-  Landeshauptarchiv Schwerin
 -  01-01-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten
 -  001.: 1.1-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten
 -  001.015.: Siam
01-01-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten - 001. 1.1-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten - 001.015. Siam

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Inhalt

OAI-PMH
   
Signatur: 1
Inhalt: Phra Bard Somdetch Phra Paramendr Maha Mongkut, erster König von Siam, und Phra Bard Somdetch Phra Pawarendr Ramesr Mahiswaresr, zweiter König von Siam, ratifizieren den am 7. Februar 1862 zu Bangkok mit Preußen und dem Deutschen Zollverein geschlossenen Freundschafts- und Handelsvertrag. Konsularische Vertretungen können eingerichtet werden. Untertanen der deutschen Vertragspartner haben in Siam das Recht der freien Religionsausübung; sie dürfen sich in Bangkok und Umgebung niederlassen; zum Zweck des Handels genießen sie nach Erwerb eines Ausweises Bewegungsfreiheit im Land; sie fallen unter die Jurisdiktion der Konsuln. Die siamesischen Behörden unterstützen die Konsuln bei Fragen der Rechtsprechung, Piraterie oder Schiffbruch. Der Einfuhrzoll nach Siam beträgt 3 % des Warenwertes. Ausfuhrzölle richten sich nach den im Vertrag festgelegten Tarifen.

Beschreibung: Ausfertigung, Papier, 27 Blatt, Samteinband, an Seidenschnur anhängendes vergoldetes [Metall-] Siegel in einer Metallkapsel und Stempel des ersten und zweiten Königs von Siam. Enthält auch: Fotografie der ersten Seite.
Datierung: 1864 Mai 23. (1862 Februar 7.)
Ort: Bangkok

Bestellnummer: Landeshauptarchiv Schwerin (01-01-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten) 1