-  Stadtarchiv Rostock
 +  1.0.1. Stadtverwaltung
 +  1.0.1. - U 4e Testamente
 +  1.0.2. Kirchen
 +  1.0.3. Klöster
 +  1.0.5. Korporationen und Stiftungen
 +  1.1.1. Hundertmänner
 +  1.1.10. Kämmerei und Hospitäler
 +  1.1.11. Forstverwaltung
 +  1.1.12.1. Gewett: Hafen und Schifffahrt
 +  1.1.12.2. Gewett: Ortsverwaltung Warnemünde
 +  1.1.12.3. Gewett: Handel und Gewerbe
 +  1.1.13. Bauamt
 +  1.1.14. Friedhofsverwaltung
 +  1.1.15. Finanzbehörden
 +  1.1.16. Militaria
 +  1.1.17.1. Geistliches Ministerium
 +  1.1.17.2. Superintendentur
 +  1.1.18.1. Kirchenpatronat
 +  1.1.18.2. Kirchenvorsteher
 +  1.1.18.3. Kirchenbücher und Kirchenbuchabschriften
 +  1.1.19.1. Armenfürsorge und Wohlfahrtspflege
 +  1.1.19.2. Einrichtungen zu St. Katharinen
 +  1.1.19.3. St. Lazarus-Hospital
 +  1.1.19.4. Brökerstift
 +  1.1.19.5. Städtisches Krankenhaus
 +  1.1.2. Bürgervertretung
 +  1.1.20.1. Scholarchat und Patronat der höheren Schulen
 +  1.1.20.2. Städtische Schulverwaltung
 +  1.1.20.3. Gewerbeschulbehörde
 +  1.1.20.4. Elementarschulkommission
 +  1.1.20.5. Mecklenburgischer Schulrat Rostock
 +  1.1.21.1. Große Stadtschule
 +  1.1.21.2. Blücherschule, Schule bei den sieben Linden
 +  1.1.21.3. Lyzeum mit Studienanstalt, Lyzeum und Oberlyzeum
 +  1.1.21.4. Kleinkinder-Warteschulen
 +  1.1.21.5. Margareten- bzw. Borwinknabenschule
 +  1.1.22. Stadtarchiv
 +  1.1.23. Museumsverwaltung
 +  1.1.24. Musik- und Theaterverwaltung
 +  1.1.3.0. Bürgermeister und Rat: Rostocker Sammelbände
 +  1.1.3.1. Bürgermeister und Rat: Stadtbücher
 +  1.1.3.10. Bürgermeister und Rat: Hanseatica
 +  1.1.3.11. Bürgermeister und Rat: Polizei
 +  1.1.3.12. Bürgermeister und Rat: Kriegswesen
 +  1.1.3.13. Bürgermeister und Rat: Kirchenwesen, Kirchen, Klöster, Provisorate
 +  1.1.3.14. Bürgermeister und Rat: Bildung und Kultur
 +  1.1.3.15. Bürgermeister und Rat: Gesundheitswesen
 +  1.1.3.16. Bürgermeister und Rat: Armen- und Sozialwesen
 +  1.1.3.17. Bürgermeister und Rat: Friedhofs- und Bestattungswesen
 +  1.1.3.18. Bürgermeister und Rat: Stiftungen und Legate
 +  1.1.3.19. Bürgermeister und Rat: Kämmerei-, Hospital- und Forstverwaltung
 +  1.1.3.2. Bürgermeister und Rat: Ratskollegium
 +  1.1.3.20. Bürgermeister und Rat: Handel und Gewerbe
 +  1.1.3.21. Bürgermeister und Rat: Rostocker Distrikt
 +  1.1.3.22. Bürgermeister und Rat: Bauwesen, Versorgungsbetriebe
 +  1.1.3.23. Bürgermeister und Rat: Warnemünde
 +  1.1.3.24. Bürgermeister und Rat: Schifffahrt, Hafen und Warnow
 +  1.1.3.25. Bürgermeister und Rat: Verkehr und Post
 +  1.1.3.26. Bürgermeister und Rat: Vereine, Ehrungen, auswärtige Denkmäler
 +  1.1.3.27. Bürgermeister und Rat: Versicherungen und Geldinstitute
 +  1.1.3.28. Bürgermeister und Rat: Steuer- und Finanzverwaltung
 +  1.1.3.29. Bürgermeister und Rat: Personalamt
 +  1.1.3.3. Bürgermeister und Rat: Kleine Ratsämter
 +  1.1.3.30. Bürgermeister und Rat: Stadtverwaltung 1933-1945
 +  1.1.3.4. Bürgermeister und Rat: Bedienstete, Organisation der Verwaltung
 +  1.1.3.5. Bürgermeister und Rat: Recht
 +  1.1.3.6. Bürgermeister und Rat: Heimat- und Bürgerrecht. Personenstandswesen. Persönliche und Rechtsangelegenheiten der Bürger
 +  1.1.3.7. Bürgermeister und Rat: Bürgerschaft
 +  1.1.3.8. Bürgermeister und Rat: Landesherrschaft
 +  1.1.3.9. Bürgermeister und Rat: Landtag, Ritter- und Landschaft
 +  1.1.6.2. Vormundschafts- und Nachlassgericht
 +  1.1.7. Polizeiamt
 +  1.1.8. Polizeipräsidium
 +  1.1.9. Straßenreinigungsamt
 +  1.2.1. Kaufmannskompanie
 +  1.2.10. Rostocker Brandkasse
 +  1.2.11. Stadtwerke
 +  1.2.12. Städtische Schlachthöfe
 +  1.2.13. Eisenwerk Draht-Bremer KG
 +  1.2.14. Geschäftsbücher Handel und Gewerbe
 +  1.2.15. Chemische Fabrik Witte und Nachfolgebetriebe
 +  1.2.16. Städtische Wollniederlage
 +  1.2.17. Wasserborngesellschaften
 +  1.2.18. F. Lange Maschinenfabrik KG
 +  1.2.19. "Neue Heimat" Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
 +  1.2.2. Krämerkompanie
 +  1.2.3. Brauerkompanie
 +  1.2.4. Schützenkompanien
 +  1.2.5. Korporation der Kaufmannschaft
 +  1.2.6. Kaufmannsarchive
 +  1.2.7. Handwerksämter
 +  1.2.8. Schiffer- und Kaufmannsgesellschaften
 +  1.2.9. Rostocker Sparkasse
 +  1.3.1. Vereine, Leichen- und Witwenkassen, Veranstaltungen, Jubiläen
 +  1.3.2. Kunstverein zu Rostock
 +  1.3.3. Verein für Rostocks Altertümer
 +  1.4.1. Paul Babendererde
 +  1.4.10. Hans Bernitt
 +  1.4.11. Christian Albert Freese
 +  1.4.12. Hans Arnold Gräbke
 +  1.4.13. Ludwig Jenss & Hermann Ehlers, Rechtsanwaltskanzlei
 +  1.4.14. Heinrich Nettelbladt
 +  1.4.15. Karl Koppmann
 +  1.4.16. Familie Lesenberg
 +  1.4.17. Familie Krause
 +  1.4.18. Vincent Heinrich Mann
 +  1.4.19. Magnus Maßmann
 +  1.4.20. Henriette und Ludwig Petersen
 +  1.4.21. Albert Reichmann
 +  1.4.22. Hans Seehase
 +  1.4.23. Georg Christian Warningck
 +  1.4.24. Familie Witte
 +  1.4.3. Familie Beselin
 +  1.4.4. Ludwig Bachmann
 +  1.4.5. Familie Dragendorff
 +  1.4.6. Familie Eggerdes
 +  1.4.7. Familie Eggers
 +  1.4.8. Johann Christian Eschenbach
 +  1.4.9. Max von Falkenhayn
 +  2.1.0. Stadtverordnetenversammlung und Rat der Stadt (1945-1952)
 +  2.1.1. - 4.1. Protokolle der Stadtverordnetenversammlung und des Rates (1945-1990)
 +  2.1.10. Rostock-Information
 +  2.1.11. Veranstaltungsdienst
 +  2.1.13.1 Kulturhistorisches Museum
 +  2.1.13.2. Schifffahrtsmuseum
 +  2.1.13.3. Schiffbaumuseum
 +  2.1.13.4. Kunsthalle
 +  2.1.14. Stadtkabinett für Kulturarbeit
 +  2.1.15. Zentrales Jugendklubhaus
 +  2.1.18. Hauptauftraggeber
 +  2.1.19. Büro für Stadtplanung
 +  2.1.2. Stadtbezirke
 +  2.1.22. Runder Tisch
 +  2.1.23. Schulen
 +  2.1.24. Seekammer der DDR: Havariesprüche
 +  2.1.3. Städtisches Kulturelles Wirtschaftsunternehmen
 +  2.1.4. Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU)
 +  2.1.5. Amt für Arbeit
 +  2.1.6. Amtsgericht Rostock: Handels- und Genossenschaftsregister
 +  2.1.7. Schulaufsicht Rostock-Stadt
 +  2.1.8. Krankenhaus Südstadt
 +  2.1.9. Medizinisches Zentrum Mitte
 +  2.2.1. Rostocker Industriewerke
 +  2.2.2. Rostocker Schuhfabrik
 +  2.2.3. Rostocker Zündwarenfabrik
 +  2.2.6. Hinstorff Verlag
 +  2.2.9. Produktionsgenossenschaften des Handwerks
 +  2.3.3. Kulturbund Rostock
 +  3.1. Karten und Pläne
 +  3.9. Krausesche Fundchronik Rostocker und Mecklenburger Orte
Stadtarchiv Rostock
Bürgermeister und Rat: Kirchenwesen, Kirchen, Klöster, Provisorate
Signatur: 1.1.3.13.
Laufzeit: 1331 - 1943
Findbucheinleitung:
Vorwort
Nach Durchsetzung der Reformation im Jahr 1531 begründeten die aus der Hansezeit überkommene Tradition der Selbstverwaltung und die aus der lutherischen Lehre abgeleiteten Pflichten das Verständnis des Rostocker Rates von Kirchenhoheit und Kirchenregiment. Der vorliegende Bestand setzt - abgesehen von wenigen Stücken mit Rückgriff auf die vorhergehende Zeit - mit der Reformation ein. Im Zuge der Durchsetzung der neuen Kirchenordnung geriet der Rat mit seinen Bestrebungen um ein städtisches Kirchenregiment in Widerspruch zu den mecklenburgischen Herzögen, die als Nachfolger der Bischöfe ihre kirchlichen Rechte beanspruchten. Ein Ausgleich konnte erst in den Erbverträgen vom 21. September 1573 und vom 28. Februar 1584 gefunden werden. Rostock erkannte die Kirchenhoheit der Landesherren an, konnte hinsichtlich des Kirchenregiments aber viele Sonderrechte bewahren. Die im Geistlichen Ministerium zusammengeschlossenen Prediger wählten mit Beteiligung des Rates ihren Superintendenten selber - im Gegensatz zum im Land üblichen Verfahren. In geistlichen Sachen unterstanden die Rostocker Prediger nicht den Kirchengerichten, sondern direkt der landesherrlichen Gewalt. Das Patronatsrecht für die vier Stadtpfarrkirchen einschließlich des Präsentationsrechts für die Geistlichen stand dem Rat zu. Den Rechten bei der Vermögens- und Finanzverwaltung, bei der Visitation der geistlichen Güter und in Personalfragen standen die Pflichten bei den Baulasten und den Zuschüssen zu den Gehältern der Pastoren und Kirchendiener gegenüber. Zum Patronat gehörten auch die Kirche in Rövershagen, die Kirche des Heiligen-Geist-Hospitals (1818 wegen Baufälligkeit abgerissen), die Kirche des Hospitals St. Georg (1631 zerstört) sowie die früheren Klosterkirchen von St. Katharinen (Filiale von St. Petri, 1807 säkularisiert) und St. Johannis (Kirche des Hospitals St. Georg und der Garnison, 1831 wegen Baufälligkeit abgerissen). Die Geistlichen an den Hospitalkirchen konnte der Rat ohne landesherrliche Konfirmation alleine berufen. Das Kloster zum Heiligen Kreuz war nach jahrelangen Streitigkeiten entsprechend der Festlegungen im Erbvertrag von 1584 in ein evangelisches Damenstift umgewandelt worden (1920 verstaatlicht und aufgelöst). Der Probst wurde von den Konventualinnen und den Rostocker Bürgermeistern gewählt, das Visitationsrecht und die jährliche Rechnungsprüfung standen zwei herzoglichen und zwei rätlichen Provisoren zu. Für das landständische Damenstift im früheren Kloster Ribnitz fungierte ein Rostocker Ratsherr von 1599 bis zur Auflösung 1920 als Provisor für die Stadt. Besonderheiten wies Rostock bei der Verwaltung des Kirchenvermögens auf, da es zu keiner Verschmelzung von Ärar und Ökonomie kam. Das Ärar (Fabrikgut) der Einzelkirchen, das zur Deckung der sachlichen Kosten des Kultus, insbesondere für Bauzwecke diente, wurde durch die Kirchenvorsteher verwaltet. Diese wurden vom Rat eingesetzt, der auch ihre jährlichen Rechnungen prüfte. Die Ökonomie fasste das durch die Reformation entfremdete Vermögen der geistlichen Bruderschaften zusammen, das entsprechend Erbvertrag von 1584 zur Besoldung der Prediger dienen sollte. Die Verwaltung übernahm ein vom Rat vorgeschlagener Ökonom, die Aufsicht hatten zwei herzogliche und zwei rätliche Provisoren. Die Rostocker Sonderrechte erstreckten sich auch auf die kirchliche Gerichtsbarkeit, v.a. in Bezug auf Ehesachen. Nach der Reformation hatte sich in der Stadt ein eigenes Konsistorium etabliert, das seit 1788 als Ehegericht bezeichnet wurde und bis 1876 existierte. Die besondere Stellung Rostocks fand im Erbvertrag vom 13. Mai 1788 ihre Bestätigung, aber die Stadt verzichtete offiziell auf die von ihr behauptete Kirchenhoheit. Die Gestaltung des kirchlichen Lebens, von Liturgie und von Zeremonie hatte sich mit Ausnahmen - etwa beim eigenständigen Rostocker Gesangbuch - ohnehin nach den mecklenburgischen Normen vollzogen. Die Fürsorge des Rates für das Kirchenleben ebbte seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts stetig ab, das Kirchenregiment erstarrte in Äußerlichkeiten. Aufgaben der Kirchen im Schul- und Bildungswesen, in der Armen- und Krankenfürsorge und im Friedhofswesen gingen im Zuge der weiteren Entwicklung auf die Stadt über. Der Kirche verblieb die Seelsorge, die aber angesichts der zunehmenden Auflösung der kirchlichen Bindungen in die Krise geriet. Vor allem Industrialisierung und Stadtwachstum führten zu einer unübersehbaren Kirchenfremdheit der Bevölkerung, der man seit dem 19. Jahrhundert durch die innere Mission entgegensteuerte. 1849 hatte die evangelische Landeskirche mit dem Oberkirchenrat eine zeitgemäße Organisationsform erhalten. Auch wenn sich in Rostock weitere Konfessionen, so 1868/69 die Katholiken und die Juden, etablierten, blieb die Stellung der evangelisch-lutherischen Kirche unangefochten. Eckpunkte der weiteren Entwicklung waren der Bau der Heiligen-Geist-Kirche (1909), die Vereinbarung zwischen Stadt und Oberkirchenrat zur Abänderung der Erbverträge (1909), die Trennung von Staat und Kirche (1920), die Besoldung der Pastoren und Kirchendiener durch den Oberkirchenrat nach Einführung der Kirchensteuer (1922), der Vertrag mit dem Oberkirchenrat über die Zahlungen der Stadt an die Pastoren und Küster (1929), schließlich der Verzicht der Stadt auf das Patronat durch Einstellung der Zahlungen (1946).

aktualisiert am: 13.07.2021