Stadtarchiv Wismar


Weiterführende Informationen zum Archiv auf der Homepage des VdA.

Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Bestandssignatur: Abt. IV. Rep. 1. B
Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals

10. 1. Kläger J

Signatur: (1) 1511
Titel: Supplicationis Auseinandersetzung um Hausmiete und Pacht für die Schmiede
Kl. hat vor dem Brand seines Hauses und seiner Schmiede auf Poel "der lieben Obrigkeit" 5 Rtlr / Jahr für die bauliche Unterhaltung der Gebäude gezahlt. Nachdem diese abgebrannt waren, hat er sie auf eigene Kosten wieder aufgebaut und zahlt dem Bauern, auf dessen Land die Gebäude jetzt stehen, 8 Mk. lüb. Miete.Ungeachtet dessen verlangt Bekl. weiterhin Miete und Pacht, weshalb Kl. sich an das Tribunal wendet, das ihn unterstützt und Bekl. am 27.01.1663 auffordert, Kl. wegen der "Hausheuer nicht zu beschwehren". Am 30.12.1664 wendet Bekl. ein, Kl. sei verpflichtet gewesen, Haus und Schmiede nach dem Brand an derselben Stelle wieder aufzubauen und die Pacht davon zu bezahlen. Das Tribunal teilt Kl. dies am 10.01.1665 nachrichtlich mit. Als Bekl. 1666 die ausstehenden 15 Rtlr per Exekution von Kl. eintreiben will, wendet sich dieser am 22.06.1666 an das Tribunal und bittet, Vergleich zu vermitteln. Das Tribunal stimmt dem am 26.06.1666 zu und lädt Parteien 14 Tage später vor, das Ergebnis des Vergleichs liegt nicht vor.
Laufzeit: 24.01.1663-31.01.1663; 30.12.1664-10.01.1665;1666

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1511
Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=15692

14. 1. Kläger N

Signatur: (1) 0613
Titel: Querulationis Auseinandersetzung um Handel mit Nägeln
Nach Bitte der Kl. vom 27.02.1775 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 01.03. tragen Kl. am 06.04. vor, daß Bekl. vom Rat das Verbot erlangt haben, daß keine Nägel außer aus Schweden nach Wismar eingeführt werden dürfen und niemand außer ihnen mit Nägeln handeln dürfe. Da dies gegen die alten Privilegien der Kl. verstößt, ergreifen diese vor dem Rat restitutio in integrum, erreichen aber nur eine Bestätigung des Ratsgerichtsurteils, gegen das sie an das Tribunal querulieren und dieses um Schutz ihrer alten Privilegien und Aufhebung des Monopols der Bekl. bitten. Das Tribunal fordert den Rat am 01.09. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, am 23.10.1775 erbitten Kl. Fristverlängerung, am 20.01.1776 gehen die Akten ein, am 26.01. wird der 05.02. zur Eröffnung angesetzt. Am 22.04. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 21.10. bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, stellt es aber den Gewürzkrämern frei, ihr altes Recht besser als bisher nachzuweisen. Am 13.12.1776 sendet das Tribunal die Akten an den Rat zurück
Laufzeit: (1725-1775) 27.02.1775-18.12.1776

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0613
Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=16542

Prozeßakten des Ratsgerichts 1690-1750

Bestandssignatur: Abt. III. Rep. 1. Db
Zitierweise: AHW, Proteßakten des Ratsgerichts 1690-1750

15. 1. Kläger O

Signatur: (1) 00323
Titel: Supplicationis Auseinandersetzung um die Erlassung von den Service-Lasten und aus der Bürgerschaft

Laufzeit: 1713

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. III. Rep. 1. Db Prozeßakten des Ratsgerichts 1690-1750) (1) 00323
Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=4712

ZurückMerkliste speichern