Landeskirchliches Archiv Schwerin und Kirchenkreisarchiv Mecklenburg

Das Landeskirchliche Archiv der Nordkirche umfasst seit Pfingsten 2012 auch die Außenstelle Schwerin (vormals Landeskirchliches Archiv Schwerin). Anfragen zu den landeskirchlichen Beständen richten Sie bitte an: lkank@archiv.nordkirche.de. Die Außenstelle bildet eine Archivgemeinschaft mit dem Kirchenkreisarchiv Mecklenburg.

Weiterführende Informationen zum Archiv auf der Homepage des VdA.

03.01.02.F-L Oberkirchenrat Schwerin, Specialia, Abteilung 2: Friedr-Lam

Zitierweise: LKAS, OKR Spec [Ort]

218. Gorlosen

Signatur: 034
Titel: Gorlosen, Bauten (Orgel, Kirchenheizung, Geschenke)
Laufzeit: 1765 - 1938

Bestellnummer: Landeskirchliches Archiv Schwerin und Kirchenkreisarchiv Mecklenburg (03.01.02.F-L Oberkirchenrat Schwerin, Specialia, Abteilung 2: Friedr-Lam) 034
Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=5&type=obj&id=5240855

Stadtarchiv Wismar


Weiterführende Informationen zum Archiv auf der Homepage des VdA.

Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Bestandssignatur: Abt. IV. Rep. 1. B
Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals

14. 1. Kläger N

Signatur: (1) 0613
Titel: Querulationis Auseinandersetzung um Handel mit Nägeln
Nach Bitte der Kl. vom 27.02.1775 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 01.03. tragen Kl. am 06.04. vor, daß Bekl. vom Rat das Verbot erlangt haben, daß keine Nägel außer aus Schweden nach Wismar eingeführt werden dürfen und niemand außer ihnen mit Nägeln handeln dürfe. Da dies gegen die alten Privilegien der Kl. verstößt, ergreifen diese vor dem Rat restitutio in integrum, erreichen aber nur eine Bestätigung des Ratsgerichtsurteils, gegen das sie an das Tribunal querulieren und dieses um Schutz ihrer alten Privilegien und Aufhebung des Monopols der Bekl. bitten. Das Tribunal fordert den Rat am 01.09. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, am 23.10.1775 erbitten Kl. Fristverlängerung, am 20.01.1776 gehen die Akten ein, am 26.01. wird der 05.02. zur Eröffnung angesetzt. Am 22.04. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 21.10. bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, stellt es aber den Gewürzkrämern frei, ihr altes Recht besser als bisher nachzuweisen. Am 13.12.1776 sendet das Tribunal die Akten an den Rat zurück
Laufzeit: (1725-1775) 27.02.1775-18.12.1776

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0613
Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=16542

10. 1. Kläger J

Signatur: (1) 1520
Titel: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Nach Bitte der Kl. vom 09.05.1713 um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 10.05.1713 legen Kl. am 12.06. ihren Schriftsatz vor. 1673 haben der Archidiakon der Marienkirche Magister Baltzer und Ratsherr Jörck vom Bürgermeister Schwartzkopf 200 Rtlr zum Kauf eines Brauhauses in der Bademutterstraße geliehen, das sie vermietet, 1687 verkauft haben. Der Kreditor bzw. seine Erben erhalten die ihnen zustehenden Zinsen seitdem von den Mietern bzw. nach 1687 von den neuen Eigentümern des besagten Hauses. Erst 1712, nach dem Tod der Witwe Schwartzkopfs, wenden sich die Bekl. an Kl. und fordern die gesamten 200 Rtlr zurück. Das Ratsgericht verurteilt Kl. zur Zahlung der gesamten Summe nebst Zinsen. Kl. querulieren dagegen an das Tribunal und bitten um Aufhebung des Ratsgerichtsurteils. Das Tribunal fordert den Rat am 22.08. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, obwohl Bekl. die Querulation am 19.08.1713 als "frivol" zurückweisen. Am 24.10. bitten Kl. um Fristverlängerung, die sie am 26.10.1713 erhalten. Am 19.01.1714 bitten Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, am 20.01. setzt das Tribunal den 24.01,. dafür an. Am 12.02. bekräftigen Bekl. ihre Ansprüche an Kl., das Tribunal bestätigt das Ratsgerichtsurteil am 16.11.1713. Am 20.12.1714 legen die Kl. restitutio in integrum gegen dieses Urteil ein, erbitten aber zunächst am 20.12.1714 und 12.02.1715 Fristverlängerung, die sie am 29.12.1714 erhalten, die ihnen aber am 18.02.1715 verwehrt wird. Am 21.02. bitten Kl., ihnen das Rechtsmittel trotzdem zu gewähren und erbitten Fristverlängerung, die sie am 22.02. erhalten. Am 20.03., 27.04. und 03.06. werden weitere Fristverlängerungen wegen der Inhaftierung des Dr. Jörcke in Rostock, später Bützow erbeten, am 22.03., 29.04. und 13.06. gewährt. Am 25.06. erbitten Bekl. ein rasches Urteil, am 05.07. gewährt das Tribunal eine letztmalige Fristverlängerung. Am 02.10. begründen Kl. ihre Ansprüche auf Änderung des Urteils, am 17.12. bittet Hinrich Georg Scheffel für Bekl. um ein abschließendes Urteil, das das Tribunal am 31.01.1716 fällt und in dem es sein Urteil bestätigt. Am 09.04.1716 sendet es die Akten der Vorinstanz an den Rat zurück.
Laufzeit: (1621-1712) 09.05.1713-17.11.1713; 20.12.1714-1716

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1520
Link auf diese Archivalie: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=15707

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