Stadtarchiv Wismar
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Bestandssignatur: Abt. IV. Rep. 1. B
Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals
10. 1. Kläger J
Signatur: (1) 1511 Titel: Supplicationis Auseinandersetzung um Hausmiete und Pacht für die Schmiede Kl. hat vor dem Brand seines Hauses und seiner Schmiede auf Poel "der lieben Obrigkeit" 5 Rtlr / Jahr für die bauliche Unterhaltung der Gebäude gezahlt. Nachdem diese abgebrannt waren, hat er sie auf eigene Kosten wieder aufgebaut und zahlt dem Bauern, auf dessen Land die Gebäude jetzt stehen, 8 Mk. lüb. Miete.Ungeachtet dessen verlangt Bekl. weiterhin Miete und Pacht, weshalb Kl. sich an das Tribunal wendet, das ihn unterstützt und Bekl. am 27.01.1663 auffordert, Kl. wegen der "Hausheuer nicht zu beschwehren". Am 30.12.1664 wendet Bekl. ein, Kl. sei verpflichtet gewesen, Haus und Schmiede nach dem Brand an derselben Stelle wieder aufzubauen und die Pacht davon zu bezahlen. Das Tribunal teilt Kl. dies am 10.01.1665 nachrichtlich mit. Als Bekl. 1666 die ausstehenden 15 Rtlr per Exekution von Kl. eintreiben will, wendet sich dieser am 22.06.1666 an das Tribunal und bittet, Vergleich zu vermitteln. Das Tribunal stimmt dem am 26.06.1666 zu und lädt Parteien 14 Tage später vor, das Ergebnis des Vergleichs liegt nicht vor. Laufzeit: 24.01.1663-31.01.1663; 30.12.1664-10.01.1665;1666 Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1511 Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=15692 |
14. 1. Kläger N
Signatur: (1) 1204 Titel: Supplicationis Auseinandersetzung um Bestätigung der Übertragung einer Schuldverschreibung Tribunalassessor Gröning hätte zu Anthoni 1770 500 Rtlr an Bekl. zurückzahlen müssen, war dazu jedoch nicht in der Lage und hat Kl. darum gebeten. Dieser hat von Nettelbla eine Übertragung der Schuldforderung erhalten, die ihn in dieser Form nicht zufriedenstellt, weshalb er eine Erklärung des Tribunals zu diesem Vorgang erbittet, daß alle "Vorrechte und Befugnisse", die Nettelbla in Bezug auf das Geld genossen hatte, jetzt ihm zustehen sollen. Das Tribunal gibt die erwünschte Erklärung am 04.04.1770 ab. Eine erneute Übertragung von Ansprüchen Nettelblas an Kl. über weitere 500 Rtlr erfolgt am 24.01.1772. Gröning stellt dafür am 24.02.1772 eine Obligation aus. Laufzeit: (1770) 03.04.1770-24.02.1772 Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1204 Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=16555 |
06. 1. Kläger F
Signatur: (1) 3384 Titel: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung des Honorars Der Kl. war im Prozeß des Bekl. gegen den Müller Hansen dessen Anwalt (Nr. 3382), hat aber trotz mehrfacher Forderungen immer noch nicht sein Honorar erhalten können und erbittet daher ein entsprechendes Mandat des Tribunals an den Bekl., das er am 07.02.1778 erhält. Laufzeit: (1776-1778) 06.02.1778-09.02.1778 Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3384 Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=14942 |
Landeshauptarchiv Schwerin
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11.03.01/03 Familiengeschichtliche Sammlung von Pentz
Zitierweise: LHAS, 11.3-1/3