vorrang von Forderungen
Herman Kempe hat sich beim Vater der Kl.in, dem Stralsunder Bürgermeister Hermann Engelbrechten zwischen 1665 und 1675 705 fl. sowie Saatgerste geborgt und hat ihm als Sicherheit seine gesamte Habe verschrieben. Der Kl.in wurde diese Forderung als Teil der Mitgift überschrieben, ihre Versuche, sie bei der Witwe Kempes einzutreiben, blieben erfolglos. Als sie davon hört, daß diese von Hofgerichtsdirektor Boltenstern 500 fl. erhalten soll, belegt sie dieses Geld beim Hofgericht mit einer Beschlagnahme als Anzahlung auf die 1.446 fl., die ihr zustehen. Sie hat aber erfahren müssen, daß der Sohn der Witwe Kempe sich mit Tribunalssekretär Gerdes darauf verglichen hat, diesem die 500 fl. auszuzahlen. Die Kl.in behauptet, die älteren Rechte an dem Geld zu haben, bittet um Anweisung an Boltenstern, das Geld an sie auszuzahlen und legt eine Bürgschaft bei für eventuelle Forderungen Gerdes. Das Tribunal fordert den Bekl. am 07.09. zur Erwiderung auf. Am 30.09. bezeichnet der Bekl. die Schuld als verjährt und fordert weitere Beweise für die Forderung der Kl.in. Das Tribunal fordert die Kl.in am 01.10. entsprechend auf, diese bittet am 23.10. um ein Mandatum de solvendo an Boltenstern zur Auszahlung ihrer Forderung. Das Tribunal fordert den Bekl. am 29.10. zur abschließenden Erklärung auf. Am 30.11. beschwert sich der Bekl., daß die Kl.in noch nicht auf seinen Schriftsatz vom 30.09. geantwortet habe und erbittet ein Urteil. Am 03.12.1709 fordert das Tribunal die Kl.in zur Antwort binnen 6 Wochen auf, am 30.01.1710 bittet der Bekl. um Beendigung der Beweisaufnahme, da die Kl.in immer noch nicht geantwortet hat. Am 03.02. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 04.02. legt die Kl.in neue Beweise für ihre Forderung vor, woraufhin das Tribunal am 12.02. wieder in die Beweisaufnahme eintritt und den Bekl. zur Stellungnahme auffordert. Am 11.03. besteht der Bekl. auf der Zurückweisung der Forderung, am 14.03. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme erneut. Am 21.10.1710 und 20.01.1711 bitten die Parteien um Prozeßbescheunigung, am 20.04. fordert das Tribunal beide Parteien zur Vorlage weiterer Beweise auf. Am 29.05.1711 legt der Bekl. das Original des Vergleichs mit Maria Jantzen und Johann Niclaus Kempe vor, am 12.06. legt die Kl.in die Zustimmung ihres Litiskurators Olthoff zu dem Prozeß vor. Das Tribunal fordert den Bekl. am 16.06. zur Erwiderung auf, die am 11.09. ausführlich eingeht. Am 14.09.1711 teilt das Tribunal der Kl.in diesen Schriftsatz mit und fordert zur Stellungnahme auf, weiteres erhellt nicht.
Laufzeit: (1643-1709) 05.09.1709-14.09.1711

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0490
Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=31982

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