-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  07.: 1. Kläger G
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 07. 1. Kläger G
290 Gerichtsakten «   11   -   20   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0622
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar D 6 (W D 1 n. 6)
Laufzeit: (1661-1665) 04.09.1665-26.05.1673
Fallbeschreibung: Kl. hatte mehrere Jahre das Amt Neukloster gepachtet und war zudem Küchmeister des Grafen Dohna. In dieser Eigenschaft hat er zahlreiche Angestellte und Rechnungen bezahlt. Nachdem der Graf ihn wegen Veruntreuung entlassen hatte, wurde dem Kl. vom Tribunal die Bezahlung seiner Forderungen zugesagt, die er geltend macht und wegen derer er ein entsprechendes Mandat erbittet, das er am 13.09.1665 erhält. Am 06.11. beschwert sich Kl., noch kein Geld erhalten zu haben und bittet das Tribunal, Bekl. anzuweisen, ihm die Mastgelder der Schweine abzuliefern - eine Antwort des Tribunals ist nicht überliefert. Am 10.11. erbittet Bekl. Fristverlängerung, am 24.11. wiederholt Kl. seine Forderung nach Bezahlung. Am 30.11. fordert Bekl. eine nachvollziehbare Rechnung des Kl.s, am 19.12.1665 versucht das Tribunal, einen Vergleich zu vermitteln, dessen Ausgang nicht erhellt. Am 09.01.1666 entscheidet das Tribunal über die gegenseitigen Ansprüche und fordert weitere Beweise und Eide für die Ansprüche des Kl.s. Am 05.02. legt Kl. weitere Rechnungen vor, erbittet deren Bezahlung bzw. Einsetzung in das Amt und Mandate an die Pächter von Strameus, Lütken Warin und Teplitz, ihre Pacht an ihn zu entrichten. Am 02.03. fordert das Tribunal Bekl. zur Zahlung von 1.470 Rtlr auf, am 14.04. erbittet Kl. Fristverlängerung und erhält diese am 24.04.. Am 14.05. erbittet Kl. erneut Zahlung bzw. Einsetzung in die Güter, das Tribunal fordert Bekl. am 25.05. entsprechend auf. Am 14.06. antwortet Kl. auf nicht erhaltene Einlassungen des Bekl. und verteidigt seine Ansprüche, woraufhin das Tribunal die Beweisaufnahme am 04.07. schließt. Am selben Tag erbittet Kl. Vollzug des Mandates gegen Bekl., am 11.07.verspricht das Tribunal Immission in die Güter, wenn Zahlung nicht erfolgen sollte. Am 31.07. bittet Bekl., Kl. nur in das Amt Neukloster einzusetzen, nicht aber in die bereits verpachtet gewesenen Höfe, die er verlangt hat und verspricht baldige Zahlung. Das Tribunal setzt Kl. daraufhin am 01.08. in das Amt ein und läßt sich die Entscheidung offen, ob Kl. zusätzlich in die verpachteten Höfe eingesetzt werden soll. Am 18.08. berichtet Tribunalskanzlist Otto Hertzberg über erfolgte Immission des Kl.s in das Amt. Am 12.09. bittet Kl. darum, ihm auch die Einkünfte der verpachteten Höfe zuzuweisen, damit er die Gläubiger des Grafen, für den er Kredite aufgenommen hatte, befriedigen kann. Das Tribunal weist Bekl. an, seine Gläubiger binnen 6 Wochen zufriedenzustellen, da Kl. sonst in die Güter eingewiesen wird. Am 08.11. verpflichtet sich Bekl. zur Bezahlung der Kredite durch Überschreibung der Einkünfte aus zwei Höfen, verweigert aber die Überschreibung der Pacht aus den Meierhöfen, die bereits an den Amtmann de la Croix abgetreten ist. Nachdem Kl. am 15.11. darauf besteht, weist das Tribunal am 20.11. den Pächter von Strameus zur Zahlung an Kl. an. Am 29.11. beschwert sich Kl., daß ihm die Einkünfte aus dem Amt teilweise vorenthalten werden und erbittet ein Poenalmandat an den Amtmann, dies zu unterlassen. Das Tribunal weist Amtmann am 07.12.1666 entsprechend an, fordert aber gütliche Einigung zwischen Kl. und ihm. Im Januar und Februar 1667 streiten sich Kl. und der Amtmann über die Bezahlung des Kurators des Kl.s aus den Amtseinkünften, am 26.11. erbittet Kl. Anweisung an Amtmann, ihm die Mastgelder und andere Einkünfte auszuzahlen und erhält am 27.11. ein entsprechendes Mandat. Am 09.12. berichtet Amtmann von schlechter Ernte und bittet, Saatkorn für kommendes Jahr behalten zu dürfen. Das Tribunal forder Kl. am 10.12. zur Erwiderung auf. Am 17.12. besteht Kl. auf seinen Forderungen und erhält am 21.12.1667 ein entsprechendes Mandat. Am 15.02.1668 bittet Kl., den Pächter von Lütken Warin, Hans Burmeister, anzuweisen, die Pacht an ihn auszuzahlen und erhält am 17.02. ein entsprechendes Mandat. Am 24.07. beschwert sich Kl. darüber, daß ein Angestellter des Amtmanns in den ihm zugewiesenen Raum eingebrochen sei. Er bittet um ein Strafmandat an Amtmann, ihm das Amt so einzuräumen, wie vom Tribunal verfügt und erhält am 04.08. erbetenes. Am 21.10. beteuert Bekl. die Unschuld des Amtmanns und bietet Restzahlung an. Das Tribunal lädt am 23.10. beide Parteien auf den 26.10. vor und protokolliert die Zahlung. Am 05.11. protestiert Kl. dagegen, nur schlechtes Geld empfangen zu haben und stellt neue Forderungen, die binnen 14 Tagen bezahlt werden sollen. Das Tribunal fordert Bekl. am 17.11.1668 zur Erwiderung auf, die am 07.01.1669 die Forderungen zurückweist. Am 25.01. entscheidet Tribunal über die gegenseitigen Forderungen, erkennt einige an und fordert für andere weitere Beweise bzw. einen Eid des Kl.s. Am 12.03. bittet Kl. erneut um Bezahlung in gutem Gelde", am 21.04. läßt er einige Forderungen fallen und bittet für andere um einen Termin zur Eidesleistung, den das Tribunal am 23.04. auf den 26.04. festlegt. Am selben Tag legen Bekl. Gegenbeweise vor und bestreiten einige Forderungen, am 30.04. fordert Tribunal von Kl. Erklärung. Am 05.05. und 07.06. streiten sich Parteien um die Währung, in der Schulden zu bezahlen seien, am 14.06. entscheidet das Tribunal im Sinne des Kl.s und weist Zahlung binnen 6 Wochen an. Am 11.06. und 05.07. setzen sich Parteien über Bezahlung des Amtspersonals auseinander, am 30.08. bringt Bekl. weitere Quittungen für Zahlungen bei und bittet, ihr die Amtseinkünfte wieder vollständig zuzusprechen. Das Tribunal fordert Kl. am 18.10. zur Erwiderung auf, am selben Tag stellt Bekl. neue Forderungen an Kl. auf und bittet, diese mit ihren zu verrechnen. Am 26.11.1669 und 14.01.1670 beharrt Kl. auf der Zahlung von 150 Rtlr, die noch rückständig sind, erklärt aber ansonsten seine Forderungen für weitgehend befriedigt. Das Tribunal fordert Bekl. am 07.01.1670 zur Erwiderung auf, die am 21.02. eingeht und in der Bekl. Forderungen zurückweist. Am 01.04. besteht Kl. auf der Bezahlung, die Bekl. am 01.09.1670 erneut verweigert. Am 09.11.1671 erbitten Witwe und Erben des Kl.s ein Urteil, am 01.02.1673 weist das Tribunal Bekl. an, die ausstehenden 150 Rtlr zu bezahlen, weist aber alle weiteren Forderungen des Kl.s bis auf 21 Mk. lüb. als unerwiesen zurück. Am 07.03. und 22.05. erbittet Dr. Schwartzkopf namens der Erben des Kl.s um Fristverlängerung zum Einreichen der restitito in integrum und erhält diese am 10.03. und 26.05.1673, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) mehrere Aufstellungen über Forderungen des Bekl. an Kl., Aufstellung über Gläubiger des Bekl.; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 21.09.1665, 29.05.1666; Protokoll der Tribunalsitzung vom 19.12.1665; Rechnungen von Handwerkern für den Amtmann von Neukloster; Verzeichnis der Mastschweine 1662; Aufstellung über Pachteinnahmen vom Amt Poel 1661-1663; Baukosten für Poeler Windmühle; Aufstellung über Immissionskosten; Verzeichnis der Baukosten auf dem Kalten Hof und für das Poeler Schloß; Versicherung des Bekl. für Kl. vom 06.11.1662; Instruktion für Kanzlist Otto Hertzberg wegen Einsetzung in das Amt Neukloster vom 01.08.1666; Schreiben des Christoph Rathsack an Kl. vom 15.11.1666; von Tribunalsbote Jochim Kröger ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.11.1666; Quittungen des Kl.s vom 06.11.1666, 09. und 17.01., 02., 07. und 25.02., 07. und 22.03., 04. und 30.05., 03. und 09.06., 10.12.1667, 05. und 27.01., 10., 26. und 28.02., 03.03., 12.06. und 17.08.1668; Bericht Hertzbergs über die Immission des Kl.s in das Amt Neukloster vom 18.08.1666; Berechnungen des Amtmanns über erfolgte Zahlungen an Kl. vom 21.10.1668; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommenes Inventar des Amtshofes von Neukloster vom 17.-19.12.1662; Anweisung der Bekl. zur Bezahlung von Schulden vom 17.04. und 17.07.1669; Rechnung des Amtmannes de la Croix über Bezahlung von Angestellten des Amtes Neukloster 1663-1665; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Befragung des Theel Schwager vom 15.10.1669; Empfangsquittung des Kl.s über 475 Rtlr aus der Tribunalskanzlei vom 24.11.1669; Rechnung des Kl.s über empfangenes Geld vom 26.11.1669; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 30.11.1661; von Notar Andreas Wagner aufgenommene Befragung der Zeugen Thel Schwager, Grete Schröder und Hans Gerdes vom 14.01.1670; Quittungen der Anna Köper, Witwe des Hinrich Rantze vom 29.06.1667, 29.11.1669; Schreiben der Bekl. an Dr. Schwartzkopf vom 19.04.1673
Instanzenzug: 1. Tribunal 1665-1673 2. Tribunal 1673
Kläger: (2) Jochim Gercke, ehemaliger Küchmeister und Pächter des Amtes Neukloster, jetzt Brauer zu Wismar, ab 09.11.1671 dessen Witwe und Erben
Beklagter: Christoph Delphicus, Burggraf und Graf zu Dohna, Inhaber des Amtes Neukloster und Generalfeldmarschall der schwedischen Armee, ab Juli 1668 dessen Witwe
Anwälte: Kl.: Lic. Ambrosius Petersen (A & P) Bekl.: Dr. Anton Scheffel (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0622


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0623
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Einkünfte aus einem Gut
Alte Signatur: Wismar D 6 (W D 1 n. 6)
Laufzeit: (1661-1666) 04.01.1667-11.07.1668
Fallbeschreibung: Kl. fordert, ihm wegen seiner Forderungen an den Burggrafen von Dohna die Einkünfte des Gutes Strameus zuzusprechen, Bekl. beweist jedoch mit einem Vertrag zwischen ihm und Dohna, daß letzterer ihm Strameus verpfändet habe, bis der Kredit, den er ihm gegeben hatte, abbezahlt ist und bittet, ihn in seinen älteren Rechten gegenüber Kl. zu schützen. Das Tribunal weist Kl. am 16.01.1667 zur Stellungnahme an, die am 29.01. eingeht und in der Kl. nachweist, daß ihm Strameus schon vor Bekl. verpfändet worden war, so daß er ältere Rechte darauf geltend machen kann. Das Tribunal fordert Bekl. am 05.02. zur Erwiderung auf. Nachdem dieser am 28.02. auf seiner Forderung bestanden hat, fordert Tribunal Kl. am 05.03. zur Antwort auf. Dieser erbittet am 18.03. Fristverlängerung, erhält sie am 22.03. und besteht am 28.03. auf seiner Forderung. Am 08.07. urteilt das Tribunal, daß Kl. die Einkünfte aus Strameus erhalten solle, stellt es aber Bekl. frei, sein Recht an dem Hof besser zu beweisen. Am 02.09. erbittet Bekl. Fristverlängerung fürdie Beibringung seiner Beweise, die er am 03.09. erhält. Am 31.10. bittet Kl., daß ihm die Pacht von Strameus gezahlt werde, da Bekl. sich nicht fristgemäß gemeldet habe, das Tribunal urteilt am 01.11. entsprechend. Am 18.11.1667 legt Bekl. neue Beweise vor, am 27.01.1668 setzt das Tribunal Kl. in Strameus ein, am 14.02. bittet Kl., den Pächter von Strameus, Johann Suderer, entsprechend anzuweisen und erhält das erbetene Mandat am 17.02. Am 29.02. sendet Amtmann Quittungen der Pächter ein, stellt Überzahlung der Forderungen des Kl.s fest und bittet darum, daß die Pacht fortan wieder an ihn gezahlt werden solle. Das Tribunal fordert Kl. am 03.03. zur Erwiderung auf, die am 16.03. eingeht und in der Kl. auf Bezahlung besteht, da er weitere Forderungen an Bekl. habe und nicht die gesamten Einkünfte erhalten habe. Am 01.05. verwahrt sich Bekl. gegen weitere Forderungen an die Einkünfte aus Strameus und besteht auf Pachtzahlung an ihn, am 13.06. legt Kl. Rechnung über seine Einnahmen vor und fordert weitere Zahlung. Am 06.07. lehnt das Tribunal dies ab und verweist Kl. auf die anderen Höfe.
Prozessbeilagen: (7) Vertrag zwischen Christoph Delphicus, Burggraf und Graf zu Dohna und Francois de la Croix über den "Ackerhof Strameus" vom 08.12.1662; Verpfändung des Gutes Strameus durch Grafen Dohna an Bekl. vom 28.05.1663; Auszug aus Instruktion für Rittmeister Bartolt von Bülow vom 26.05.1661; Verpfändungen des Grafen von Dohna an Hans Kellermann, Gastwirt zu Wismar, vom 26.05.1661; Zahlungsanweisungen Dohnas an Rittmeister von Bülow vom 28.05.1661; Schreiben Dohnas an Bekl. vom 30.11. und 14.12.1661; von Tribunalsboten Jochim Kröger ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.11.1666; Schreiben von Charles Boit aus Stockholm an Bekl. vom 15.11.1662 (fra.); Schreiben des Grafen von Dohna an Bekl. (o.D., fra.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1667-1668
Kläger: (2) Jochim Gercke, Bürger und Brauer zu Wismar
Beklagter: Francoix de la Croix, Amtmann zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P) Bekl.: Dr. Anthon Scheffel (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0623


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0655
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Auszahlung von Geld
Alte Signatur: Wismar D 28 (W D 1 n. 28)
Laufzeit: 23.06.1722-17.02.1723
Fallbeschreibung: Kl.in erbittet die Auszahlung von Geld aus der Tribunalskanzlei, das ihrem 1715 verstorbenen Ehemann zusteht. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.06. zur Stellungnahme auf, die am 25.07.1722 eingeht und in der Bekl. der Auszahlung zustimmt, da noch ausreichend Vermögen als Kaution für eventuelle Forderungen vorhanden ist. Am 12.02.1723 bittet Bekl. um Auszahlung von 50 Rtlr aus den in Tribunalskanzlei vorhandenen Geldern des Assessors Chemnitz für ihren gemeinsamen Sohn und erhält diese nach Zustimmung des Bekl. am 16.02.1723.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1722-1723
Kläger: (2) Catharina Gertrud von Dessin, geborene von Klinckowström, Witwe des Tribunalsassessors Franz von Chemnitz
Beklagter: Dr. Cajus Matthias Arendt als Vormund des Franz Johann von Chemnitz

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0655


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0656
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Vormundschaft
Alte Signatur: Wismar D 28 (W D 1 n. 28)
Laufzeit: 02.03.1725
Fallbeschreibung: Kl. haben beschlossen, Franz Johann zum Studium nach Jena zu schicken und Bekl. um seine Einwilligung gebeten, die bisher nicht erfolgt ist. Die Kl.in erbittet daher die Zustimmung des Tribunals zu ihrem Plan. Die Antwort des Gerichts erhellt nicht, da ein Protokoll vom 02.03.1725, auf das verwiesen wird, der Akte nicht beiliegt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1725
Kläger: (2) Catharina Gertrud von Dessin, geb. von Klinckoeström, Witwe des Tribunalsassessors Franz von Chemnitz sowie ihr Sohn Franz Johann von Chemnitz
Beklagter: Dr. Cajus Matthias Arendt als Vormund des Franz Johann von Chemnitz

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0656


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0657
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Auszahlung eines Kapitals
Alte Signatur: Wismar D 28 (W D 1 n. 28)
Laufzeit: 27.09.1726-28.09.1726
Fallbeschreibung: Bekl. haben die 1.400 Rtlr, die Kl.in bei ihnen angelegt hatte, gekündigt, wollen sie aber nicht an Kl.in auszahlen, obwohl der Vormund ihres Sohnes seine Zustimmung gegeben hat. Kl.in bittet um Zustimmung des Tribunals und erhält diese am selben Tag.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1726
Kläger: (2) Catharina Gertrud von Dessin, geb. von Klinckowström, Witwe des Tribunalsassessors Franz von Chemnitz
Beklagter: Hinrich Tönnies, Ratsherr zu Stralsund und dessen Ehefrau Maria

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0657


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0704
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um bauliche Veränderungen
Alte Signatur: Wismar E 16 (W E I n. 16)
Laufzeit: (1607-1673) 25.04.1673-23.07.1673
Fallbeschreibung: Kl.in bittet um sofortige Hilfe des Tribunals, da der Rat droht, einen Schweinestall, den sie betreibt, auf Veranlassung ihres Nachbarn abreißen zu lassen. Das Tribunal fordert sie am 26.04. zur Beibringung des Ratsurteils auf. Dem folgt sie am 28.04., woraufhin das Gericht den Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auffordert. Am 26.05. erbittet Kl.in Fristverlängerung zum Einbringen der Akten, die sie am 27.05. erhält. Am 17.06. erinnert der Rat an den Appellationsrezeß, der es verbietet, diese Sache vor das Tribunal zu ziehen und verweist auf die Wismarer Viehordnung, auf deren Grundlage er entschieden habe. Am 23.07.1673 bittet Kl.in, Rat zur Einsendung der Akten aufzufordern, eine Antwort ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Haker aufgenommene Appellation vom 25.04.1673; Ratsgerichtsurteile vom 23.04.1673, 12.05.1673; Supplik der Kl.in an den Rat (o.D.); Wismarscher Appellationsrezeß von 1607 (Druck); Auszug aus dem Wismarer Huldigungsrezeß vom 14.06.1653; Auszug aus kgl. Resolution vom 18.10.1670; Viehordnung des Wismarer Rates von 1673 (Druck)
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1673 2. Tribunal 1673
Kläger: (2) Gertrud Doren, Ehefrau des Kapitänleutnants Ludwig Eysenberg (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Georg Gammelkorn (Kl. in 1. Instanz) sowie Bürgermeister und Rat zu Wismar als Nebenbekl.
Anwälte: Kl.: Lic. N N Petri (A), Dr. Friedrich Anthoni (P) Nebenbekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Heinrich Friedrich Schabbel (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0704


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0843
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamationis Auseinandersetzung um Diffamierung
Alte Signatur: Wismar F 63 (W F 3 n. 63)
Laufzeit: (1707-1715) 23.07.1715-16.03.1716
Fallbeschreibung: Bekl. hat den Grafen Moritz Velling, schwedischen Generalgouverneur von Bremen-Verden und kgl. Rat, schwer verleumdet und beim polnischen wie schwedischen König verdächtig gemacht, sein Amt nicht ordentlich zu versehen. Welling hat deshalb den Fiskal gebeten, Bekl. verfolgen zu lassen und zu bestrafen. Der Fiskal organisiert Überstellung des Bekl. von Stralsund nach Wismar, wo Bekl. nach seiner Ankunft am 23.07., 20.08. und 17.09. gegen seine Haft protestiert, um kgl. Schutz und Freilassung bittet, was vom Tribunal am 23.07., 20.08. und 17.09. abgelehnt wird. Am 17.09. beweist Kl., daß Bekl. nicht mehr in Diensten der Könige von Frankreich und Polen steht. Das Tribunal fordert Bekl. am selben Tag zur Antwort auf. erläßt daraufhin die Citatio am 01.10. und bestellt Bekl. auf dessen Bitte Dr. Arendt als Verteidiger. Am 07.10. kündigt Bekl. an, seine Antwort vorzutragen, das Tribunal setzt ihm am 08.10. dafür 8 Tage Frist. Am 14.10. leugnet Bekl. die Tat und gibt an, immer noch im Dienst des französischen Königs zu stehen, weshalb er das Tribunal nicht als forum competens anerkennen könne und seine elf Monate währende Gefangenschaft in Pommern als völkerrechtswidrig charakterisiert. Kl. bittet, ihn von der Klage zu entbinden" und ihn zu entlassen. Am 01.11. bittet er um ein Reskript an Graf Welling, ihm seine sämtlichen Schriften auszuliefern, das vom Tribunal aber nicht erteilt wird. Seine Bitte um Lockerung des Hausarrests vom 01.11. wird ebenfalls am selben Tag abgeschlagen. Am 12.11. bittet Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 22.11. erneuert er seine Bitte um Rückgabe seiner Papiere, die am 26.11.1715 erneut abgeschlagen wird. Am 08.01.1716 belehrt Kl. das Tribunal über die Rechte eines Ministers in Europa nach geltendem Völkerrecht und verlangt seine sofortige Freilassung, was vom Tribunal am 21.01. abgelehnt wird. Am 08.02. bittet er darum, an das Hamburger Domkapitel überstellt zu werden und verspricht, Kaution für sich zu stellen. Das Tribunal teilt ihm darauf am 25.02. mit, daß seine Sache zu königlicher Entscheidung stehe und deshalb der Arrest andauern müsse. Am 21.02. legt Kl. mehrere Schreiben vom Kardinal de Noailles vor, die das Tribunal am 25.02. ad acta nimmt. Am 16.03.1716 bittet Kl. um Vorlage von Schreiben des Intendanten der Marine von Dünkirchen, eine Antwort des Tribunals ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Königs von Polen an Graf Velling vom 07.10.1714; Auszug aus Taufregister von St. Germain vom 14.05.1707; Schreiben des französischen Gesandten beim Niedersächsischen Reichskreis Poussier an Bekl. vom 29.03. und 08.06.1715; Auszüge aus Viquefort, Tractat de ambassadeurs; Schreiben des Kardinal de Noailles an Bekl. vom 03.01. und 24.02.1716 (alles franz.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1715-1716
Kläger: (2) Dr. David Gerdes als Fiskal des Tribunals
Beklagter: Louis Abensur, früherer Resident der Könige von Frankreich und Polen zu Hamburg
Anwälte: Bekl.: Dr. Cajus Matthias Arndt (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0843


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0844
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Verleumdung
Alte Signatur: Wismar F 64 (W F 3 n. 64)
Laufzeit: (1712-1715) 03.06.1715-20.08.1715
Fallbeschreibung: Bekl. hat den Generalgouverneur von Bremen-Verden, Graf Moritz Velling, öffentlich und beim schwedischen König verleumdet, er solle der Krone u.a. Geld hinterzogen haben und zum Gewinn des Krieges nicht in dem Maße beitragen, wie ihm dies möglich sei. Da Bekl. wegen der feindlichen Okkupation der Herzogtümer dort nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, zieht der Fiskal den Fall an sich und verklagt Bekl. vor dem Tribunal, das ihn am 04.06. vorlädt. Am 17.06. entschuldigt Bekl. sein Ausbleiben mit Krieg, leugnet die ihm vorgeworfenen Taten und bittet um Einstellung des Prozesses. Am 17.06. setzt das Tribunal das Verfahren bis zu günstigerem Zeitpunkt aus. Am 26.06. besteht Kl. auf dem Prozeß und legt Artikel für die Befragung des in Wismar gefangenen Mittäters, des ehemaligen französischen und polnischen Residenten in Hamburg, Louis Abensur, vor. Am 08.07. erbittet Kl. Verhörprotokoll Abensurs, am 20.08.1715 bittet Kl. um Fristverlängerung, da er den Grafen Velling nicht für eine Stellungnahme erreichen kann und erhält diese am selben Tag. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Articuli Inquisitionales des Fiskals vom 03.06.1715; Empfangsbestätigung des Bekl. vom 05.06.1715; Auszüge aus Briefen Barons von Lilienstedt an Abensur vor 03. und 24.12.1712, 13.01.1713 (franz.); Interrogatoria des Fiskals für Abensur vom 26.06.1715; Schreiben des Moritz Velling an Vizepräsident des Tribunals vom 20.05.1715; Schreiben Vellings an König von Schweden (o.D.) mit Entscheid Karls XII. vom 15.05.1715; Auszug aus Protokoll des Generalkriegsgerichts, Stralsund vom 12. und 13.03.1715; Schreiben Vellings aus Rostock an Generalmajor Schoultz in Wismar vom 19.05.1715; Empfehlungsschreiben des Louis Abensur für Sekretär Manderström (o.D.); Schreiben von N N an Bekl. vom 08.10.1714; Auszüge aus Briefen des Bekl. an N N vom 15.06., 03., 27. und 31.07., 03., 07., 14. und 31.08., 02. und 12.10.1714
Instanzenzug: 1. Tribunal 1715
Kläger: (2) Dr. David Gerdes als Fiskal des Tribunals
Beklagter: Martin von Neugebauer, Regierungsrat in Bremen und Verden, jetzt zu Lübeck

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0844


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0855
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Prozeßkosten
Alte Signatur: Wismar F 76 (W F 3 n. 76)
Laufzeit: (1738) 20.12.1738-28.01.1739
Fallbeschreibung: Kl. fordert die Bezahlung der Prozeßkosten, zu der das Tribunal Scheffel im Jahre 1726 verurteilt hatte. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.01.1739 zur Zahlung binnen 6 Wochen auf und droht widrigenfalls Vollstreckung an.
Prozessbeilagen: (7) Prozeßkostenrechnung Dr. Hinrich Tancks vom 21.04.1738 (11 Rtlr 33 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1738-1739
Kläger: (2) Dr. Georg Gustav Gerdes, Anwalt am Tribunal
Beklagter: Witwe des ehemaligen mecklenburgischen Kanzleirates Hinrich Gustav Scheffel

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0855


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0858
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Kopie von Dokumenten
Alte Signatur: Wismar F 76 (W F 3 n. 76)
Laufzeit: 20.11.1751-22.11.1751
Fallbeschreibung: Kl. erbittet Kopie von Beilagen aus dem Prozeß des Kommissars Fyhn vs. den Kanzleirat Scheffel und erhält diese am 22.11.1751.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751
Kläger: (2) Dr. Philipp Ehrenfried Gerdes
Beklagter: Kl.: Franz Johann von Palthen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0858
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