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01.18. 1. Kläger R
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1 Bestandsbeschreibung 1 Aktengruppe 29 Gerichtsakten

Stadtarchiv Wismar: Wismarer Tribunal »
Signatur: LAG, Rep. 29
Bestandsbildner: Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar
Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat
Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin
Laufzeit: 1653-1849
Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr.
aktualisiert am: 20.10.2021


Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0451
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um Durchsetzung von Mandaten: Der Bekl. mißachtet Strafmandate des Tribunals und hat eine Untersuchung des Hofgerichtsfiskals gegen die Inspektoren der Kl. Wewetzer und Schersin initiiert, weil diese ihr Vieh in die Stubnitz getrieben haben. Die Kl. haben vor Hofgericht und Landesregierung gegen dieses Vorgehen protestiert, aber keinen Erfolg gehabt und bitten nun um Mandate an die Bekl. Das Tribunal lehnt die Bitte am 12.02.1734 ab, trägt den Kl.n auf, das Hofgerichtsurteil abzuwarten und gegebenenfalls Rechtsmittel dagegen zu ergreifen.
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 563
Laufzeit: (1733-1734) 10.02.1734-13.02.1734
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) vom Bergener Notar Christian Wilhelm Beyer aufgenommene Aussage des Heidereiters Scheele vom 05.05.1733; Supplik des Amtmannes Holtz an die Landesregierung vom 09.05.1733; Ladungen des Greifswalder Hofgerichts für die Inspektoren Wewetzer und Schersin vom 18.06. und 01.12.1733; Schriftsätze des Hofgerichtsfiskals an das Hofgericht vom 17.06. und 28.11.1733 sowie vom 13.01.1734; Antwort des Martin Schersin zu Lancken an das Hofgericht vom 01.07.1733; von Notar Johann Albert Babst aufgenommene Zeugenbefragung des Bauern Johann Reismann aus Dargast vom 14.10.1733; von Notar Johann Jacob Stroth aufgenommene Zeugenaussagen von Johann Rasman, Jacon Frese, Hans Rode Halbbauern und Andreas Lutter, Kossäte aus Dargast, vom 08.01.1734; mandat des Greifswalder Hofgerichts vom 16.01.1734
Instanzenzug: 1. Tribunal 1734
Kläger: (2) Eingesessene von Jasmund und Wittow
Beklagter: Andreas Holtz, Amtmann zu Bergen und das Kgl. Hofgericht zu Greifswald
Anwälte: Kl.:

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0451
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.18. 1. Kläger R

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0117
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verfassung eines Schriftsatzes
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 316
Laufzeit: (1795) 24.11.1795-28.11.1795
Fallbeschreibung: Dem Kl. ist am 06.11. vom Tribunal befohlen worden, den Verfasser des von ihm unterschriebenen erste Schriftsatzes in Prozeß Nr. 0116 zu offenbaren oder zu beschwören, daß er das Schriftstück aufgesetzt habe. Der Kl. gesteht am 24.11., daß der Anwalt Billroth den Schriftsatz verfaßt habe, da er selbst zu beschäftigt mit anderen Geschäften gewesen sei und bittet um Gnade. Das Tribunal verurteilt am 28.11. Billroth, dem bereits das Hofgericht die Anwaltschaft in dieser Sache untersagt hatte, zu 25 Rtlr Geldstrafe, den Kl., weil er den Schriftsatz unterschrieben hatte, zu 5 Rtlr Strafe.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des J.C. Schönberg und J.J. Rodbertus an Kl. vom 26.08.1795
Instanzenzug: 1. Tribunal 1795
Kläger: (2) Christian Wilhelm Ehrenreich Ramelow, Anwalt zu Barth
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0117
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.18. 1. Kläger R

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0200
Prozessgegenstand: Supplicationis pro commissione Auseinandersetzung um Kauf des Dorfes Hinrichshagen
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 425
Laufzeit: 03.04.1705-04.04.1705, 21.06.1706
Fallbeschreibung: Der Kl. will das Dorf Hinrichshagen von der Universität ablösen, der es 1668 im Konkurs seines Vaters für 4113 fl. überschrieben worden ist. Um alle gegenseitigen Ansprüche zu klären, bittet er um Einsetzung einer Kommission und schlägt dafür den Rittmeister Puchert und den Hofgerichtsreferendar von Magdeburg vor. Das Tribunal lehnt die Bitte am 04.04.1705 ab. Am 21.06., 15.07. und 20.09.1706 bittet der Kl. um Einsetzung einer Kommission zur Schätzung aller gegenseitigen Forderungen auf Hinrichshagen, am 08.10. stimmt das Tribunal dem Antrag zu und ernennt Rittmeister Puchert und Syndikus Droysen zu Kommissaren.in der Sache. Am 21.05. bitten die Bekl. darum, die Kommision wieder aufzuheben, bis in der Hauptsache entschieden ist, das Gericht lehnt dies am 25.05. ab. Dagegen ergreifen die Bekl. am 06.06. restitutio in integrum und bitten, die Liquidation über Hinrichshagen an das Hofgericht zu verweisen. Das Tribunal entscheidet am 10.06., daß die Kommission vom Hofgericht ausgehen soll. Der Kl., der am 06.06. darum bittet, die Bekl. anzuweisen, die Kommission zu beschleunigen, wird am 10.06. auf den Bescheid verwiesen. Dagegen ergreift er am 01.07. ebenfalls restitutio in integrum und bittet, die Kommission beim Tribunal zu belassen, wird aber am 06.07.1707 abgewiesen. Am 13.02.1710 beschwert sich der Kl. darüber, daß die Universität alle Bemühungen der Kommission hintertreibt undd as Hofgericht noch nicht einmal die Akten des Falles angefordert hat, die für die Kommission gebraucht werden. Er bittet deshalb darum, die Kommission beim Tribunal anzusiedeln, damit ihm schleunigst zu seinem Recht verholfen werden könne. Das Tribunal weist ihn am 13.02.1710 ab.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1704-1707 2. Tribunal 1707 3. Tribunal 1707-1710
Kläger: (2) Carl Gustav von Rahden zu Hinrichshagen
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte: Kl.: Referendar Mascow (A), Dr. Jacob Gerdes (P), seit 1710 Dr. Joachim Eversen (P) Bekl.: Dr. Mevius Völschow (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0200
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0199
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium poenale Auseinandersetzung um Bauten in Hinrichshagen
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 425
Laufzeit: 09.12.1704-04.03.1707
Fallbeschreibung: Der Kl. will das Dorf Hinrichshagen, in dem ihm bereits ein Schulzenhof gehört, von der Universität kaufen, hat aber erfahren, daß die Bekl. einen wüst liegenden Hof aufbauen und diesen auch nach Verkauf des restlichen Dorfes behalten wollen. Der Kl. bittet das Tribunal, der Universität das bei Androhung von 1000 Rtlr Strafe zu verbieten. Das Tribunal erläßt am 10.12.1704 ein Mandat sub clausula ohne Androhung von Geldstrafe an die Bekl. Am 12.01.1705 antworten die Bekl. auf die Klage und unterscheiden zwischen dem Lehen Hinrichshagen, das dem Kl. gehört und dem Dorf Hinrichshagen, das durch die Schenkung Bogislaw XIV. der Universität gehöre und an die von Rahdens nur für 3.000 fl. vom Herzog verpfändet gewesen sei. Da diese Pfandsumme mit 4.113 fl. abgelöst worden ist, gehört das Dorf der Universität, die dementsprechend wüste Höfe darin wieder aufbauen kann. Die Bekl. bitten um Rücknahme des Mandates., das Tribunal fordert den Kl. am 14.01. zur Erwiderung auf. Am 23.01. bittet der Kl. um Bekräftigung des Baustopps, wird aber vom Gericht am 27.01. erneut zur Beantwortung des Schriftsatzes der Kl. aufgefordert. Am 23.02. bittet er um Fristverlängerung, die er am 25.02. erhält. Am 24.02. bittet die Universität weiterbauen zu dürfen und bietet an, bei gegenteiligem Urteil des Tribunals den Bau abzureißen. Das Tribunal lehnt dies am 26.02. ab. Am 03.04. bekräftigt der Kl. seine Ansprüche auf Hinrichshagen, das seinen Vorfahren von den Herzögen für 9.000 fl verpfändet worden ist und im Konkursprozeß der Universität im Jahre 1668 für 4.113 fl. überlassen wurde. Da er der Meinung ist, daß diese Summe in den zurückliegenden 37 Jahren an Pächten bezahlt wurde, dringt er auf Liquidation mit der Universität, um das Dorf wieder in Besitz zu nehmen. Das Tribunal fordert die Universität am 04.04. zur Erwiderung auf. Am 02.05. bittet der Kl. der Universität ebenfalls zu verbieten, seinem Pächter einen Acker, den dieser seit Jahrzehnten nutzt, abzunehmen und anderweitig zu verpachten. Das Tribunal lehnt dies am 06.05. ab. Am 09.05. bekräftigt die Universität ihren Anspruch auf Hinrichshagen und bittet, ihr den Aufbau des wüsten Hofes nicht länger zu verwehren. Das Tribunal schließt daraufhin am 12.05. die Beweisaufnahme. Am 26.05. und 21.11.1705 bittet der Kl., am 09.11. die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 18.01.1706 hebt das Tribunal den Baustop bei der wüsten Stelle wieder auf und fordert die Universität auf, ihrerseits Kommissare zur Regulierung aller Ansprüche auf Hinrichshagen zu benennen. Das Tribunal verweist den Fall an das Pommersche Hofgericht. Am 11.02. kündigt der Kl. dagegen Rechtsmittel an und bittet die Universität anzuweisen, bis dahin nicht an der wüsten Stelle zu bauen. Am 25.02. bittet der Kl. um Fristverlängerung, die ihm am 27.02. gewährt wird. Am 25.03. bittet der Kl. erneut um Bekräftigung des Baustops, die das Tribunal am 27.03.erteilt. Am 29.03. legt der Kl. restitutio in integrum ein und wendet sich gegen Aufbau des wüsten Hofes durch die Universität. Da es sein Ziel ist, das Dorf zurückzugewinnen, will er nicht, daß die Universiät weitere Meliorationskosten verursacht, die er dann bezahlen muß, sondern bittet, den Bau bis zur Entscheidung über den Besitz des Dorfes einzustellen. Am 13.04. besteht die UNiversität darauf, daß Hinrichshagen ihr zugeschrieben worden sei und bestreitet dem Kl. alle angeblichen Rechte darin, die er sich angemaßt hat. Am 31.05. bittet die Universität erneut um Baugenehmigung und sagt erneut zu, den Bau nötigenfalls abreißen zu lassen. Das Tribunal gesteht dies am 08.06. zu. Am 21.06. bittet der Kl., den Bau zu stoppen und bietet den Bekl. an, für den wüsten Hof 100 fl. / Jahr an Pacht zu zahlen, damit die Universität keinen Schaden durch den Baustop habe. Am 15.07.1706 bekräftigt der Kl. erneut seine Ansprüche auf Hinrichshagen. Am 01.03.1707 bittet die Universität, den Kl. aufzufordern, auf ihren letzten Schriftsatz zu antworten. Das Tribunal teilt ihnen am 02.03.1707 die Erwiderung des Kl.s vom 01.07. mit.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Universität Greifswald an das Pommersche Hofgericht vom 27.01.1674; Erklärung der Universität Greifswald vom 19.02.1705; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gerdes vom 21.03.1705; Instrument des Hofgerichts-Exekutors Diedrich Damman zur Einweisung der Universität Greifswald in das Dorf Hinrichshagen vom 16.07.1668
Instanzenzug: 1. Tribunal 1704-1706 2. Tribunal 1706-1707
Kläger: (2) Carl Gustav von Rahden zu Hinrichshagen
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte: Kl.: Referendar Mascow (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Mevius Völschow (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0199
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0207
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Erlassung einer Strafe
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 429
Laufzeit: 07.10.1686-25.10.1686
Fallbeschreibung: Der Prokurator der Kl. ist zur Bezahlugn einer Strafe von 2 Rtlr verurteilt worden, da er keine Vollmacht für doe Vertretung der Kl. vorgelegt hat. Die Kl. erklären, daß sie Michaelis eine Generalvollmacht erteilt hätten und geglaubt hatten, dies sei zureichend für alle ihre Prozesse vor dem Tribunal, und bitten um Rücknahme der Strafe.. Das Tribunal befreit den Prokurator am 18.10.1686 von der Strafzahlung.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1686
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Beklagter: Bürgermeister und Rat von Greifswald
Anwälte: Kl.: Dr. Alexander Caroc (A), Georg Christian Michaelis (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0207
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0206
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Fischerei zu Eldena
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 429
Laufzeit: (1686) 29.03.1686-26.01.1687
Fallbeschreibung: Die Bekl. haben den Kl.n die Fischerei zu Eldena vom Hofgericht verbieten lassen, dieses hat, ohne die Kl. zu hören, ein entsprechendes Mandat erteilt, um dessen Aufhebung die Kl. das Tribunal bitten. Das Gericht fordert das Hofgericht am 10.04. auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Diese gehen am 06.07. ein, am selben Tag bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 08.07. auf den 20.09. ansetzt. Am 27.09.1686 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1687 hebt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts auf.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsbote Joachim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 12.05.1686; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. von Bremen vom 17.07.1686 und der Kl. für Michaelis vom 20.11.1686; Akten der Vorinstanz 1686
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1686
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat von Greifswald (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Alexander Caroc (A), Georg Christian Michaelis (P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0206
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0201
Prozessgegenstand: Mandatum de non turbando poenale Auseinandersetzung um Bearbeitung von Äckern
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 425
Laufzeit: 04.11.1706-14.05.1707
Fallbeschreibung: Die Bekl. haben sich während der Zeit, in der der Kl. minderjährig war, zwei zu seinem Lehngut gehörige Äcker, den Großen und den Kleinen Kronskamp angeeignet und wollen diesen nicht an den Pächter des Kl.s herausgeben, woraufhin der Kl. ein entsprechendes Mandat "bey namhaffter Straffe" erbittet. Das Tribunal lehnt dies am 05.11. ab und fordert die Universität zur Erwiderung auf. Am 13.12.1706 legt der Kl. gegen dieses Urteil restitutio in integrum ein und erinnert daran, daß die beiden Kronskämpe insgesamt 1 Hufe groß sind und zu dem 9 Hufen großen Lehnshof gehören, der ihm bereits rechtskräftig zugesprochen worden ist und bittet, sein Recht daran durchzusetzen. Das Tribunal schlägt das Rechtsmittel am 03.02.1707 ab. Am 13.01. bittet der Kl., sein Recht an dem Acker durchzusetzen, da die Universität sich nicht fristgemäß geäußert habe. Das Tribunal setzt der Universität am 03.02. eine erneute 6wöchige Frist zur Erwiderung. Am 14.03. bittet die Universität um Fristverlängerung, die sie am 19.03. "per omni" erhält. Am 04.04. bittet der Kl. erneut um ein Strafmandat an die Bekl. über 100 Rtlr, die Sommersaat nicht zu bestellen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 06.04. ab. Am 04.05. teilt die Universität mit, daß man sich mit dem Kl. in Güteverhandlungen befinde. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 12.05.1707 mit.
Prozessbeilagen: (7) Bericht des Greifswalder Notars Georg Michael Hoess über einen Antrag des Kl.s an das Konzil der Universität vom 24.09.1706
Instanzenzug: 1. Tribunal 1706 2. Tribunal 1706-1707
Kläger: (2) Carl Gustav von Rahden zu Hinrichshagen
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte: Kl.: Referendar Mascow (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Mevius Völschow (A), Dr. Christoph Gröning (P), seit März 1707: David Gerdes (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0201
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0035
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung wegen Bezahlung der Steuern
Alte Signatur: 290/9
Laufzeit: (1612-1747) 19.10.1747-11.11.1747
Fallbeschreibung: Die Bischöfe von Schwerin haben den Zehnt von Äckern gefordert, die der Stadt, den Kirchen und Hospitälern gehören. Diese Zehnten sind von den pommerschen Herzögen abgekauft worden und werden seither in Geld (6fl / Morgen Acker) geleistet, das an das Kgl. Konsistorium fließt. Während der kaiserlichen Herrschaft (1627-1632) ist der Zehnt nicht eingezogen worden, seit 1633 wird er wieder vond er Barther Kämmerei erhoben. Da das Stadtarchiv im Krieg verlorengegangen ist und viele Äcker zunächst brach liegen, erreichen die Steuern aber nie mehr die vor dem Krieg übliche Summe (120 fl). Im Jahre 1744 beschwert sich das Konsistorium über die seit Jahren andauernde Diskrepanz und fordert, die vor dem Krieg üblich gewesenen Beträge zu erlegen, entsendet eine Kommission, die die Steuereinkünfte verbessern soll, aber nur erreicht, daß jährlich 90 fl. eingehen. Am 17.05.1747 fordert das Konsistorium die Kl. auf, dafür zu sorgen, daß wieder jährlich 120 fl. eingehen, notfalls durch eine Steuerhöhung auf die steuerbaren Hufen. Dagegen appellieren die Kl. an das Tribunal, belegen, daß die 120 fl. Steuerertrag nur selten erreicht worden sind und bitten um Beibehaltung des Anschlags. Das Tribunal fordert das KOnsistorium am 10.11.1747 zur Erklärung auf, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Verordnung Herzog Philipp Julius von Pommern vom 23.01.1612; Schreiben des GReifswalder Konsistoriums an Kl. vom 26.01.1612, 10.06.1699; Quittungen des Rentmeisters von Barth Heinrich von Wesel vom 18.12.1616 und 03.01.1618; Schreiben des C.L. von Essen an Rat von Barth vom 18.10.1743; vom Stralsunder Notar F.S. Anders aufgenommene Appellation vom 16.09.1747; Urteil des Konsistoriums vom 09.09.1747
Instanzenzug: 1.
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Barth
Beklagter: Kgl. Geistliches Konsistorium zu Greifswald
Anwälte: Dr. Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0035
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0148
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Taxation von Meliorationen
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 401
Laufzeit: 23.01.1733-31.01.1733
Fallbeschreibung: Die Kl. bitten darum, eine bereits von der Landesregierung eingesetzte Kommission anzuweisen, die Meliorationskosten von 3 Höfen in Thurow zu bestimmen, die den Erblassern der Bekl. verpfändet wurden und auf deren Herausgabe die Kl. geklagt haben. Das Tribunal lehnt den Antrag am 30.01.1733 ab.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1733
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Beklagter: Witwe des Majors Dähn zu Thurow
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Daniel Schlaff

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0148
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.18. 1. Kläger R

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0217
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Rückgabe von Dokumenten
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 434
Laufzeit: 20.10.1698
Fallbeschreibung: Die Kl. bitten das Tribunal, ihnen die Originaldokumente, die sie in Fall Nr. 0216 eingereicht hatten, herauszugeben, da sie sie in einem Fall vor der Landesregierung benötigen. Das Tribunal stimmt dem am 20.10.1698 zu.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1698
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte: Kl.: Dr. Mascow (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0217
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.18. 1. Kläger R

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