Stadtarchiv Wismar
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Bestandssignatur: Abt. IV. Rep. 1. B
Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals
14. 1. Kläger N
Signatur: (1) 3966 Titel: Appellationis Auseinandersetzung um die Wahl der Pastoren Nach Bitte der Kl., ihnen einen Anwalt aus der Reihe der am Tribunal bestallten Prokuratoren zuzuordnen, da diese das Mandat alle abgelehnt haben, weist das Tribunal am 22.03. Dr. Gerdes zur Übernahme der Prozeßvertretung an und setzt auf den 23.03. einen Vorbescheid zwischen den Parteien an. Daraufhin bestätigt das Tribunal am 23.03. das Ratsgerichtsurteil, stellt es den Kl.n aber frei, sich nach der Hörpredigt erneut an das Gericht wenden. Am 02.04. bitten die Kl. um Deklaration des Urteils, ob sie sich bei weiteren Beschwerden an den Rat oder direkt an das Tribunal wenden sollten. Das Tribunal verweist sie am 03.04. an das Ratsgericht. Bei den Klagen ging es um die Berufung des Hofpredigers Schlaff, der von den Kl.n wegen seiner "dumpfen, unangenehmen Sprache" für das Pastorat abgelehnt wurde. Laufzeit: (1703) 21.03.1703-04.04.1703 Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3966 Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=16543 |
10. 1. Kläger J
Signatur: (1) 1521 Titel: Promotoriales Auseinandersetzung um die Grenzen der Amtszuständigkeit Nachdem in Zellin im Amt Neukloster ein Pferd gestorben ist, ist der Kl. gerufen worden, um sich um den Kadaver zu kümmern. Der Knecht des Kl.s ist nach Zellin geritten, dort aber auf den Schweriner Scharfrichter Eichenfeld getroffen, der die Arbeit in Zellin für sich reklamiert. Er arrestiert den Wismarer Knecht und dessen Pferd und läßt Kl. durch die Justizkanzlei Schwerin zu 12 Rtlr Strafgeld verurteilen. Nebenkl. bitten Oberlanddrost um Fürschreiben an die Schweriner Justizkanzlei zur Rücknahme dieses Urteils, das Tribunal fordert sie am 10.07. jedoch auf, sich zunächst selbst an die Schweriner Justizkanzlei zu wenden, um Auslieferung von Knecht und Pferd zu erbitten. Am 14.07. legen Nebenkl. das Urteil der Justizkanzlei vor und bitten erneut um Fürschreiben des Oberlanddrosten. Am 25.07. bittet Kl. persönlich um Fürschreiben des Tribunals. Am 17.08. fordert das Tribunal einen Bericht des Geheimen Rates von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster über die Zugehörigkeit des Dorfes Zellin an und erhält ihn am 19.08.1719, weiteres erhellt nicht. Laufzeit: (1719) 05.07.1719-19.08.1719 Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1521 Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=15723 |
Landeshauptarchiv Schwerin
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09.02.03/02 Finanzamt Güstrow
Zitierweise: LHAS, 9.2-3/2