- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
|
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 01. 1. Kläger A ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0049 Prozessgegenstand: (5) Appellationis Auseinandersetzung um Bierprobe Alte Signatur: Wismar A 25 (W A 1 n. 25) Laufzeit: (1725-1728) 20.01.1728-12.06.1728 Fallbeschreibung: Bekl. hatten das Bier des Kl.s geprüft und dieses wracken (wegschütten) lassen, wodurch ihm neben dem wirtschaftlichen Schaden eine erhebliche Schädigung des Rufes entstanden ist. Kl. hatte gegen das Urteil der Bekl. zweimal vor dem Rat geklagt und eine neue Bierprobe verlangt, war aber abgewiesen worden, weshalb er an das Tribunal appelliert und die Zustände bei der Bierprobe schildert. Das Tribunal beauftragt den Rat am 09.02., eine neue Bierprobe nehmen zu lassen und Bericht darüber einzusenden. Am 23.01. hatten Bekl. das Tribunal gebeten, Kl. eine kurze Frist zum Einbringen seiner Appellation zu setzen, das Tribunal weist sie am 24.01. auf bereits eingegangenen Schriftsatz hin. Am 18.03. beschwert sich Kl. darüber, daß die erneute Bierprobe des Rates parteiisch gewesen sei und bittet um die Prüfung seines Biers durch von ihm vorgeschlagene unabhängige Brauer. Am 11.06. wird Kl. vom Tribunal bedeutet, es "dabey bewenden zu lassen". Am 12.06.1728 unterwirft sich Kl. diesem Urteil. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 15. und 22.12.1727, 09. und 21.02., 01.03.1728; Auszug aus der "Revidierten Brauer und Cassa Ordnung" vom 31.10. 1725; von Notar Georg Augustin Pladecius aufgesetzter Bericht über eine Bierprobe des Kl.s vom 16.12.1727; Tribunalsurteil in Fragen des Reihe- und Cassabrauens vom 03.02.1708; von Notar G.A. Pladecius aufgenommene Befragung des Brauers Johann Schütte, Jochim Paul Haackes, Jochim Lembckes, Kapitän Kuhlmanns, Hans Michel Kählers, Bernd Kamps, Paul Wendts, Ehefrau Erdtmann Thomsens, Johann Peter Leusmanns, Ehefrau Michel Schweders, Johann Hinrich Pogges, Ernst Johann Segnitz Joachim Warnkes, David Henkes, David Stubbendorfs, Christoph Herzers und Jacob Dittmers vom 02. 08. und 09.01., 23.02., 17.03.1728; Schreiben des Kl.s an den Rat vom 03.01.1728; Schreiben des Kl.s an den Rat vom 06., 13., 21. und 27.02.1728 Instanzenzug: (6) 1. Ratsgericht 17272. Tribunal 1728 Kläger: (2) Johann Andersen, Brauer und Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: "(3) ""Sämtliche zur Tonnen-Bier-Probe verordnete Rats- und Bürger-Deputierte"" (Bekl. in 1. Instanz)"
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0049 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0051 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Beleidigung Alte Signatur: Wismar A 26 (W A 1 n. 26) Laufzeit: (1727-1728) 18.01.1729-06.10.1729 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. um Fristsetzung an Kl. zum Einreichen des Schriftsatzes vom 18.01.1729, erfolgtem Mandat des Tribunals vom selben Tag und Bitte des Kl.s um Fristverlängerung vom 01.02. trägt Kl. am 15.02. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Frau des Kl.s hatte von einem schwedischen Offizier eine Taschenuhr in Zahlung genommen, die Bekl. für 50-60 Rtlr bei einer Lotterie in Stralsund anbieten wollte. Da Kl. den Erlös monatelang nicht erhalten, öffnen sie Briefe der Bekl. und erfahren, daß diese sie betrogen und hinterrücks verleumdet hat und die Uhr für weit weniger Geld angeboten worden war als angekündigt. Bekl. klagt wegen Verletzung des Postgeheimnisses vor dem Niedergericht, das Kl. zu einer Geldstrafe von 12 Rtlr und Abbitte verurteilt, gegen die Kl. vor dem Rat appelliert. Da Rat das Urteil der 1. Instanz bestätigt, appelliert Kl. an das Tribunal und fordert Bekl. wegen Verleumdung und verspielter Uhr zu bestrafen. Am 08.03. fordert das Tribunal den Rat zur Einsendung der Akten voriger Instanz auf, erhält diese am 22.04. und läßt sie auf Bitten des Kl.s vom 04.07. am 08.07. eröffnen. Am 16.09. bittet Bekl. um Beschleunigung des Prozesses, am 20.09. lädt das Tribunal die Parteien auf den 30.09.1729 zum erfolgreichen Vergleich ein. Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 04.12.1728; Ratsgerichtsurteil vom 24.11.1728; Briefe der Bekl. an Sekretär Droysen in Stralsund vom 27.09.1727 sowie o.D. (2x); Schreiben der Kl. an Bekl. (o.D.); Protokoll des Kriminalgerichts vom 17.08.1728; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Auszug aus dem Protokoll des Tribunals vom 30.09.1729 Instanzenzug: 1. Kriminalgericht 1728 2. Ratsgericht 1728 3. Tribunal 1729 Kläger: (2) Jochim Allers, für sich, seine Ehefrau und seine 3 Töchter (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Anna von Bohlen, Witwe des Majors von Bohlen, für sich und ihre beiden Töchter (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Josias Matras (A) Bekl.: Johann Philipp Treffner (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0051 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0055 Prozessgegenstand: (5) Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar A 29 (W A 1 n. 29) Laufzeit: (1721-1729) 14.09.1729-04.03.1730 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 14.09. um Fristsetzung an den Kl. zum Einreichen seines Schriftsatzes und entsprechendem Mandat des Tribunals vom 16.09. trägt Kl. am 08.10. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Parteien hatten seit 1706 Geschäfte miteinander gemacht, Kl. ist wegen des Krieges und der Zahlungsunfähigkeit der Offiziere der Garnison jedoch in Zahlungsrückstand von 1.400 Mk. lüb. bei Bekl. geraten, zu deren Sicherheit er Gestering sein Haus verpfändet hat. Bekl. fordert die Versteigerung des Hauses, erreicht aber nur ein Ratsgerichtsurteil, daß Kl. alle halbe Jahre 50 Rtlr an sie abzahlen soll. Dagegen ergreift Kl. restitutionis in integrum, da er so hohe Raten nicht aufbringen kann. Da der Rat sein Urteil bestätigt, appelliert Kl. an das Tribunal und bittet um Reduzierung der Raten und Aufschub der Forderungen. Das Tribunal fordert den Rat am 04.11. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz an, erhält diese am 20.12.1729 und lädt am 11.02.1730 zu einem Vergleich auf den 21.02. ein. Kl. verspricht, mit der Bezahlung von 50 Rtlr zu Ostern 1731 zu beginnen und jedes Jahr 100 Rtlr abzuzahlen und setzt sein Haus als Sicherheit, Bekl. erläßt ihm daraufhin die Zinsen. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 07.05.1729; Ratsgerichtsprotokoll vom 23.07.1729; Schreiben des Kl.s an den Rat (2x o.D.); von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommene Appellation vom 02.08.1729; Supplik Gesterings an Rat vom 20.05.1726; Stadtbuchschrift für ein Haus an der Marktsüdseite Nr. 10 vom 12.12.1721; Verschreibung des Kl.s vom 20.10.1724; Auszug aus dem Kaufmannsbuch Gesterings 27.05.1721-19.10.1724; Bescheide des Ratsgerichts vom 21.05.1726, 03.08.1729; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Auszüge aus den Protokollen der Vergleichsverhandlungen vom 21.02. und 03.03.1730 Instanzenzug: "(6) 1. Ratsgericht 1726-17292. Ratsgericht 17293. Tribunal 1729-1730" Kläger: (2) Jochim Allers, Weinhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: (3) Witwe des Thomas Gestering, Weinhändler zu Lübeck (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: (4) Bekl.: Viktor Dahlmann, Advokatfiskal des Tribunals (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0055 |
|