Landeskirchliches Archiv Schwerin und Kirchenkreisarchiv Mecklenburg

Das Landeskirchliche Archiv der Nordkirche umfasst seit Pfingsten 2012 auch die Außenstelle Schwerin (vormals Landeskirchliches Archiv Schwerin). Anfragen zu den landeskirchlichen Beständen richten Sie bitte an: lkank@archiv.nordkirche.de. Die Außenstelle bildet eine Archivgemeinschaft mit dem Kirchenkreisarchiv Mecklenburg.

Weiterführende Informationen zum Archiv auf der Homepage des VdA.

03.01.02.F-L Oberkirchenrat Schwerin, Specialia, Abteilung 2: Friedr-Lam

Zitierweise: LKAS, OKR Spec [Ort]

218. Gorlosen

Signatur: 009
Titel: Gorlosen, Organist und Küster
Laufzeit: 1866 - 1982

Bestellnummer: Landeskirchliches Archiv Schwerin und Kirchenkreisarchiv Mecklenburg (03.01.02.F-L Oberkirchenrat Schwerin, Specialia, Abteilung 2: Friedr-Lam) 009
Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=5&type=obj&id=5240830

04.01.01.02. Landessuperintendentur Rostock-Land (Doberan), Specialia

Zitierweise: LKAS, LSI Dbr Spec

46. Toitenwinkel

Signatur: 06
Titel: Pfarrbesetzung
Enthält: Jubelfeier der 50 jährigen Amtsführung von Pastor Stypmann zu Toitenwinkel, 1827.
Laufzeit: 1827 - 1828

Bestellnummer: Landeskirchliches Archiv Schwerin und Kirchenkreisarchiv Mecklenburg (04.01.01.02. Landessuperintendentur Rostock-Land (Doberan), Specialia) 06
Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=5&type=obj&id=5263564

Stadtarchiv Wismar


Weiterführende Informationen zum Archiv auf der Homepage des VdA.

Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Bestandssignatur: Abt. IV. Rep. 1. B
Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals

02. 1. Kläger B

Signatur: (1) 0087
Titel: (5) Supplicationis Auseinandersetzung um die Einhaltung eines Vertrages
Kl. hatte mit dem Rat einen Vertrag zum Betrieb einer Seifensiederei geschlossen, wird aber in der Stadt vielfältig an der Ausübung seines Gewerbes behindert. So leitet der Grubenmüller das Wasser von seiner Mühle ab, so daß Kl. seine Korn- und Ölmühle nicht betreiben kann. Da er zudem trotz des Vergleichs verschiedene Abgaben an den Rat entrichten soll und der Rat ihn vor seine Gerichte ziehen will, obwohl er privilegiert wurde, sich direkt an das Tribunal wenden zu dürfen, klagt er, erbittet die Bestätigung des Vergleichs und Untersuchung durch Kommissare. Am 08.02. fordert Tribunal Bekl. auf, die Beschwerden abzustellen und lädt Parteien auf den 15.02. zum Vergleich vor. Am 12.02. erbittet Kl. Terminverschiebung, am 13.02. wird der 20.02. angesetzt. Am 19.02. weisen Bekl. die Beschwerden zurück, das Tribunal setzt am 20.02. den 06.03. als Vergleichstermin an. Am 05.03. bekräftigt Kl. seine Beschwerden, am 06.03. verpflichten sich beide Seiten, sämtliche Forderungen gegeneinander vorzulegen. Am 12.03. legen Bekl. Forderungen vor, das Tribunal fordert Kl. am 13.03. zur Erwiderung auf. Am 06.04. weist Kl. die Rechnungen als "unbillig" zurück, am 02.10. lädt das Tribunal Parteien auf den 22.10. erneut vor und urteilt, daß Kl. erstinstanzlich vor dem Rat klagen und für alle Waren, die nicht zur Seifensiederei gehören, Akzise zahlen solle. Dafür wird er von der Einquartierung befreit, die Stadt soll seine Mühle ständig mit Wasser versorgen, Streitigkeiten sollen von Kommissaren geregelt werden. Auf den 06.11. wird ein neuer Vorbescheid anberaumt wegen der beiderseits ausstehenden Forderungen, der jedoch scheitert; am 09.11. trägt Kl. weitere Beschwerden wegen des Mühlenbaus vor, das Tribunal fordert ihn am 10.11. auf, sich zu den am 09.11. gemachten Ratsvorschlägen zu äußern. Am 20.11. lehnt Kl. die Vorschläge der Bekl. ab und erbittet ein Urteil. Er ergreift zudem restitutionis in integrum gegen die erstinstanzliche Zuständigkeit des Rates für ihn. Das Tribunal fordert ihn am 23.11. auf, einen Eid abzustatten. Am 27.11. besteht der Rat auf seinen Forderungen, das Tribunal schließt am 04.12.1655 die Beweisaufnahme, läßt Bekl. am 21.01.1656 die Mühlensteine bezahlen, Kl. davon das Hafengeld und fordert Kl. auf, Vorschläge wegen des Wassers für die Mühle vorzulegen. Am 04.02. erbitten Bekl. einen erneuten Vergleich, den Kl. am 07.03. ablehnt, am 08.03. lädt das Tribunal auf den 21.03. ein. Am 20.03. bittet Kl. um Verschiebung, das Tribunal setzt den 15.04.1656 an. Am 26.06.1657 legt Kl. dem Tribunal einen Vergleich mit dem Rat vor und bittet um dessen Bestätigung. Am 27.10. besteht Rat auf seiner erstinstanzlichen Zuständigkeit für Kl. und weist dessen Angabe, er sei noch Bürger in Hamburg, zurück. Das Tribunal fordert Kl. am 03.11.1657 zur Antwort auf. Am 26.04.1658 besteht dieser darauf, nicht unter Wismarer Jurisdiktion zu stehen, sondern Bürger in Hamburg zu sein. Am 09.07. belegen Bekl. ihre Forderungen, am 10.07. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 21.12.1658 erbittet Kl. die Einsetzung einer Kommission aus den Assessoren Schlüter und Dreyer, da Bekl. ihn wegen der Rekognitionsgelder vor sich ziehen wollen. Das Tribunal beauftragt die Assessoren am 07.01.1659 entsprechend, weiteres erhellt nicht. Am 23.06.1664 erbitten Bekl. Urteil in der Sache, am selben Tag lädt das Tribunal Kl. auf den 17.10. zur Urteilsverkündung vor, am 24.10. trägt es ihm auf, die zwischenzeitlich empfangenen kgl. Briefe als Beweismittel einzuliefern. Am 01.12., 28.01. und 10.04.1665 erbittet Kl. Fristverlängerung, die er am 02.12.1664, 28.01. und 22.04. erhält, am 29.03. und 18.04. beschweren sich Bekl. über Prozeßverschleppung, werden aber abgewiesen. Am 08.07. bittet Kl. um Fristverlängerung, da sein Diener es versäumt hat, die Beweismittel zusammenzustellen. Das Tribunal verwirft daraufhin am 11.07. die Restitution und bestätigt sein Urteil vom 22.10.1665.
Laufzeit: (1651-1654) 06.02.1655-10.01.1659; 23.06.1664-11.07.1665

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0087
Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=14692

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