-  Stadtarchiv Stralsund
 -  01.02.01. Hs Handschriften Handschriften
 -  01.02.01.04. Kopiare und Sammlungen von Urkundenabschriften

Standort: Stadtarchiv Stralsund - 01.02.01. Hs Handschriften Handschriften - 01.02.01.04. Kopiare und Sammlungen von Urkundenabschriften


OAI-PMH
   
Signatur: Hs 0273
Titel: Das so genannte Rubrikenbuch über die Privilegien und alten Urkunden der Stadt Stralsund
Enthält: Index: Bestimmung der Grenzen des Stadtgebietes und Befugnis, das Eigentum desselben zu erweitern.- Darßer Moor.- Bukowisches Feld.- Glewitz.- Lüssow.- Hupeshof und Preetz.- Vogelsang.- Prohn und Parow.- Brandshagen, Wendorf und Horst.- Lüdershagen. - Zlawekewitz.- Die Fähre.- Bartholdshagen.- Schmedshagen.- Zitterpennigshagen.- Voigdehagen.- Leuchte auf Hiddensee.- Kummerow und Borsin.- Sundische Wiese.- Die Schulen.- Die Jacobs Schule.- Freiheit, Vikarien und Altäre in allen Kirchen zu stiften.- Die Landesherren sollen ohne Einwilligung der Stadt keine neuen Klöster in derselben anlegen oder Ordensgeistliche in die Stadt einführen.- Brigittenkloster.- Abbrechung der Stadt Schadegard.- Bestimmung der von den Schiffen zu erlegenen Ungelder, Kindegeld und Pramenfracht.- Freiheit von Schatzung und Unpflichten.- Die Landsteuer soll nicht erhöhet werden.- Zollfreiheit.- Freie Zufuhr und Handlung selbst in Kriegszeiten.- Freie Ausfuhr.- Wie weit das Fürstentum Rügen sich erstreckte.- Gerechtigkeit und Freiheit im Fürstentum Rügen, auch Verbindung mit der rügianischen Landschaft.- Bede im Fürstentum Rügen.- Strandvogt.- Vorstand des salzen Wassers.- Schiffbruch und schiffbrüchige Güter.- Festungen oder Schlösser sollen auf zwei Meilen weit um die Stadt nicht angeleget werden.- Bestellung der Beamten aus Eingeborenen und Abschaffung derer, welche der Stadt zu nahe sind.- Bündnisse mit anderen Städten.- Teiche um die Stadt.- Mühlenteiche und Ausfluß aus dem Pütter See.- Windmühlen.- Jagd.- Fischerei.- Kampischer Hof.- Orbäre.- Zoll zu Stralsund.- Jahrmarkt auf Nikolai.- Münze, Wechsel und Münzpfennig.- Wie die Münze zu bessern sei.- Vogtei und Gericht.- Das höchste Gericht in einem Gute stehet demjenigen zu, der in demselben den Münzpfennig hat.- Recht in- und außerhalb der Stadt zu gebrauchen.- Unrat und unvorsehene Unfälle.- Freiheit von Arresten. - Privilegium de non evocando.- Geleite.- Das Recht der Willkür.- Appellationen Nach Lübeck.- Befugnis, die Missetäter allenthalben zu verfolgen, gefänglich einzuziehen und am Leibe oder Gute zu bestrafen.- Die in der Stadt Stralsund vervestet sind, sollen auch in allen übrigen Städten des Landes, wo Lübisches Recht gilt, vervestet sein.- Uneinigkeit zwischen den Fürsten und den Untertanen, wie entschieden werden soll.- Uneinigkeit unter den Fürsten, wo entschieden, und wie die Untertanen sich dabei vor der erfolgten Wiedervereinigung verhalten sollen.- Die gesamte Hand der Herren soll in Ewigkeit bleiben und der eine dem andern nichts entbringen.- Folge, wann Ehe und wo man dieselbe zu leisten schuldig ist.- Befugnis der Stadt, andere Herren zu suchen, wenn die ihr verliehenen Freiheiten und Rechte nicht sollten gehalten werden.- Gemeine Bestätigungen aller Gerechtigkeiten und Freiheiten.
Laufzeit: 1772
Alte Signaturen: HSII.41
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Bestellnummer: Stadtarchiv Stralsund (01.02.01. Hs Handschriften Handschriften) Hs 0273