Signatur: Hs 0426Titel: Diplomatorium Domus S. Georgi - Extra Muros civitatis Stralsundensis, zusammengestellt von Johann Albert Dinnies, Abschriften von Urkunden des Klosters St. Jürgen am Strande, des Klosters St. Jürgen zu Rambin, des Kalands und der Brüderschaft der TrägerEnthält: 1. Diplomatorium Domus S. Georgii Stralsundensis.- 2. Diplomatarium S. Georgii Rambinensis.- 3. Diplomatorium Fraternitatum Kalendarum Sacrosancti Corporis Christi, Beatae Mariae Virginis Pauperum Scholarium et S. Johannis Evangelistae.- 4. Nachrichten des Fraternitatem Fertorum oder die Brüderschaft der Träger zu Stralsund betreffend.- (1). Sammlung der bei dem Hospital zu Sankt Jürgen vor der Stadt Stralsund befindlichen älteren Urkunden.- I. Urkunden das Armenhaus St. Jürgens überhaupt und dessen Stiftung betreffend (S. 1).- 1. Wartislaf IIII. Herzog von Pommern und Fürst zu Rügen verwilligt die Haltung des öffentlichen Gottesdienstes und insonderheit der Messe in den Kirchen der beiden Armenhäuser zum heiligen Geiste und St. Jürgen zu Stralsund durch zwei oder drei zu denselben bestellte Priester ohne dass die Pfarrherrren der Parochialkirchen solchen Gottesdienst zu behindern befugt sein sollen, gibt den bei den Hospitalskirchen anzunehmenden Priestern die Erlaubnis den in den Armenhäusern befindlichen Armen die drei Sakramente der Beichte, des Abendmahls und der letzten Ölung zu administrieren und den Armenhäusern selbst das Recht eigene Kirchhöfe entweder in der Nähe oder auch in einiger Enfternung zu haben, befreit dieselben nach des jetzigen Plebans Otto Slorens Abgange von allen sonst den Pfarrherren zu entrichtenden Abgaben und erlaubt allen und jeden in diesen Hospitalkirchen Vicarien und Altäre zu stiften und zu dotieren, nur dass soches mit Vorwissen und Genehmigung des Rats der Stadt Stralsund geschehe, Stralsund Dienstag in der St. Andreas Woche, 1325.- II. Urkunden über Benz (S.11).- 1. Werner von Tribsees verpfändet Eberhard Wulfshagen einem Bürger zu Stralsund für 200 Mark sundisch 24 Mark jährlicher Einkünfte aus dem Gute Bentevitz und behält dem Ritter Reimar Buck derselben Wiedereinlösung vor, Abend vor Marien Geburt, 1334.- Raven Buck, Pfarrherr zu Baggendorf und Reimar Buck Ritter, verkaufen an Eberhard Wulfshagen ihr Gut Bentevitz zu einem toten Erbkaufe, in der Woche Erscheinung Christi, 1335.- 3. Gerhard Dowat verkauft an Eberhard Wulfshagen sechs Mark jährlicher Einkünfte aus seinen Gütern in dem Dorfe Benz [Bentevitz], Stralsund, Sonntag Oculi, 1335.- 4. Der Herzog Bogislaf V. verlässt und verleiht Eberhard Wulfshagen die Güter Benz (Bentzitz und Hitzow) und Sissow mit allem ihrem Zubehör und insonderheit mit der Bede mit der Münze und mit den Gerichten, Wolgast, Vincent, 1342.- 5. Die Herzöge Bogislaf V. Barnim IIII. und Wartislaf V. verkaufen Eberhard Wulfshagen die Bede un den Münszpfennig in den Dörfern Benz und Sissow, nebst dem höchsten und niedrigen Gerichte frei von allen Diensten ausser, wenn die sämtlichen Lehnleute zu dienen schuldig sind, Wolgast, Vinzent, 1342.- 6. Albert Huve und Jacob Stubben coping Bürger zu Stralsund bezeugen dass sie ehedem die 6 Mark jährlicher Einkünfte in den Gütern Benz und Sissow welche gegenwärtig in Eberhard Wulfshagen Händen und Besitze wären besessen und darüber einen Brief von dem Fürsten Witzlaf III. gehabt hätten, welcher ihnen aber von abhanden gekommen sei, weshalb sie dann angeloben und versprechen, wenn jemand diesen verlorenen Brief zum Vorschein bringen und aus solchem an die jetzigen Besitzer der sechs Mark jährlicher Pacht eine Ansprache machen sollte, solche wider diese Ansprache zu vertereten und gänzlich schadlos zu halten, Stralsund, Benedicti, 1343.- 7. Die Vormünder des jungen Eberhard Wulfshagen, eines Sohnes des vorhergehenden Eberhard Wulfsgangen, verkaufen mit Vorwissen und Genehmigung des Rat der Stadt Stralsund das ganze Dorf Benz mit allem Eigentum und Zubehör an die Vorsteher des Gotteshauses St. Jürgen, die Ratsverrwandten Albert von Dörpen und Hermann von Rode wie auch den Bürger Joahnn Grawen, Stralsund, Abend vor Weihnachten, 1351.- 8. Elisabeth Wulfshagen und ihr Eheamnn Heinrich Zansebur constentieren in den von den Vormündern ihres Bruders und Schwagers Eberhard Wulfshagen an das Gotteshaus St. Jürgen bei Stralsund geschehenen Verkauf des Dorfes Benz, Stralsund Weinachtstag, 1351.- 9. Der Herzog Bogislaf V. verleiht dem Gotteshaus St. Jürgen das Gut Benz und zwar gänzlich frei von allen Diensten, Steuern und Auflagen, Stralsund, Sonnabend vor Maria Reinigung, 1352.- 10. Klaus von Rahden verkauft seinen Pachtherren, den Vorstehern des Gotteshauses St. Jürgen vor Stralsund, Veit Wulfen und Diderich von Huddesen, außer der gewöhnlichen Pacht von seinem Hofe in Benz noch vier Mark järhlicher Hebung aus demselben für 57 Mark, wofür er sich jedoch zu allen Zeiten die Wiederlösung vorbehält, St. Benediktus Abend, 1489.- 11. Die Ratsverwandten Simon Tölemann und Greger Matthews als Vorsteher des Gotteshauses St. Jürgen vergleichen sich mit Heinrich Ralekne dahin, dass derselbe den von ihm bisher inne gehabten Hof in Benz fernerhin zu Erb und Bauerrecht bewohnen soll, wohingegen er dass Grund und Boden nebst Gerichten und Diensten dem Gotteshause eigentümlich zugehöre anerkennt an Pacht jährlich 21 Mark und für Dienste und andere Unpflichten 29 Mark zu erlegen versprischt und nach seinem und seiner Leibeserben tötlichem Abgang dem Gotteshause den Anfall des Hofes für 400 Gulden versichert, 13. Januar, 1582.- 12. Die Vorsteher des Gotteshauses Simon Tölemann und Greger Matthewes vereinigen sich mit Jarslafs von Kahlden Witwe und Söhnen dahin dass sie denselben den von ihnen in Benz zu Pacht und Bauerrechte bewohnten Hof auf gleiche Art noch ferner lassen wohingegen die von Kahlden, dass Grund und Boden, Dienste und Gericht dem Gotteshause zugehören, anerkennen von dem Hofe jährlich 21 Mark an Pacht und 29 Mark für die Dienste und andere Unpflichten zu entrichten vesprechen, und dass wenn sie ohne Leibeserben versterben sollten der Hof dem Gottesahsue für 100 Gulden Erbgeld wieder anheim fallen sollen versichern, Stralsund, 28. Mai 1582.- 13. Anna von Ahnen Heinrich Ralekens Witwe tritt den von ihrem Ehemanne in Benz zu Bauerrechte innegehabten Hof dem Gotteshause wieder ab und quitiert über den richtigen Empfang der ihr aus demselben bezahlten Erbgelder zu Stralsund am Wittwoch nach Reminiscere, 1596.- 14. Henning von Kahlden tritt den Hof, welchen er und sein Bruder in Benz zu Pacht und Bauerrechte gehabt, dem Gotteshause wieder ab, und bekennet dass er sein ihm aus demselben gebührendes Erbgeld richtig empfnagen habe weshalb er sich aller fernern Ansprache an solchen Hof begibt, Stralsund, 6. Juli 1596.- III. Urkunden über Altenkamp (S. 45).- 1. Borante Theze und Henning insgesamt Herren von Putbus verkaufen an den Ratsverwandten zu Stralsund Johann Wreen das Dorf Alten Kamp mit Gericht und mit allen Gerechtigkeiten zum unwiederruflichen Erbkaufe für 1200 Mark , zu Stralsund, Tag Gervasius und Protbasius, 1336.- 2. Johann Pepersack Bürger zu Stralsund verkauft Rolof Möller gleichfalls Bürger daselbst die Hälfte des seinem Ehevorfahren Bertram von Lübeck des seinem zuständigen Eigentums in alten Kampf, so wie es ehedem in Wreen besessen mit 23 Mark, 13 1/2 Schilling Pacht mit den Gericht und mit allen andern Zubehörungen und Gerechtigkeiten, Stralsund Dienstag vor Gregor, 1490.- 3. Nicolas Matthews Altermann des Gewandhauses verkauft dem Gotteshause St. Jürgens für 1200 Mark seinen Zwölften eil in dem Dorfe Alten Kamp zu Stralsund, Tag Bartholomäus, 1610.- 4. Die Alterleute des Gewandhauses zu Stralsund verkaufen dem Gotteshause St. Jürgen am Strande für 1300 Reichstaler ihren in zwei Woll und einen Halbbauerwesen besthenden Anteil in dem Dore Alten Kamp, Stralsund, 1. November, 1734.- IIII. Urkunden über Silchow (S. 59).- 1. Joachim Eichstädt Bürger zu Greifswald seine Ehefrau Eva Hofemister ihr Sohn aus erster Ehe Joachim Stevelin und ihr Bruder Hans Hofmeister verkaufen an Achim Normann auf Stubben erbesessen einen Hof in Sichow mit zwei Hufen und in Markzow ein Erbe mit einer Hufe und einem wüsten Kathen, Greifswald 30 Steptember, 1537.- 2. Rolof Hagemeister Michael Vieth und die Vormünder Zacharias Ahrends Witwe verkaufen an Peter Spliehten ihre Anteile in Silchow zu Stralsund 12. Februar 1622.- 3. Peter Splieth verkauft sein teils von seienr Mutter und von seinen Oheim auf ihn vererbtes teiils in dem vorhergehenden Kaufbriefe erhandeltes Eigentum in Silchow von 36 Morgen Ackers für 1900 Gulden an das Gotteshaus St. Jungen am Strande, Stralsund, 13. Februar 1622.- 4. Jakob Schlichtkrull Pastor zu Garz in Vormundschaft seiner Ehefrau Katharina von Kahlden und derselben Schwester Mararia von Kahlden als Heinrich von Kahlden zu Sissow Allodialerben verkauft die demselben zuständig gewesenen zwei Drittel Silschow nebst einer Kathen stelle in großen Warksow für 1650 Gulden an Joachim von Braun Bürger zu Stralsund, Johannis Baptistae, 1642.- V. Urkunden über Bietegast (S. 77).- 1. Karl Eggerd Wilhelm von Schwarzen verkauft das Gut Bietegast mit dme dazu gehörigen Acherwerke in Kniephof an das Gotteshaus St. Jürgen am Strande für 17000 Reichstaler, Stralsund, 30. Oktober 1753.- VI. Urkunden die Pächte aus Reinkenhagen betreffend (S. 83).- Heinrich und Bartholomäus von Gristow versichern Pridbor von Lanken nach zwei Jahren die Wiederlösung von zwölf Mark jährlicher Einkünfte aus Seldaditz und setzen ihm dafür zwölf Mark jährlicher Pacht aus einem Hofe in Reinkenhagen zum Unterpfande, Bartholomäus, 1330.- 2. Bartholomäus von Gristow verkauft und überlässt dem Hause St. Jürgen zu Stralsund anderthalb Hufen in Reinkenhagen, die an dem Wege nach Hildebrandshagen belegen sind, mit 12 Mark Pacht, mit der Jurisdiktion und mit allem Rechte, Stralsund, 3. Ostertag, 1337.- 3. Werner von Gristow verkauft den Vorstehern des Gotteshauses St. Jürgen am Strande für 125 Mark drittehalb Hufen in Reinkenhagen mit dem Gericht und mit allem Richte, Stralsund, Benedikt, 1340.- 4. Die Vorsteher des Gotteshauses St. Jürgens am Strande, die Ratsverwandten Johann Osfeld und Albert von Dörpen verpachten eine halbe Hufe in Reinkenhagen für drei Mark jährlicher Pacht, St. Thomas Abend, 1347.- 5. Hans Möller Bürger zu Stralsund Verkauf an die Vorsteher des Gotteshauses St. Jürgens am Stransde seinen Hof in Reinkenhagen mit dem völligen Eigentum mit den Gerichten und mit allem Rechte, Stralsund, St. Mararethen, 1504.- VII. Urkunden über einige Pächte aus Polpovitz, Campe auf Jasmund Bobbekevitz, Ganselitz, Lütken Datzow, Kedingshagen und in und bei der Stadt (S. 91).- A. Polowitz. 1. Bernhard und Ventzeke Gebrüder Ventzekvitz bekennen dass sie aus den Gütern, welche sie im Dorfe Polpovitz aus Jasmund gekauft dme Ratsverwandten zu Stralsund, Lüdeke von Kulpen 31 Schillinge sundischer Pfennige an jährlicher Pacht nebst der Bede zu entrichten haben und dass sie diese Güter wie auch ihre überen Güter secundum ius Knezitzen (gemäß dem Gericht in Knezitz) besäßen zu Bobbin Sonntag Quasimodogentiti, 1362.- 2. Ventze Ventzekevitz verkauft dem Ratsverwandten zu Stralsund Ludekin von Külpen für 20 Mark, 2 Mark jählicher Pacht aus seinem Eigentum in dem Dorfe Povovitz welche Knezitz (Knetzitzengut) genannt wurde und verspricht die richtige Erlegung dieser Pacht gemäß dem Gericht in Knezitz, Stralsund, 8. Tag nach Tag der unschuldigen Kinder, 1369.- B. Campe und Jasmund. 3. Heinrich Schmachteshagen verkauft den Vorstehern des Gotteshauses St. Jürgen am Strand, johan Böken und Kord Ruyegamnn für 200 Mark, 12 Mark jählicher Pacht aus seinem Hof in Lampen auf Jasmund jedoch wiederkäuflich, am St. Martins Tage, 1490.- 4. Heinrich Schmachteshagen verkauft den Ratsverwandten Kord Ruygemann als derzeitigen alleinigen Vorsteher des Gotteshauses St. Jürgens am Strande für 100 Mark, 6 Mark jählicher Paht aus seinem Hofe im Dorfe Campe auf Jasmund, jedoch wiederkäuflich am St. Andreas Abend. 1492.- 5. Heinrich Schmachteshagen verkauft den Vorstehern des Gotteshauses St. Jürgens am Strande Hermann Kindemann und Martin Gut für 50 Mar, 3 Mark, jählicher Pacht aus seinem Hofe zu Kampen auf Jasmund jedoch wiederkäuflich, 8 Tage vor Pfingsten ,1499.- Kord Schmachteshagen verkauft den Vorstehern des Gotteshauses St. Jürgens Gerd Schrödern und Jakob Klützen für 50 Mark, drei Mark Pacht aus seinem Hofe in Kampe auf Jasmund, jedoch wiederlöslich, Montag nach Quasimodogeniti 1526.- C. Bobbekevitz. Henneke von Usedom verkauft den Vorstern des Gotteshauses St. Jürgens am Strande Henning Waredenberg und Kord Ruyemann für 100 Mark 6 Mark jählicher Pacht asu seinem Hofe in Bobbekevitz, jedoch wiederlöslich, Sonnabend vor Str. Gregor, 1496.- 8. Hans und Jeslaf Gebrüder von Usedom, verkaufen den Vorstehern des Gotteshauses St. Jürgens am Strande, Hermann Kindemann und Marin Fust für 100 Mark sundisch, 6 Mark jährlicher Pacht aus ihrem Hofe zu Bobbekevitz, jedoch wiederlöslich, St. Peter und Paul Abend, 1498.- D. Gantzelitz. 9. Paul Vyrs verkauft den Vorstehern des Gotteshauses St. Jürgens am Strande Johann Böken und Kord ruyemann für 800 Mark sundisch, und acht Ellen Leidenschen Laken 36 Mark 60 Schillinge, jährlicher aus seinem Gut gantzelit zu einem toten Erbkaufe , Johannis, ante portam latinam (Johannes vor dem lateinischen Tor), 1491.- E. Lütken Datzow. Peter Viland zu Lützken Datzo verkauft dem Ratsverwandten Jürgen Möller, als Vorsteher des Gotteshauses St. Jürgens am Strande für 100 Mark, 6 Mark jährlicher Rente aus seinem Hofe in Lütken Datzow, jedoch wiederlöslich, Stralsund, Martin Bischof (St. Martin), 1575.- F. Kedingshagen. 11. Bernhard von Rode, Ratsmann zu Stralsund verlgeicht sich mit Evert Zumen dahin, dass er ihm seinen Hof in Kedingshagen unter der Bedingung überlässt, dass er ihm baue und jährliche ihm davon zwölf Mark der Stadt Stralsund, 6 Mark Bede nebst drei Schilling Münze und dem Bischof seinen Zehnten entrichte, Stralsund, Montag vor Michaelis, 1417.- G. Pächte in und bei der Stadt. 12. Heinrich Steinwich Ratsverwandter zu Stralsund, verkauft an die Vorsteher des Gotteshauses St. Jürgens am Strande den Bürgermeister Albert Kummerow und den Ratsverwandten Wilhelm von der Molen, jedoch wiederlöslich für 300 Mark sundisch 24 Mark jährlicher Rente aus seinem halben Hause in der heiligen Geiststraße und aus seiner halben Bude in Flaßhagen (Flachshagen), Stralsund, Freitag nach Lichtmess, 1447.- 13. Paul Nateldorn, ein Priester verkauft für 600 Mark an den Doctor Gerwin Ronnegarve Archidiakon zu Usedom und zu Triebsees einen Kohlgarten und zwei Höfe die vor der Stadt bei dem Brigittenkloster belegen sind, Stralsund, Mittwoch vor St. Barbara.- 14. Die Vorsteher des Gotteshauses zu St. Jürgen am Strande die Ratsverwandten Nicolas Bolte und Nicolas Rode verkaufen Albrecht Bolkmann und seinen Erben einen Kathen bei der neuen Mühle für 50 Mark Kaufgeldes und 9 Mark jählicher Pacht zu Heuerrechte, Stralsund, Abend vor dem Fest der heiligen drei Könige, 1540.- VIII. Urkunden über gestiftete Almosen und Seelmessen (S. 119).- Nicolas Rodehose Rastverwandter zu Stralsund vermacht den kranken Fremden in dem Hospital St. Jürgens vor der Stadt 8 Mark jährlicher Einkünfte aus Warksow und 1 Mark aus Lüdershagen, welche jährlich am St. Martin durch die Vorsteher unter ihnen sollen ausgeteilt werden, Stralsund, Tag der sieben Brüder, 1344.- 2.- Nicolas Rodehose Rastverwandter zu Stralsund vermacht dem Gotteshause St. Jürgen außerhalb der Stadt, 8 Mark jährlicher Einkünfte aus Warksow nebst 1 Mark aus Lüdershagen, damit solche am Tage St. Martin (11.11) unter die armen Prövener ausgeteilt werden sollen, desgleichen 1 Mark aus Lüdershagen für den Priester bei der Hospitalkirche auf dass er dafür zu ewigen Zeiten seine und seiner Ehefrau Mechthild in seinen Gebeten und Messen gedenken möge und noch jährlich 1 Mark zu Wein und Oblaten zu Stralsund, Benedict, 1344.- 3. Paul Mörder zu Barth wohnhaft, stiftet bei der Kapelle des St. Georg zu Pantelitz eine Vicarie mit 20 Mark, Einkünften, worüber er sich die Lehnwaare vorbehält und räumt anbei dem Vicari auf, beständig einen Kathen in Pütte zur Wohnung ein, 1407 und 1408.- 4. Didrich von Huddesen vermacht dem Hospital St. Jürgens 200 Mark und verordnet, dass dagegen 16 Mark jährlich zum besten den Armen in diesem Hospital angewendet und ihnen davon viermahl im Jahre eine Mahlzeit solle ausgerichtet werden, Stralsund, St. Jürgens Tage, 1408.- 5. Albert von Otmerson, Bürger zu Stralsund schenkt dem Gotteshause St. Jürgens am Strande 8 Mark 5 Schillinge jährlicher Renten, und verordnet dass die Alterleute der Schuster welchen er die Rentenbriefe überantwortet, die davon zu reichenen Almosen vierteljährig unter den armen kranken Leuten in dem gedachten Gotteshause austeilen, soll, Stralsund, Abend St. Laurentius, 1437.- 6. Alef Breverode vermacht dem Gotteshause zu St. Jürgen 36 Mark jährlicher Einkünfte zu dem Ende, dass solche vierteljahresweise unter den in diesem Hospital befindlichen armen kranken Leuten sollen ausgeteilt werden, St. Michaelis, 1453.- 7. Die Alterleute des Gewandhauses bekennen, dass ihr Mitgenosse Rolof Möller ihnen zwei Häuser und daneben 200 Mark jählicher Rente angewiesen habe und nehmen an dafür täglich 13 Paar Wecken, die Hälfte an arme Schüler und die andere Hälfte an arme Kranke austeilen zu lassen jährlich durch Austeilung besonderer Almosen vier Seelenbäder auszurichten und in der St. Nicolaikirche für Rolof Möller und die Seinigen Seelmessen halten zu lassen, Stralsund, St. Jacobi Abend, 1501.- (2). Sammlung bei dem Gotteshause St. Jürgens zu Rambin befindlichen älteren Urkunden.- I. Urkunden das Armenhaus St. Jürgens zu Rambin und die Güter desselben überhaupt betreffend (S. 1).- 1. Johannes, Bischof zu Roschild bestätigt das von Bodeken von Wickede Bürger zu Stralsund zu Rambin gestiftete Siech und Armenhaus und vermittelst zwischen dem Stifter und dem Pfarrherrn zu Rambin einen Vergleich dahin, dass ersterer dem letztern zur Vergütung der durch diese Stiftung ihm abgehenden Zehenten aus Drammdorf, und dessen, was er etwa sonst an Opfern und andern Hebungen dadurch einbüßen möge, zehn Mark jährlicher Einnahme aus Dramdorf anweist wohinn gegen letzerer nachgibt, dass von ersteren ein eigener Priester bei dem Armenhause und bei der dabei erbauten Kapelle bestellt werde, welches Befugnis habe in der Kapelle von den zu dem Hause gehörigen Personen die Beichte anzuhören und ihnen das Abendmahl und die letzte Ölung zu verrreichen auch nach dem die Messe in der Pfarrkirche geendigt worden, in der Kapelle Messe zu lesen, wie dann auch Beerdigung fremder Eingepfarrten in derselben, wenn solche nur zuvor ihrer Pfarrkirche die Gebühr entrichten verfallet wird, Stralsund, Donnerstag nach Maria Reinigung, 1339.- 2. Johannes Bischof zu Roschild erteilt dem jederzeitigen an der Kapelle des Armenhauses St. Jürgens zu Rambin verordneten Priester die Gewalt den Totschlägern und denen welche ihre Kinder erdrückt haben, wenn sie nach ihrem Vermögen und nach dem Gutfinden des Priesters und des Vorstehers dieses Armenhauses sich gegen dasselbe mildtätig beweisen, ein carenam(Übersetzung: Entbehrung / Verzicht), oder 40 Tage von den ihnen zu Buße auferlegten Fasten zu erlassen, Stralsund, Sonnabend vor Mitfasten, oder vor dem Sonntag Lätare, 1339.- 3. Gottfried oder Bodeke von Wickede Kaufmann und Bürger zu Stralsund errichtet sein Testament, vermacht darin insonderheit dem von ihm selbst zu Ehren des Ritters St. Jürgen gestifteten und zu Rambin erbauten Armenhause seinen Hof zu Drammendorf und den dabei gelegenen Blumenberg, bewidmet es mit den ihm zustänidgen Hebungen aus Lavenitz, Lukelvitz, Satz, Güsterrade und Zülzitz, und überhaupt mit 150 Mark jährlichen Einkünften und Hebungen, damit sowohl ein Priester bei demselben, als auch die armen Leute in demselben davon unterhalten werden mögen, hinterlässt überdies allen Kirchen, Klöstern und Hospitalien zu Stralsund, wie auch den Hausarmen in allen Kirchspielen gewisse Vermächtnisse, bestimmt 12 Mark jährlicher Einkünfte aus Polchow dazu, dass davon an allen Aposteltagen 13 Armen in seinem Hause hinlängliches Essen und Trinken nebst drei Pfennigen für einen jeden gereicht werden solle und verordnet zu Testamentarien und Vollstreckern dieses seines letzten Willens den Ratsverwandten zu Stralsund Arnold Voet und die Bürger und Einwohner daselbst Johann Ratzeburg, Johann von Busch Johann von Wickede und Heinrich Pape, Stralsund, Sonntag vor St. Thomas, 1339.- 4. Bogislaf V. Herzog von Pommern und Fürst zu Rügen bestätigt und verleiht dem Armenhause St. Jürgen zu Rambin die demselben von Godeken von Wickede vermachten Güter Drammendorf, Blumberg und den Hof in Zützitz auf Wittow, mit allem Zubehör mit dem höchsten und niedrigsten Gerichte, mit der Bede und mit dem Münzpfennige, frei von allem Dienste wie auch die demselben gleichfalls vermachten Hebungen und Einkünfte aus Kukelvitz Lavenitz und Satz mit eben dem Rechte und mit eben der Freiheit, mit welchen andere geistliche Güter im Lande gewöhnlich bewidmet sind und verspricht überdieß, es bei dem Bischofe zu Roschild zu bewirken, dass wenn die Pfarrkirche zu Rambin erledigt wird, solche nebst ihrer Filialkirche zur Alten Fähre dem Armenhause mit dem Patronatrecht über die selben zu belegen und mit solchen kombiniert werden möge, wogegen er jedoch bedingt, dass solchenfalls der Hof in Zützitz und Hebungen aus Kukelvitz, Lavenitz und Satz ihm anheim fallen sollen, Schloss Wolgast, Benedictus, 1341.- II. Urkunden einige Grundstücke in Rambin betreffend (S. 17).- 1. Johann Slecht verpfändet Heinrich Papen und Johann von Wickede für 4 Mark sundischer Pfennige eine bei Rambin gelegene Wiese von einem halben Morgen und überlässt ihnen solche dafern er sie innerhalb von 6 Jahren nicht wieder einlösen sollte, eigentümlich übernimmt auch nebst seinen Compromissoribus (Kompromissen) die Gewährleistung wegen derselben gegen alle Ansprache unter der Verpflichtung des zu Stralsund auf solchen Fall zu haltenden Einlagers, Stralsund, Dienstage vor dem Palmensonntag, 1346.- 2. Johann Schlecht und sein Sohn Nicolaus verpfänden dem Hospital St. Jürgens zu Rambin für 12 Mark sundischer Pfennige ein bei Rambin zwischen dem Hopsital Hofe und dem Hof zu Drammendorf gelegenenes Stück Wiese und Weide auf drei Jahre und verprechen nebst Johann Schlechtens Bruder Hermann Schlechten dafern, das Hospital binnen diesen drei Jahren, dieses Stück Feld halber einige Ansprache leiden sollte, solches unter der Verpflichtung des von ihnen zu Stralsund zu haltenden Einlagers zu vertreten, St. Gertrud, 1349.- 3. Klaus Ede und sein Sohn Ludeke Ede verkaufen dem Hospital St. Jürgens vor Rambin für 70 Mark sundischer Pfennige einen zwischen des Hospitals Aeckern gelegenen Haken Landes frei von aller Unpflicht, ausser 22 Schillingen an Bede zu Stralsund, Abend, vor St. Johannis, 1389.- 4. Berthold Giese, ein Priester verkauft dem Hospital St. Jürgens zu Rambin zwei Morgen Ackers und begibt sich anbei aller Ansprache welche er wegen seines väterlichen Hauses und Ackers zu Rambin an gemeldetes Hospital möge machen können, Stralsund, Abend vor St. Jacobi, 1397.- 5. Henning Blaseke verkauft an das Gotteshaus St. Jürgen zu Rambin für 90 Mark sundisch einen Kathen zu Rambin nebst vier Morgen Ackers zu Stralsund, Sonnabend, nach Pauli Bekehrung, 1545.- III. Urkunden über Drammendorf (S. 27).- Witzlaf Fürst zu Rügen verkauft dem Krüger Milikin zu Rambin das Eigentum einer Hufe Landes in Drammendorf gegen Erlegung einer jährlichen Abgift von 10 Mark Pfennige, Stralsund, St. Georg, 1307.- 2. Wartislaf IIII. Herzog von Pommern und Fürst zu Rügen verleiht Bodeken von Wickede Bürger zu Stralsund, alle seine Besitzungen in Drammendorf, so wie er sie vorhin von den Fürsten Witzlaf III. zu Lehen gehabt hatt mit der Pacht von 40 Hühnern aus den daselbst befindlichen Kathen und von 6 Marken aus Steizelberg, zu Barth, St. Georg, 1326.- 3. Peter Hovet verkauft an die Vorsteher des Gotteshauses St. Jürgen zu Rambin 15 Morgen Acker, Stralsund, St. Georg, 1410.- 4. Ilsabe, Klaus Normanns Witwe verkauft und verlässt vor Gerichte dem Gotteshause St. Jürgen vor Rambin eine ihr von ihrer Mutter angestorbene halbe Hufe in Drammendorf, worüber das Gericht ein Attestatum (Bestätigung) ausstellt. Montag nach Judica 1436.- 5. Paul Hovet verkauft dem Gotteshause St. Jürgens vor Rambin für 200 Mark sundisch, 16 Mark järhlicher Pacht aus seinem Erbe und Hofe zu Drammendorf, deren Wiederlösung er sich jedoch vorbehält, Stralsund, Montag vor Fabian und Sebastian, 1442.- 6. Laurentius Jaspar und Peter die Gebrüder Grote, verkaufen ihr Anteil an dem Erbe und Hofe zu Drammendorf mit 35 1/2 Mark jährlicher Pacht an die Vorsteher des Armenhauses St. Jürgens zu Rambin für 360 Mark, und treten ihnen anbei das den Verkäufern bisher zugestandene Einlöungsrecht von 21 Mark Pacht aus eben diesem Hofe ab, Stralsund, Freitag nach Ostern, 1501.- 7. Des Bürgermeisters Sabel Oseborn Erben verkaufen das ihnen bisher zuständige vierte Teil an den Dörfern Bresen Grabitz und Neuendorf nebst dem vierten Teile des Kruges zu Pridbero und einigen Pächten für 2580 Mark sundisch an den Bürgermeister Rolof Möller und dessen Bruder Klaus Möller, Stralsund, Weihnachtsabend, 1528.- IIII. Urkunden über Gusterade, Kavenitz, Kukelvitz und Kubbelkow (S. 45).- 1. Arnold und Thomas Gebrüder von Platen verschreiben Luke Langen und dem Ratsverwandten zu Stralsund Arnold Voet für 84 Mark, 12 Drömte Getreides an jährlicher Hebung aus Güsterade mit der Bedingung, dass wenn solche nicht auf nächsten Martini eingelöst wird dieselbe Lüdeke Langen zu einem toten Erbkaufe überlassen sein sollte zu dessen Besthaltung und Erfüllung die Verkäufer sich vermittelst des im widrigen Falle von ihnen und ihren Bürgen zu haltenden Einlagers verpflichten, Stralsund, Donnerstag nach Laetare, 1334.- B. Lavenitz. 2. Bernhard Pfarrherr in Trenke und die Eingepfarrten daselbst treten nach dem Schiedsrichterlichen Ausspruches des Herrn Hennigs von Putbus den Vorstehern des Hospitals St. Jürgens zu Rambin für 4 Mark sundischer Pfennige, 4 Schillinge jährlicher Hebung aus dem Kruge zu Lavenitz ab, Stralsund, Mittwoch nach St. Martin, 1348.- 3. C. Lukelvitz. 3. Gottschalk Raleke, ein Knappe, bekennt dem Hospital St. Jürgen vor Rambin 50 Mark sundischer Pfennige schuldig zu sein und verschreibt demselben dafür 5 Mark jährlicher Hebug aus seinem Gut Lukelvitz, Stralsund, St. Lucien, 1380.- 4. Gottschalk Raleke verschreibt dem Gotteshause St. Jürgen auf Rambin für 100 Mark sundisch, 10 Mark jährlicher Rente aus seinem Dorfe Lukelvitz, bedingt sich jedoch die Wiederlösung, Straslund, Dienstag nach dem Fest der heiligen drei Könige, 1380.- D. Kubbelkow. 5. Eggert und Heyne die Gebrüder Poretz verkaufen an Gottschalk Raleken ihren Hof in Kubbelkow, Garz, Sonntag Laetare, 1336.- 6. Gottschalk Raleke verkauft an die Vorsteher des Armenhauses St. Jürgen zu Rambin für 440 Mark sundischer Pfennige die Hälfte des bei Kubbelkow gelegene und von ihm bisher mit Dargeslaf Barnekow pro indiviso in communione (für ungeteilte Gemeinschaft) besessenen sogenannten Heinholzes zu Mannesrechte behält jedoch bei seinem Gut zu Kubbelkow die dieses Holzes wegen zu leistenden Roßdienste, am Tag St. Jürgens Abend, 1372.- 7. Gottschalk Raseke vertauscht seinen von den Poretzern erkauften Hof in Kubbelkow mit allem Zubehör an das Armenhaus zu Rambin gegen die beiden Dörfer Kukelvitz und Lavenitz nebst 14 Mark jährlicher Pacht aus Satz wie auch 250 Mark welche die Vorsteher des genannten Armenhauses ihm bar zubezahlt hatten, 8 Tage nach den Zwölften (Zwölf Apostel?), 1375.- 8. Heino Poretz genehmigt die von Gottschalk Raleken geschehene Überlassung des Gutes Kubbelkow und des dabei gelegenen Heinholzes an das Armenhaus St. Jürgens vor Rambin und begibt sich aller fernern Ansprache an diese demselben überlassenen Grundstücke, St. Nicolai, 1375. - 9. Die Herzöge Wartislaf VI. und Bogislaf VI. bestätigen den zwischen Gottschalk Raleken und dem Armenhauses St. Jürgens zu Rambin in der Urkunde unter Nummer 7 getroffenen Tausch und verleihen dem letztern den Hof in Kubbelkow nebst dem gedachten Gottschalk Raleken bisher zuständig gewesenen Anteil an dem Heinholze und an der Holzung, Lanzen zu Wolgast, Donnerstag in der Woche nach den Zwölften, 1375.- 10. Henno von Poretz, Achilles Sohn verkauft für 330 Mark an das Armenhaus St. Jürgens zu Rambin seinen nach Teschenhagen gehörigen Anteil an den bei Kubbelkow gelegenen Heinholz zu Mannrechte und nimmt anbei an, dem auf diesen Anteil sonst fallenden Rossdienst von seinen Hufen in Teschenhagen mit zu verrichten, Agnes, 1377.- 11. Markus und Arend, die Gebrüder Vorraed, verkaufen an das Armenhaus St. Jürgens zu Rambin ihren Hof in Kubbelkow, mit allem seinem Zubhör, mit Gericht und Münzpfennig und mit allem Rechte, Pfingstabend, 1407.- 12. Achilles und Hans Gebrüder die Poretz verkaufen an das Armenhaus St. Jürgens zu Rambin ihre vier Hufen in Kubbelkow mit den dazu gehörigen wüsten Hofstätten und mit allen ihren daran zustehenden Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten, Stralsund, St. Elisabeth, 1411.- 13. Achilles und Hans Gebrüder die Poretz genehmigen und bestätigen gegen empfangene 50 Mark den von ihrem Vater Heino Poretz geschehenden Verkauf des nach Teschenhagen gehörigen Anteil am Heinholz an das St. Jürgens Armenhaus zu Rambin, und begeben sich aller fernern Ansprache an dieses Holz, Stralsund, Freitag in der Woche nach Ostern, 1413.- 14. Raven Barnekow verkauft an das Armenhaus St. Jürgen zu Rambin das ihm zugehörige Hainholz nebst 34 Morgen Feld, mit den dazu gehörigen Bauren (Bauernhöfen) und Kathen zu Stralsund, Donnerstag vor St. Georg, 1414.- 15. Raven Barnekow verkauft dem Armenhaus St. Jürgen zu Rambin seinen Anteil an Heinholz zu Kubbelkow und 36 1/2 Morgen Ackers nebst drei eben daselbst gelegenen Kathen, Donnerstag vor Lätare, 1416.- 16. Mathias Teselvitz Erbgesessener Bauer zu Kubbelkow bekennt, dass er von seiner Pachtherrschaft den Vorstehern des Armenhauses St. Jürgens zu Rambin 50 Mark sundisch empfangen habe und verschreibt ihnen dafür 4 Mark jährlicher Rente, welche er nebst der gewöhnlichen Pacht aus seinem Hofe zu entrichten annimmt, Montag nach Lätare, 1492.- 17. Peter Dargemer Erbgessener Bauer zu Kubbelkow bekennt seiner Herrschaft, den Vorstehern des Gotteshauses St. Jürgen zu Rambin 50 Mark sundisch schuldig zu sein und verschreibt ihnen dafür 4 Mark jährlicher Hebung, welche er nebst der gewöhnlichen Pacht jährlich auf Martini aus seinem Hofe entrichten will, St. Hadrian, 1495.- 18. Matthäus Druckedanz, erbgesessener Bauer zu Kubbelkow, bekennt seiner Herrschaft, den Vorstehern des Gotteshauses St. Jürgens zu Rambin, 30 Mark sundisch schuldig zu sein, verschreibt ihnen davon zwei Mark jährlicher Renten und verpfändet ihnen dafür seinen Hof und alle darin befindliche fahrende Gabe.- Montag vor St. Gregor, 1510.- V. Urkunden über Zützitz und Bantow (S. 89).- A. Zützitz. 1. Theze Stangeberg ein Ritter überlässt an Johann von Platen 21 Mark wendischer Pfennige jährlicher Pacht aus dem Dorf Zützitz auf Wittow, Barth, Phillippi und Jacobi, 1324.- Der Ritter Thetze Stangenberg bezeugt dass er dem Bürger zu Stralsund Bodeken oder Gottfried von Wickede für ein von demselben erhandeltes Reitpferd 130 Mark sundischer Pfennige schuldig geworden sei, verschreibt ihm dafür, 15 Mark jährlicher Einkünfte aus dem Dorfe Zützitz auf Wittow, Petrus und Paulus, (29. Juni) 1330.- 3. Henning von Putbus bezeugt, dass vor ihm als Stadthalter der Insel Rügen (Capitaneo Insulae Ruyae), Dargemer und Hermann von Jasmund dem Bürger zu Stralsund Bodeken von Wickede 10 Mark jährlicher Einkünfte aus Zützitz verlassen haben, Stralsund, Tag nach Michaelis, 1331.- 4. Arnold, Thomas Hermann und Marguard Gebrüder von Platen verkaufen vermittelst einies toten Erbkaufs für 110 Mark sundischer Pfennige 4 Haken Hufen zu Zützitz, so wie solche von Tetze Stangenberg auf sie gekommen sind, an Gottfried von Wickede, Agatha, 1334.- 5. Henning oder Johann von Putbus bezeugt als Capitaneus der Insel Rügen, dass Arnold von Platen und seine Brüder die in der vorstehenden Urkunde an Gottfried von Wickede verkauften vier Hakenhufen in Zützitz demselben vor ihm verlassen haben, Stralsund, Matthaeus, 1334.- B. Bantow. 6. Reinfried von Penitz und Johann von Putbus, Stadthalter der Insel Rügen, bezeugen, dass die Herzogin Elisabeth, des Herzogs Wartislafs IIII. Wittwe und des unmündigen Herzogs Bogislafs V. und seiner Brüder Vormünderin dem Ratsverwandten zu Stralsund Burchard von Osnabrügge und seinem Schwager Godeken einem dortigen Bürger verschiedene Freiheiten und Begnadigungen in Ansehung des Hofes Bantow erteilt habe, welche sie zugleich bestätigen, Lilian, 1331.- 7. Der Rat der Stadt Stralsund widmet eine Urkunde des Herzogs Bogislaf V. vom Jahre 1339, worin er dem Ratsverwandten Burchard von Osnabrügge und seinem Eidam Wolter von Bantekow den Hof von Bantekow mit 6 Hufen, mit dem höchsten und niedrigsten Gerichte und mit aller Freiheit von Bede, Fronfuhren und Burg und Brückenbau verleiht, Donnerstag vor Marien Magdalenen, 1347.- Die Gebrüder Bantekow vertauschen an das Gotteshaus St. Jürgen zu Rambin das Gut Bantekow gegen das Gut Zützitz und gegen 200 Mark sundisch welche das Gotteshaus in den Tausch noch oben ein bezahlt, Wittow, St. Briccii, 1416.- VI. Urkunden über Gulevitz (S. 105).- 1. Theze Morberner oder Mordbrenner verkauft an Gottfried oder Gödeke von Wickede und Heinrich von Zützitz drittehalb Hufen, drei Morgen und 19 1/2 Hufen Acker in Gulevitz und behält sich aus diesem Gute weiter nichts vor, als was aus dem Erbteile seiner Mutter und seiner Schwestern das in zwei Hakenhufen dem vierten Teile der Koppel fallen könnte, Stralsund, Tag nach Phillippi und Jacobi, (2. Mai) 1338.- 2. Ludolf Mordbrenner verkauft an Godeke von Wickede zwölf Mark jählciher Einkünfte aus seinem Hofe und aus seinen sämtlichen Gütern in Gulevitz und erteilt ihm wenn er den Hof mit seinem Zubehör verkaufen sollte, an demselben dass Mäherrecht zu Stralsund, Tag nach Johannes und Paulus, (27. Juni) 1338.- 3. Johann oder Henning von Putbus bezeugt, dass Ludolf Mordbrenner die in der nächst vorhergehenden Urkunde an Godeke von Wikcede verkauften 12 Mark jährlicher Hebung aus Gulevitz demselben vor ihm verlassen habe, Stralsund, Sonntag Vocem Jucunditatis oder Rogate, 1338.- 4. Ludolf Mordbrenner und seine Söhne verkaufen an den Bürgermeister Arnold Voeten und an diesen Bürgern zu Stralsund Johann Ratzbeurg, Johann vom Busch, Heinrich Pape und Johann von Wickede, als verordnete Vollzieher Godeke von Wickede Testaments und Vorsteher des von ihm gestifteten Armenhauses St. Jürgens zu Rambin acht Mark jährlicher Hebung aus ihrem Hof Gulevitz und dessen Zubehörungen versprechen ohne des Käufer Vorwissen nichts weiter von oder aus demselben zu verkaufen, verschreiben ihnen bei einem von ihnen zu unternehmenden Verkaufe das Mäherrecht und verpflichten sich dafern den Käufern, die ihnen verkaufte jährliche Hebung nicht entrichtet oder ihnen solche gar entwehret würde des Einlagers solange zu Stralsund zu halten bis die Käufer dieserhalb völlig wieder befriedigt sein würden, Stralsund, Abend vor dem Feste der Beschneidung, (31. Oktober) 1342.- 5. Heinrich Zützitz bekennt den Exekutoren (Vollstreckern) Godeke von Wickede Testaments, Heinrich Papen und Johann von Wickede, 500 Mark sundischer Pfennige schuldig zu sein und verschreibt denselben dafür seinen Anteil an Gulevitz, (siehe oben Nummer 1) damit sie daraus jährlich 50 Mark Rente erheben mögen, bedingt sich dabei zwar die Wiederlösung, gibt aber auch zugleich den Gläubigern die Befugnis, dass sie wenn er sich in dem Abtrage der verschriebenen Rente säumig finden lassen sollte, das Gut zu sich nehmen und nach eigenen Gefallen damit schalten und walten mögen, Stralsund, Abend vor Feste der heiligen Processi und Martiniani (1. Juli) 1344.- 6. Die Herzöge von Pommern und Fürsten zu Rügen, Bogislaf V. Barnim IIII. und Wartislaf V. verleihen dem Armenhause St. Jürgens zu Rambin Heinrich von Susitz oder Zützitz ehemaliges Anteil an dem Gute Gulevitz, frei von allen Diensten, mit dem höchsten und niedrigsten Gerichte, mit der Bede und mit dem Münzpfennig und mit eben demselben Eigentumsrechten und mit derselben Freiheit mit welcher die Klöster und andere Gotteshäuser im Lande ihre Güter besitzen, Stralsund, Phillipi und Jacobi, 1345.-7. Ludeke und Theze Gebrüder der Mordbrenner verpfänden mit Genehmigung ihrer Mutter und Schwestern 5 Morgen tragbaren Ackers von denselben Zugehörigen auf der Scheide von Gulevitz und dem Gotteshause St. Jürgens zu Rambin gelegenen beiden Hakenhufen für 20 Mark sundischer Pfennige an Heinrich Papen und Johann von Wickede auf 10 Jahre mit dem Bedinge, dass wenn sie soche binnen dieser Zeit nicht einlösen dieselben den Pfandnehmern eigentümlich überlassen sein sollen, wobei sie sich zur Beobachtung dieses Kontrakts bei Strafe des zu Stralsund zu haltenden Einlagers verpflichten, Stralsund, Montag nach Judica, 1346.- 8. Ludeke oder Ludolf Mordbrenner und seine Söhne verheuren ihren Hof und Acker auf vier Jahre an die Vorsteher des Armenhauses St. Jürgens zu Rambin zu 12 Mark jährlicher Heuer für jegliche Hufe und bekennen, dass sie diese Pension sofort auf einmal empfangen haben, verprechen anbei die 20 Mark, welche sie aus ihren vorhergehenden Schuldbriefen dem Gotteshause jährlich zu entrichten hätten, demselben in diesen vier Jahren richtig abzutragen, in dessen Entstehung aber setzen sie dem gemeldeten Hause auch für diese 80 Mark den gedachten Hof nebst seinen Zubehör zum Unterpfande, wo nächst sie noch verschiedenes sowohl die Nutzung des Hofes, als auch insonderheit die demseleben in den Pachtjahren etwa zustoßenden Unklücksfälle betreffend festsetzen, Maria Magdalenen, 1346.- Berthold von dem Bughe, Burchard, Berthold, Claus und Hinrich von Zützitz Razlaf und Henning die Pankern, Henning Edenson, Johann, Krüger und Klaus Möller treten ihr Recht an das von Heinrich von Zützitz verkaufte Anteil von Bulevitz von drittehalb Hufen an das Gotteshaus St. Jürgens zu Rambin ab, Stralsund, Sonntag vor Palmsonntag, 1349.- 10. Ludeke Mordbrenner verkauft an den Bürgermeister Arnold Voet und an die Bürger zu Stralsund Johann Ratzeburg und Johann von Wickede als Godeke von Wickede Testamentarien und mithin Vorsteher des von ihm gestifteten Armenhauses St. Jürgens zu Rambin seinen Hof in Gulevitz mit allem Zubehör und insonderheit auch die seiner Mutter und seinen Schwester darin zugehörigen und zum Leibgedinge verschriebenen zwei Haken Hufen, als zu deren Verkauf dieselben, wie auch Ludekes Bruder Teze Mordbrenner ihre Einwilligung erteilen, Teilung der Apostel, (15. Juli) 1350.- 11. Dargeslava Bhoten, Mordbrenners Wittwe und der Gebrüder Ludolf und Thezens Mutter, verkauft nebst ihren beiden Töchtern Katharina und Margaretha an den Bürgermeister Arnold Voet und an Johann Ratzeburg die ihr in Gulevitz zustehenden zwei Hakenhufen und begibt sich aller Ansprache an dieselben wegen Brautschatzes, Mitgift oder Leibgedinges, Tag nach St. Nicolai, 1350.- 12. Dubberslaf Ghoten und Razlaf Ludeken Mordbrenners Söhne bekennen nebst ihrem Vaterbruder Theze Mordbrenner, dass sie von dem Bürgermeister Arnold Voet und von Johann Ratzeburg für alle Güter welche dieselben von ihrem Vater und von ihnen erkauft, die Bezahlung richtig und zu allem Danke erhalten haben und begeben sich daher nochmals aller und jeder Ansprache an dieselben, Abend vor St. Lucien, 1350.- 13. Bogislaf V. Herzog von Pommern verleiht dem Hospital St. Jürgens zu Rambin drei Landhufen und zwei Hakenhufen in Gulevitz wie auch 12 Mark jährlicher Einkünfte aus dem Dorfe Polchow auf Jasmund mit allem Zubehör mit dem höchsten und dem niedrigesten Gerichte mit der Bede und mit dem Münzpfennig und von allen Diensten und Auflagen und Unpflichten frei, Stralsund, Sonnabend vor Marien Reinigung, 1352.- 14. Die Vorsteher des Gotteshauses St. Jürgens von Rambin verkaufen an Martin Fust für 200 Mark, 12 Mark jährlicher Pacht aus Gulevitz, jedoch wiederlöslich an Aller Heiligen Abend,1489.- VII. Urkunden über Giesendorf (S. 139).- Tetzlaf und Heinrich Sander Giesens Söhne, verkaufen für 33 Mark an Johann Schlecht alles ihr Eigentum an dem von ihm selbst bewohnten Hofe in Giesendorf, Stralsund, St. Lucia, 1336.- Nicolaus Giese verkauft und überlässt für 12 Mark seinen Eidam an Johann Schlecht alles, sein Lehn und Erbe und überhaupt alles, sein Recht an einem Hofe in Giesendorf, Stralsund, St. Lucia, 1336.- 3. Henning Schlecht verkauft an Johann Straßburg einen Bürger zu Stralsund für 40 Mark sundischer Pfennige in Giesendorf, bedingt sich jedoch innerhalb fünf Jahren, die Wiederlösung, Stralsund, Elisabeth, 1338.- 4. Peter Giesenson verpfändet an die Testamentarien Godeke von Wickede Testaments Heinrich Papen und Johann von Wickede ein zwischen dem Gotteshause St. Jürgens zu Rambin und dem Hofe Drammendorf gelegenes Stück Ackers Wische und Weide für 23 Mark sundischer Pfennige mit dem Bedinge, das dafern er es nicht innerhalb 7 Jahren wieder einlösen würde, ihnen solches eigentühmlich zugehören solle, Stralsund, Tag Lucia. 1344.- 5. Peter Giese zu Giesendorf bekennt dem Hospital St. Jürgens zu Rambin 7 Mark schuldig zu sein und verspricht solche auf nächsten St. Martin zu bezahlen, Stralsund, in der Woche nach Marien Geburt, 1347.- Petrus Giese oder Giesenson verkauft an Konrad Papenhagen für 30 Mark sundischer Pacht aus seinem Hofe und Gütern in Giesendorf und Rambin und bedingt sich anbei innerhalb vier Jahren den Wiederkauf, nach deren vergeblichen Ablaufe dieser Handel jedoch ein beständiger Kauf bleiben solle.- Sonntag reminiscere.- (25 Februar) 1347.- 7. Peter Giese oder Giesenson verkauft an Thidemann Travenemünde für 34 Mark sundischer Pfennige fünftehalb Mark jährlicher Pacht aus seinem Hofe in Giesendorf, überlässt ihm die Wiedereinlösung von fünf Morgen Ackers die an das Gotteshaus St. Jürgens zu Rambin verkauft und und erteilt ihm die Nächtigkeit zu seinen Gütern, dafern er oder seine Erben solche zu verkaufen sich entschließen sollten, Stralsund, St. Michaelis, 1348.- 8. Peter Henning und Gitzebur, die Gießen begeben sich für 14 Mark sundischer Pfennige aller ihres Rechtes und aller Ansprache an den von Joahnn Schlechten besessenen Hof in Giesendorf Rambin, St. Thomas, 1348.- 9. Peter Giesenson verkauft für 34 Mark sundischer Pfennige dem Armenhaus St. Jürgens zu Rambin ein zwischen der Kapelle daselbst und dem Hofe Drammendorf gelegenes Stück Feldes auf fünfzehn Jahre mit dem Bedinge, dass wenn er es sodann nicht einlösen würde, es dem Armenhause auf immerdar verkauft sei, solches auch überdieß die Nächtigkeit zum Kaufe haben solle, in der Woche der Erscheinung Christi, 1349.- 10. Peter Giesenson überlasst dem Gotteshause St. Jürgens zu Rambin unterpfändisch für 8 Mark sundischer Pfennige zwei Morgen Ackers welche der Kapelle zu Rambin gegen überliegen, bezeugt sich jedoch nach 6 Jahren die Wiederlösung, Stralsund, St. Valentin, 1350.- Thidemann Travemünde Bürger zu Stralsund, verkauft und überlässt dem Hospital St. Jürgens zu Rambin die ihm in der Urkunde vom Jahre 1348 unter Nummer 7 von Peter Giesen verkaufende 5 1/2 Mark sundischer Pfennige jährlicher Pacht, nebst Einlösungrechte der von diesem Peter Giesen an das Hospital verkauften 5 Morgen Ackers, Stralsund, Montag nach Oculi, 1350.- 12. Petrus Giesenson gibt seine Einwilligung in die nächst vorhergehende Überlassung von fünftehalb Mark jährlicher Pacht aus seinen Gütern und des Wiedereinlösungsrechts an 5 Morgen Ackers an das Hospital St. Jürgens zu Rambin, Stralsund, Stonntag Oculi, 1350.- 13. Peter Giesenson räumt den Vorstehern des Armenhauses St. Jürgens zu Rambin für 10 Mark sundischer Pfennige ein Stück Geldes an dem Wege nach Stoizvitz auf 14 Jahre pfandweise ein, Tag nach Nicolai, 1350.- 14. Joahnn Schlecht verpfändet für 22 Mark sundischer Pfennige dem Bürgermeister Arnold Voet und Johann Ratzeburg einem Bürger zu Stralsund, zwei nahe bei dem Hospital St. Jürgens zu Rambin gelegene Morgen Feldes auf 4 Jahre, und erteilt ihnen dabei die Freiheit, jährlich auf denselben 3 Ruthen Torf zu stechen, behält sich jedoch nach Ablauf der 3 Jahre die Wiederlösung vor, Abend Silvester, 1350.- 15. Johann Schlecht und sein Sohn Hennig Schlecht verkaufen dem Hospital St. Jürgens zu Rambin ihren Hof in Giesendorf mit allen dazu gelegenen Äckern und übrigen Zubehör zu einem toten Erbkaufe und versprechen anbei, dem Hospital das Lehn solgane zur Hand zu halten bis es soches selbst von den Landesherrn empfangen haben würde, Fronleichnamstag, 1353.- 16. Klaus Wengelin verpricht, von dem Acker welchen das Gotteshaus St. Jürgens zu Rambin aus Giesendorf unter seinem Pfluge behalten, die Lehndienste eben sowohl als von dem ihm eben daselbst verkauften Ackers zu leisten, Sonntag vor Pfingsten.- 17. Henning Witte Bürger zu Stralsund verkauft dem Hospital St. Jürgens zu Rambin 10 Mark jährlicher Hebung aus der Mühle, Giesendorf zur Stralsund, 2 Tage nach Valentin, 1404.- 18. Hinric Nyebur, Official zu Stralsund erteilt seinen Consens (Zustimmung) dazu, dass sein Bauer zu Giesendorf Hinrich Kapiske den Vorstehern der Bruderschaft unserer lieben Frau an der St. Marienkirche zu Stralsund für 25 Mark sundisch aus seinem Hofe drei Mark jährlicher Pacht verkaufen möge doch bedingt er sich dabei den Wiederkauf, Montag vor Ostern, 1514.- 19. Thomas Brandenburg verkauft an den Bürgermeister Joachim Klinkow für 1460 Mark sundisch sein Anteil an Giesendorf mit 20 Marken, 6 Schillingen und 8 Pfennigen jährlicher Pacht und mit allem Zubheör, auch mit dem höchsten und niedrigsten Gerichte, Stralsund, 20. März 1570.- 20. Thomas Brandenburg verkauft an den Bürgermeister Joachim Klinkow für 1700 Mark sundisch noch ein Anteil aus Giesendorf, welches er seiner Ehefrau halber aus Johann Hofmeister und Christof Toller Verlassenschaft für Schuld angenommen, mit 20 Mark, 6 Schilling und 8 Pfennig jährlicher Pacht, mit dem höchsten und dem niedrigsten Gerichte und mit allem andern Zubehör, Stralsund, 28. Juli 1571.- 21. Enoch Bölschow verkauft dem Armenhause St. Jürgens zu Rambin für 9100 Gulden sein Anteil an Giesendorf und namentlich den Viehhof daselbst mit allem darauf befindlichem Viehe und sonstigem Zubehör, Stralsund, Tag Julian, 1611.- VIII. Urkunden über Dumsevitz (S. 183).- 1. Hambur von Wolde verkauft an Godekin von Widkede für 100 Mark sundischer Pfennige, 12 Mark jährlicher Pacht aus seinem Gute Dumsevitz, mit dem Bedinge, dass dem Verkäufer nach 3 Jahren der Wiederkauf frei stehe, nach solcher Zeit aber der gegenwärtige Kauf und Verkauf ein ewiger toter Erbkauf sein solle, St. Katharinen Abend, 1332.- 2. Die Herzöge von Pommern, Bogislaf V. Barnim IIII. und Wartislaf V. verpfänden Heinrich Gensan einem Bürger zu Stralsund das Gut Dumsevitz für 200 Mark sundischer Pfennige behalten sich jedoch die Wiederlösung desselben vor, Wolgast, Auf Matthias Abend, 1342.- 3. Pribber Rotermund verkauft an das Armenhaus St. Jürgens zu Rambin seinen Hof und Kathen in Dumsevitz mit allem Zubehör, ausser vier Morgen Ackers, welche er schon vorhin davon an Jerslaf von Kahlden verkauft hatte, Stralsund, 8 Tage nach dem Feste der heiligen drei Könige, 1398.- 4. Der Bürgermeister Klaus von der Lippe bekennt als Vorsteher des Hospitals St. Jürgens zu Rambin, Verghese des verstorbenen Ratsverwandten Johann von der Molen Witwe und ihrem Sohne Arend 100 Mark sundische Pfennige schuldig zu sein und verschreibt ihnen dafür 8 Mark jährlicher Rente aus des Gotteshauses Hofe zu Dumsevitz, Stralsund, Tag Philipp und Jacobi, 1419.- Arend van der Möhlen Bürger zu Stralsund, verkauft dem Armenhause St. jürgens zu Rambin für 350 Mark sundischer Münze 30 Mark 12 Schillinge beständiger jährlicher Pacht aus seinem Hofe und Kathen zu Dumsewitz zu Stralsund, an St. Margarethen Abend, 1435.- VIIII. Urkunden über Rothenkirchen (S. 195.).- 1. Reinward von Pentz verkauft an Lubbert Heinrich Zegheboden und Urban die Behren des Ratsverwandten zu Stralsund Johann Behren Söhne für 705 Mark sundischer Pfennige sein Eigentum in Rothenkirchen mit 36 Mark, 6 Schilling, jährlicher Pacht, mit dem Münzpfennige mit dem höchsten und niedern Gerichte und mit allem Rechte zu Stralsund, am Abend vor Marien Empfängnis, 1436.- 2. Joachim Levering oder Leveling verkauft dem Vorsteher der Brüderschaft des Kalands zu Stralsund für 600 Mark sundisch 15 1/2 Mark jährlicher Pacht aus seinem vor der Stadt auf dem Brigitten Damm gelegenen Hof und 14 1/2 Mark gleichfalls an jährlicher Hebung aus 2 Höfen und einem Kathen zu Rothenkirchen mit den Gerichten und mit allem Rechte, jedoch unter Vorbehalt des Wiederkaufes, Montag nach aller Heiligen, 1521.- 3. Jacob Leveling verkauft dem Ratsverwandten zu Stralsund Hermannn Meyer für 400 Mark sundisch 22 Mark weniger zwei Pfennige jährlicher Pacht aus Rothenkirchen bekennt überdiess noch 100 Mark auf das Eigentum der ihm daselbst zustehenden Hofe empfangen zu haben, verschreibt dem obbemeldeten Hermann Meyer bei einem künftigen Verkauf dieser Höfe das Nächtigkeitsrecht an denselben, behält sich jedoch mittlerweile die Wiederlösung der jetzt verkauften Pächte und Renten vor, Quatembertage vor Weihnachten, 1537.- 4. Jacob Leveling nimmt noch 100 Mark sundisch von dem Ratsverwandten Hermann Meyer auf sein Eigentum in Rothenkirchen auf verschreibt ihm davon 5 Mark jährlicher Renten und im Falle eines Verkaufes das Näherrecht und behält sich mittlerweile die Wiederlösung vor, St. Anton 1538.- 5. Jacob Leveling verkauft sein Eigentum und Erbe in Rothenkirchen mit allen dazu gehörigen Pachten und Gerechtigkeiten erb- und eigentümlich für 1828 Mark sundisch an das Armenhaus St. Jürgens zu Rambin wobei er sich zwar innerhalb von 25 Jahren den Wiederkauf vorbehält, jedoch mit dem Bedinge, dass wenn solcher binnen dieser Zeit nich ausgeübt würde, es alsdann zu ewigen Zeiten bei diesem gegenwärtigen Verkaufe sein Verbleiben behalten solle, Stralsund, Freitag nach Paul Bekehrung, 1546.- 6. Die Vorsteher des Armenhauses St. Jürgens zu Rambin verschreiben dem Ratsverwandten zu Stralsund Hermann Meyer für 700 Mark sundisch, 35 Mark jährlicher Renten aus Rothenkirchen, bedingen sich jedoch derselben ewige, Wiederlösung, Stralsund, Sonnabend nach St. Blasius 1546.- 7. Philipp Julius, Herzog von Pommern vergleicht sich mit den Vorstehern des Armenhauses St. Jürgens zu Rambin wegen seiner Ansprüche an das Dorf Rothenkirchen dahin, dass er sich der ihm aus den daselbst befindlichen Bauernhöfen des gedachten Armenhauses gebührenden Geld und Kornhebungen wie auch Hühner und Eier desgleichen der von diesen Höfen prätendierten Burg und anderer Dienste und des Faltenlagers begibt, auch überdies noch dem Armenhause einen ihm bisher in Rothenkkrchen zuständig gewesenen Domanialbauernhof eigentümlich abtritt wohingegen die Vorsteher ihm hinwiederum von des Armenhauses Eigentum und Gütern einen Hof in Ganselitz, 2 Höfe zu Dumsevitz, 2 Kathen zu Lütkevitz, einen Kathen zu Buerkow und 24 Mark jährlicher Hebungen aus Zieten abtreten, Wolgast, 4. April, 1621.- X. Urkunden von vermischtem Inhalte (S. 223).- 1. Johannes Heinrich und Matthäus Gebrüder der Bornholmen, bekennen und bezeugen, dass ihr Bruder Nicolaus ein Predigermönch Zeit seines Lebens aus ihrem Hause jährliche 8 Mark Pfennige zu erheben habe und dass nach seinem Tode diese Geld auf seine Erben fallen sollte, ohne Jahreszahl.- 2. Der Gardian und der ganze Konvent der Franziskaner Mönche zu Stralsund räumen zu den für den Stifter des Armenhauses St. Jürgens zu Rambin den Bürger und Kaufmann zu Stralsund Godeke von Wickede für seine Frau Hildegund und für seinen Burder Arnold von Wickeden wie auch für alle seine Vorfahren und Verwandten zu haltenten Gebeten und Seelmessen einen eigenen Altar in ihrer Kirche ein und versprachen wenn Godeke und seine Ehefrau mit Tode abgehen würden ihr Leichenbegängnis auf eben die Art wie es bei den Mitbrüdern und Angehörigen ihres Ordens gewöhnlich ist, zu begehen, Stralsund, St. Laurentius. 1327.- 3. Darguslava Pantelitz, Konventualin des Stiftes zu Bergen vergleicht sich wegen ihrer väterlichen Erbschaft und wegen der Mobilien ihrer Mutter mit Walter von Sale und mit Ludolf Gersten Erben dahin, dass solche ihr für ihre Ansprache 16 Mark sundischer Pfennige zahlen sollen, Bergen, Tag Biti und Modesti, 1328.- 4. Konrad von Buge bekennt, Henning von Didrich Wolters von Zythen Söhnen, 80 Mark sundischer Pfennige schuldig zu sein, wofür er ihnen aus ihrem vormaligen väterlichen Hofe 8 Mark jährlicher Renten verschreibt mit dem Bedinge dass wenn er solche nach sechs Jahren nicht einlösen würde ihnen dieselben auf beständig verkauft sein sollen, zu Stralsund, erster Sonntag nach der Erscheinung Christi, 1329.- 5. Henning Solkendorp begibt sich nebst seiner Frau Thale Pantelitzen wegen des Erbes ihres Vaters und ihrer vollbürtigen Geschwister aller Ansprache an ihren Stiefvater Wolther von Sale an ihre Mutter Adelheid und an ihre Halbgeschwister Ludolf Gerstens Kinder, behält sich jedoch nach der Schwiegermutter tode an derselben Verlassenschaft die rechtlichen Zuständnnisse vor, Mittwoch vor Ostern, 1328.- 6. Tetzlaf von Ummanz verkauft an Godeke von Wickede für 30 Mark sundischer Pfennige eine jährliche hebung von einer halben Last Roggen aus seinem Hofe Markow, bedinget sich nach 3 Jahren den Wiederkauf, bewilligt jedoch zugleich, dass wenn, sodann der Wiederkauf nicht geschähe der jetzige Verkauf ein unwiederruflicher Erbkauf sein solle, Stralsund, Dienstag nach Martini, 1332.- 7. Johann von Putbus bezeugt als Stadthalter der Insel Rügen dass Gottfried von Retz vor ihm an Ludeke Holsten 6 Mark jährlicher Einkünfte aus Barnekevitz verlassen habe, Montage nach dem Palmensonntage, 1335.- 8. Johannes, Abt zu Skogkloster in Upland Lambert Prior der Predigermönche zu Nestved auf Seeland und Hermann Gardian der Franziskaner an dem letzern Orte widmen zwei Urkunden des Bischofs Johannis zu Roschild in deren ersterer er den Dechant zu Roschild Jacob Paulson und den Probbst M. Heinrich bevollmächtig seine Ralswicksche Hebung und seine Güter in Rügen von Berhard Borken einzulösen in der andren aber dem gedachten Dechant und Probste 90 Mark feinen Silbers schuldig zu sein bekennt und ihnen dafür und für dasjenige was sie noch zu der gemeldeten Einlösung verwenden würde, sein Ralswicksche Hebung und seine sämtlichen in Rügen gelegenen Güter solange, bis sie aus denselben ihrer Befriedigung erhalten haben würden, einräumt und abtritt dabei jedoch zugleich bedingt, dass von den zu erhebenden Einkünften jährlich 50 Mark Silbers auf das Kapital abgerechnet werden sollen.- St. Peterskloster zu Nestved, am 4. Pfingstfeiertage, 1335.- 9. Johann von Bremen, Pfarrherr zu Benz bekennt Gottfried von Wickede einem Bürger zu Stralsund, 13 Mark sundischer Pfennige schuldig zu sein, welche er ihm auf dem nächsten Martini wieder zu bezahlen verspricht, Stralsund, Donnerstag vor Margarethen, 1337.- 10. Der Ritter Detlev Rastorp bekennt dem Stadtschreiber zu Stralsund Alardus und seinem Sohne dem Pfarrherrn zu Schaprode Berthold 293 Mark, 8 Schilling, Sundischer Münze schuldig zu sein und verspiricht auf Ostern, darauf 50 Mark Silbers und den Rest auf Martini abzutragen, Stralsund, Sonntag Lätare, 1338.- 11. Johannes, Bischof zu Roschild, überlässt dem Stadtschreiber zu Stralsund Alardus und dessen Sohne Berthold, Pfarrherrn zu Schaprode und bischöfliche Official auf Rügen seine ralswiekschen Hebungen und seine übrigen Rügianischen Güter und Einkünfte auf 4 Jahre gegen eine jährliche Pension von 80 Mark seines Silbers an kölnischem Gewichte, Ralswiek, Tag Benedicti, 1338.- 12. Der Rat der Stadt Stralsund widmet die in der nächst vorhergehenden Urkunde von dem Bischof Joahnnes zu Roschild dem Stadtschreiber Alrardus und seinem Sohne dem Pfarrherrn zu Schaprode Bertholdus erteilte Verschreibung seiner Hebungen aus Rügen auf 4 Jahre gegen eine davon zu erlegende jährliche Pacht von 80 Marken Silbers, Abend, vor Johannis ante portam Latina, 1338.- 14. Johannes, Bischof zu Roschild, verprischt den von seinem Bevollmächtigten in temporalibus Detlev Rastor zu Stralsund bestellten Commisionaire den Stadtschreiber daselbst Alardus wegen alles dessen was er für den Bischof und für das Stift zu Gewand und anderen Bedürfnissen ausgegben haben mögte oder noch ferner ausgeben dürfte, schadlos zu halten und erlaubt ihm allenfalls sich von den durch seine Hände gehenden Einkünfte aus der Ralswieker Hebug bezahlt zu machen, Stralsund, 8 Tage nach der Erscheinung Christi, 1339.- 15. Johannes Bischof zu Roschild bezeugt, dass der Stralsundische Stadtschreiber Alardus für ihn und zu seinem Behuf auf Hiddensee vom Dienstage in der Woche der Erscheinung Christi an bis zum Mittwoch in der Palmen Woche 85 Mark 2 Schillinge 4 Pfennige slawischer Münze ausgelegt habe, Hiddensee, Mittwoch in der Palmwoche, 1339.- 16.- Die Gebrüder Hermann und Konrad Papenhagen verkaufen ihren Hof in Brandshagen den sie von den Herren von Putbus erkauft hatten an die Testamentarien des Magisters Paul, Testaments und an die Vorsteher der Brüderschaft der Priester zu Stralsund zu einer ewigen Vicarie und die Herren von Putbus willigen nicht nur in diesen Verkauf, sondern treten auch den Käufern alles Recht, welches sie noch etwa an diesen Hof haben mögten gänzlich und völlig ab, Stralsund, Abend vor Maria Reinigung, 1342.- 17. Marquard Tribuses bekennt dass sein Bruder Ghiso Plebanus zu Kasnevitz, ihn wegen seiner väterlichen und mütterlichen Erbschaft vergnüget habe und begibt sich dieserhalb aller Ansprache an denselben, Tag Johannis des Täufers Geburt, 1342.- 18. Dommeslavus von Jasmund bekennt Hillen Godeke von Wickede, Witwe und Johann von Wickede 62 1/2 Mark sundischer Pfennige schuldig zu sein, verspricht solche auf den nächstkommenden Martini zu bezahlen und verpflichtet sich nebst seinen Bürdern in dem Entstehungsfalle bis zu der Gläubiger Befriedigung zu Stralsund das Einlager zu halten, Stralsund, Mittwoch nach Sonntag Invocavit, 1343.- 19. Dumeslav von Jasmund Statthalter (Capitaneus) bekennt dem Bürgermeister zu Stralsund Johann Wreen 16 Mark sundischer Pfennige schuldig zu sein und verspricht nebst seinem Bruder Dargemer von Jasmund solche auf nächsten Martini zu bezahlen, Stralsund, Freitag nach Pfingsten, 1347.- 20. Henning und Didrich die Gebrüder der Schachten bekennen dem Armenhaus St. Jürgens zu Rambin 40 Mark sundischer Pfennige schuldig zu sein, versprechen solche in vier Terminen in eben so vielen Jahren zu bezahlen und verpflichten sich in dem Entstehungsfalle nebst ihren Mitgelobern zu Stralsund das Einlager zu halten, Freitag vor Viti und Modesti, 1347.- 21. Die Vorstehr des Hospitals St. Jürgens zu Rambin verkaufen Katharina von Busch einer Konventualin in dem Jungfernkloster zu Ribbenitz auf ihre Lebenszeit eine jährliche Hebung von 4 Marken sundischer Münze aus den Gütern des gedachten Hospitals, Stralsund, Tag Maria Verkündigung, 1365.- 22. Die Vorsteher des Hospitals St. Jürgens zu Rambin verschreiben Barbara Wendes eine Bräbende aus dem gemeldeten Hospital, St. Clara, 1490.- 23. Kord Krakevitz, fürstlicher Vogt auf dem Lande Rügen bezeugt das Drews Schele sich vor ihm aller Ansprache an die Vorsteher des Gotteshauses St. Jürgens zu Rambin wegen seiner gefänglichen Einziehung und Haft verziehen habe, Stralsund, Dienstag nach Jubilate / Iubilate, 1495.- (3). Sammlung der vornehmsten zu der Kalands Bruderschaft und anderen geistlichen Brüderschaften zu Stralsund gehörigen noch vorhandenen Urkunden.- Gottfried Bischof zu Schwerin bestätigt die von Sweder von Dörpen einem Bürger zu Stralsund in der St. Nicolaikirche daselbst zu Ehren des heiligen Thomas gestifteten und mit 21 Mark sundisch jährlicher Einkünfte aus sechs Hufen in Langendorf bewidmete Vicarie und confirmiert den von dem Stifter selbst zu Patronen dieser Stiftung ernannten Personen das Patronrecht über dieselbe am Tage, des Kreuzes Erhöhung.- 2. Witzlaf IIII. Fürst zu Rügen verkauft und verleiht Didrich von Dörpen Bürger zu Stralsund, 20 Mark jährlicher Einkünfte aus dem Dorfe Rothenkirchen zur Stiftung eines Altars mit allem Eigentum, Zubehör und Recht jedoch behält er sich in diesen Einkünften das höchste Recht den Münzpfennig und einmal im Jahre die Bede vor, Stralsund am Sonnabend in der Pfingstwoche, 1306.- 3. Wartislaf IIII. Herzog von Pommern verkauft dem Ratsverwandten zu Stralsund Bernhard von Schaprode 8 Hufen in Poppelvitz, Stralsund, Freitag vor Invocavit, 1310.- 4. Woldemar, Domherr zu Kammin Prdbor und Henning insgesamt Herren zu Putbus verkaufen dem Bürgermeister Siegfried zu Stralsund 1 Hufe in Benekenhagen mit der Gerichtsbarkeit und mit allem Rechte, zu einem Toten Erbkaufe, Stralsund, Sonntag Oculi, 1355.- Gesa von Puttbus Priorin des Nonnenstifts zu Bergen und der ganze Konvent daselbst verkaufen Gerhard Polten einem Priester, 10 Mark jährlicher Einkünfte aus einer Hufe in Burvitz wogegen gemeldeter Gerhard Bolte von diesen 10 Marken an seinem Tode 6 Mark dem gedachten Stifte zu dem Ende, dass solches jährlich seinen Sterbetag mit singen und beten begehen möge, die übrigen 4 Mark aber den Kalandsbrüdern zu Stralsund, vermacht, Stralsund, Silverster, 1361.- 6. Reimar Preen verkauft an Nicolaus Wolgast Bürger in Stralsund 13 1/2 Mark sundisch jährlicher Hebung aus drei Höfen in Wendisch Langendorf, behält sich jedoch innerhalb 10 Jahren für 116 Mark sundisch den Wiederkauf vor, nach deren vergeblichem Ablaufe die gemeldeten drei Hofe dem Käufer unwiederruflich vereignet sein sollen, Stralsund, Donnerstag vor Maria Reinigung, 1370.- 7. Nicolas Siegfried verkauft der Brüderschaft der armen Schüler an der St. Nicolaikirche für 112 Mark sundisch, 8 Mark jährlicher Einkünfte aus der von seinem Vater von den von Putbus erkauften Hufe und den dazu gehörigen Höfen in Benekenhagen, Stralsund Martinswoche, 1372.- 8. Berhard Bischof zu Ratzeburg, erteilt allen, welche die vor dem hohen Altar in der St. Jacobikirche zu Stralsund an allen Donnerstagen zu haltende Messe des heiligen Leichnams anhören würden, vierzigtägige Indulgenzen, Schonenberg, 20. Mai 1386.- 9. Johann Hamborg Bürger zu Stralsund verkauft nebst seinen beiden Söhnen einen Hof und einen Kathen in Scharpitz eigentümlich und zu einem toten Erbkaufe an Ricquam Langedorf, gleichfalls Bürger zu Stralsund, Stralsund Abend vor aller Heiligen, 1387.- 10. Johann Potho von Pothenstein Bischof zu Schwerin, confirmiert die zu täglicher Feier der Messen des heiligen Leichnams und zur Unterhaltung eines beständigen Lichtes bei der St. Jacobi Kirche zu Stralsund errichtete Brüderschaft des heiligen Leichnams und die von derselben verfassten Statuta, erteilt allen, welche diesen Messen beiwohnen oder auf andere Art zu dem von der Brüderschaft angeordneten Gottesdienste beförderlich sein würden, 40tägige Indulgenzen, und bestätigt als Dioecesanus die von dem Erzbischof zu Drontheim und von anderen norwegischen Bischöfen der Brüderschaft bereits bewilligten Indulgenzen, Bützow, Margaretha, 1389.- 11. Ricquan Langedorp Bürger zu Stralsund stiftet eine Vicarie in seiner Kapelle in der St. Marienkirche und verordnet zu derselben seinen im Jahre 1387 von Johann Hamborg erkauften Hof und Kathen in Scharpitz zu Patronen dieser Vicarie aber verordnet er seine Söhne, und nach deren unbeerbten Abgange die Brüderschaft, unser lieben Frauen in der St. Marienkirche zu Stralsund, St. Gegor, 1394.- 12. Rudolf Bischof zu Schwerin und Herzog zu Meklenburg bestätigt die von Rickquan Langedorp gemachte und hieselbst eingerückte Stiftung, vermöge deren derselbe eine beständige Vicarie in seiner Kapelle in der St. Marienkirche zu Stralsund, errichtet zu derselben einen Hof in Scharpitz vermacht und die Lehnware über solche nach dem tölichen Abgange seiner Kinder und Erben der Brüderschaft unserer lieben Frauen bei gemeldeter St. Marienkirche überlässt, Stralsund, Benedikt, 1394.- 13. Gerhard Papenhagen Bürgermeister zu Stralsund vermacht dem Gotteshause St. Jürgen vor der Stadt 20 Mark jährlicher Einkünfte zu dem Ende, dass von denselben durch die Vorsteher alle Jahre Wand und Schuhe angekauft und unter die armen Kranken in dem gemeldeten Hause ausgeteilt werden sollen, Stralsund, Tag nach dem neuen Jahre, 1410.- 14. Die sämtlichen Priester zu Stralsund ausserhalb der Salandsbrüderschaft verbinden sich in eine Gesellschaft, zu welcher sie auch weltlichen Personen den Zutritt verstatten, verpflichten sich zu Almosen, Pflegung der Kranken, Erequien, Seelmessen und anderen gottesdiestlichen Werten, erwählen den jederzeitigen Bischof zu Schwerin zu ihrem Oberhaupte und benennen sich nach dem Schutzheiligen der Stiftskirche zu Schwerin die Bruderschaft St. Johannis Evangelista; und Rudolf, Bischof zu Schwerin, confirmirt dieselbe, zu Bützow, im Jahre 1412. Der Bischof Heinrich zu Schwerin bestättigt die Confirmation seines Vorgängers, zu Bützow, am Tage nach Simonis und Judä, im Jahre 1420. - 15. Hermann Badisern, Rathsverwandter zu Stralsund, bekennet, daß der Magister und Doctor der heiligen Schrift Conrad Köler zu dem Ende zwanzig Mark sundisch bei ihm bestättigt habe, daß er davon jährlich eine Mark an die Salandsherren zur Begehung des Jahrtages des verstorbenen Walther Kölers auszahlen solle, zu Stralsund im Jahre 1422. - 16. Die Vormünder Lüdefens von Lülpen Wittwe und Kinder verkaufen vermittelst einen todten Erbkaufes an Klaus Kratow für 600 Mark einen Hof in Poppelvitz mit 24 Mark jährlicher Einkünfte, zu Stralsund, am Abend vor Mariä Himmelfarth im Jahre 1427.
Laufzeit: 1773
Alte Signaturen: HSII.167
FHM:Titelaufnahme im Angebot des Archivs Bestellnummer: Stadtarchiv Stralsund (01.02.01. Hs Handschriften Handschriften) Hs 0426