-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  07.: 1. Kläger G
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 07. 1. Kläger G
290 Gerichtsakten «   21   -   30   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0888
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Unterhalt und Entweichung
Alte Signatur: Wismar F 103 (W F 3 n. 103)
Laufzeit: (1749) 21.03.1749-23.01.1750
Fallbeschreibung: Nach Urteil des Konsistoriums leben Kl. und seine Ehefrau von Tisch und Bett getrennt, Kl. ist zu Unterhalt verpflichtet. Da sich die gemeinsame Tochter bei der Bekl. aufhält, wendet sich Kl. an das Konsistorium und versucht, Tochter dazu zu zwingen, ihm den Haushalt zu führen. Er bittet außerdem, seiner Frau keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen, da diese ihn bestohlen hat und versucht habe ihn zu ermorden. Da das Konsistorium beide Anträge abschlägt, appelliert er an Tribunal, stellt Vergehen seiner Frau ausführlich dar und bittet um Korrektur des Konsistorialurteils. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Am 13.06. berichtet Kl., das Konsistorium ihm die Akten der Vorinstanz nicht aushändigen will und erbittet ein Mandat. Das Tribunal weist ihn am selben Tag an, sich noch einmal beim Konsistorium zu melden. Am 08.07. erbittet Kl. Eröffnung der Akten, die am 09.07. auf den 16.07. angesetzt wird. Am 02.09. berichtet Kl., seine Frau sei des Diebstahls überführt, für seine Tochter habe er eine Stelle beim Pastor von Mühlen Eichsen gefunden, und bittet, sie dorthin geben zu dürfen. Das Tribunal erlaubt dies am 05.09. Am 20.10.1749 und 19.01.1750 bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 15.03.1749; Konsistorialurteil vom 13.03.1749; Bericht des Konsistoriums vom 17.06.1749; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Ungnade vom 15.07.1749; Schreiben des Pastors von Mühlen Eichsen Petersen an Kl. vom 27.08.1749
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1748-1749 2. Tribunal 1749-1750
Kläger: (2) Hermann Engelbert Flörcke, Perückenmacher zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: seine Ehefrau und Tochter (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christian Gabriel Hasse (A & P), seit 08.07.1749 Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P), seit 02.09.1749 Dr. Joachim Christian Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0888


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0934
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar G 2 (W G 1 n. 2)
Laufzeit: 05.02.1655-19.03.1655 (20. Jahrhundert)
Fallbeschreibung: Grabius klagt wegen einer Hebung von 20 Mk. lüb.aus dem Dorf Malchow auf Poel, die ihm seit zwei Jahren trotz mehrfacher Bitten an den Bekl. vorenthalten wurde. Das Tribunal erläßt am 08.02. ein Mandat an Bekl., Kl. zu seinem Geld zu verhelfen. Am 19.03.1655 berichtet Kl., daß das Amt mittlerweile dem Grafen Steinberg verpfändet worden ist und erbittet entsprechendes Mandat an ihn. Die Reaktion des Tribunals darauf erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.03.1655; hand- und maschinenschriftliche Regesten des Falles (20. Jh.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1655
Kläger: (2) Christopherus Grabius, Pastor zu Zurow
Beklagter: Heinrich Hertzog, Inspektor des Amtes Poel
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0934


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0935
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Verteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar G 3 (W G 1 n. 3)
Laufzeit: 07.06.1656-03.11.1657; 08.06.1659-14.06.1659
Fallbeschreibung: Kl. sind vom Rat Wismars verurteilt worden, dem Claus Lindow ein Inventar der mütterlichen Erbschaft vorzulegen. Claus Lindow ist durch Bruder und Schwager von der Erbschaft ausgeschlossen worden, da er seine Mutter öffentlich für eine Zauberhexe gescholten und ausdrücklich gesaget, daß er sie und ihre Tochter mit einem Faden Holtz brennen lassen wolte; ... auch dieselbe mit feüsten ins gesichte geschlagen, daß sie davon braun und blau gewesen." Da im mütterlichen Testament kein Ausschluß des Bekl. vom Erbe verfügt worden war, hat Rat Kl. angewiesen, ein Erbinventar zu erstellen und das Erbe mit Bekl. zu teilen. Das Tribunal fordert Rat am 10.06.1656 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Dieser weigert sich, da Streitwert unter der Appellationssumme von 200 Rtlr liegt, am 28.07. und 07.10., Akten an Tribunal auszuliefern und wird per Mandat vom 12.09.1656 dazu aufgefordert. Am 03.11. bittet Bekl., die Appellation für verfallen zu erklären, da Kl. bisher weder den Appellationseid geleistet noch das erforderliche Geld bezahlt hätten, und bittet, das Ratsgerichtsurteil zu vollstrecken. Daraufhin weist Tribunal Kl. am 04.11. zur Erfüllung der Voraussetzungen an. Am 10.11. berichten Kl., daß der Rat ihnen bisher den Eid nicht abnehmen wollte, woraufhin Tribunal Rat am 11.11. entsprechend anweist. Am 11.12. bitten Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die am 12.12.1656 auf den 09.01.1657 angesetzt wird. Am 09.01. stellen Kl. den Fall noch einmal dar und fordern, Bekl. von Erbe auszuschließen. Am 28.01.1657 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 04.04. weist es Rat an, gegen Bekl. einen Inquisitionsprozeß anzustellen, um das Vorgehen gegen seine Mutter zu ahnden. Am 14.04. erklärt das Tribunal Bekl. für nicht erbberechtigt, fordert den Fiskal zur Ahndung der Verbrechen gegen Bekl. und Kl. zur Einsendung des Inventars auf. Am 06.07.1657 bitten Kl. das Tribunal, Rat der Stadt zu verbieten, einen Kapitän in das umstrittene, verschlossene und versiegelte Haus einzuquartieren, solange die Klage nicht entschieden ist. Das Tribunal geht auf dieses Gesuch nicht ein und weist den Fiskal am 08.07. an, die Untersuchung gegen Bekl. voranzutreiben. Am 13.10. verwahrt sich der Wismarer Rat gegen Eingriff in seine Jurisdiktion, da er selbst Untersuchungen gegen Bekl. geführt und bereits abgeschlossen hat und bittet, fiskalischen Prozeß zu beenden. Am 14.10. gesteht Tribunal dies zu. Am 08.06.1659 erbitten Kl. eine Entscheidung, da "das Hauß in sehr bawfelligen Stande stehet und ... repariret werden muß." Am 14.06.1659 wird Fiskal beauftragt, das Inventar zu begutachten, gegebenfalls zu korrigieren und die Erbschaft zu teilen.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 28.05.1656; Ratsgerichtsurteile vom 20.05. und 14.06.1656; Vollmacht des Asmus Lindow für Gammelkorn vom 24.05.1656; Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Rostock vom 16.06.1655; Aussage des Tribunalspedell Christoph Havemann über ein Gespräch mit Stadtsyndikus vom 28.07.1656; Schreiben Claus Lindows an Rat vom 21.06.1656; Schreiben der Kl. an Rat vom 30.06.1656; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für 2 Tribunalsmandate vom 10.06.1656; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Wilcken vom 11.12.1656 und des Bekl. für Dr. Zander vom 16.01.1657; Empfangsquittung Wilckens vom 15.06.1657
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1656 2. Tribunal 1656-1657, 1659
Kläger: (2) Peter Gammelkorn, Bürger und Brauer zu Wismar und Asmus Lindow, Bürger zu Sternberg, seit 1659 Antonius Jordan in Vormundschaft der unmündigen Kinder des verstorbenen Asmus Lindow (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Claus Lindow zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P), Dr. Heinrich Schabbelt (P 1657) Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0935


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0936
Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um Eingriff in Privilegien
Alte Signatur: Wismar G 4 (W G 1 n. 4)
Laufzeit: 28.05.1657-30.06.1657
Fallbeschreibung: Kl. beschweren sich, daß Bekl. mit Zustimmung des Rates, aber wieder ihre eigene Rulle" und den mehr als einhundertjährigen Gebrauch damit begonnen hätten, "schmale Lacken gleich uns zu machen". Der Bitte der Kl. an das Tribunal, den Rat bei Strafe aufzufordern, sie bei ihren alten Rechten zu belassen und den Bekl. das Anfertigen schmaler Tücher zu verbieten, kommt das Gericht am 02.06.1657 nicht nach, sondern fordert Rat nur auf, "es dahin zu richten, daß alle Theile bei ihren rechten und nahrung verbleiben mögen." Rat argumentiert am 16.06.1657, daß man sich mit der Erlaubnis für die Kleinmacher nur an dem Gebrauch in den benachbarten Städten orientiert habe, in denen die Kleinmacher statt "10 quartier" breite Tuche die besser nachgefragten "7 quartier" breiten Tuche herstellen und verkaufen dürften. Am 20.06. erneuern Kl. ihre Bitte und bitten, jeden Eingriff in ihre alten Rechte zu untersagen. Das Tribunal fordert sie am 30.06.1657 auf, ihre Rolle vorzulegen und daraus ihre Rechte zu beweisen.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus der Amtsrolle der Kleinen Wandtmacher" zu Wismar (o.D.); Gutachten der Kleinmacherämter aus Bremen und Stralsund vom 09. und 10.03.1657
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657
Kläger: (2) Amt der Grobmacher zu Wismar
Beklagter: Amt der Kleinmacher zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0936


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0937
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um neue Lasten
Alte Signatur: Wismar G 5 (W G 1 n. 5)
Laufzeit: (1598-1657) 04.09.1657-17.10.1657
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 04.09. um Abweisung der Appellation sagt Tribunal am 05.09. aufmerksame Prüfung zu. Am 07.09. appellieren Kl. dagegen, daß Rat ihnen gegen ihre alten Privilegien eine neue Abgabe von 1 Mk. lüb. auf jedes Lot Land- und Branntwein auferlegt hat und bittet, sie bei ihren alten Rechten zu schützen. Am 11.09. fordert das Tribunal Rat zur Einsendung der Prozeßakten der Vorinstanz auf. Am 17.10.1657 erklären Bekl., daß bei ihnen keine Akten gebildet wurden, sie die höhere Abgabe eingeführt hätten, um dem übermäßigen Trinken Einhalt zu gebieten und sie nicht gewillt sind, sich auf den Fall einzulassen. Am 08.07.1658 bekräftigen Kl. ihre Beschwerde, am 09.07. fordert das Tribunal Bekl. auf, die erste Konzession, die sie von den Herzögen von Mecklenburg wegen der Akzise erhalten hätten, einzusenden. Am 18.08. bitten Bekl., daß Kl. namhaft gemacht werden, das Tribunal läßt Kl.n dazu am 03.09. 14 Tage Zeit. Am 20.09. geben sich Kl. zu erkennen und fordern von Bekl. bei Strafandrohung von 100 Rtlr Vorlage der herzoglichen Konzession binnen 8 Tagen. Das Tribunal erläßt das Mandat am 24.09. mit 6wöchiger Frist. Am 05.11. beschweren sich Kl. über Beleidigungen im Schriftsatz der Bekl. und bestehen erneut auf ihrem Recht. Am selben Tag lehnen Bekl. ab, das Patent einzusenden und verweisen auf ihre Privilegien. Das Tribunal weist Kl. am 06.11. zur Erwiderung an, die am 28.12.1658 eingeht, in der sich Kl. auf den Bürgervertrag von 1598 berufen, in dem jedem Bürger erlaubt wird, Wein und Branntwein frei auszuschenken und auf der Vorlage der ersten Konzession für Rat bestehen. Am 07.01.1659 fordert das Tribunal Bekl. zur Erwiderung auf, die am 24.02. eingeht und in der Bekl. um ein Urteil bitten. Am 18.04. werden Bekl. aufgefordert, sich auf die Appellation einzulassen und die erhobene Abgabe vorerst nicht zu fordern, auch die Wegnahme von Pfändern auszusetzen, bis die Sache rechtskräftig entschieden sei. Am 21.05. wenden sich Bekl. an König direkt und erbitten Erhalt ihrer alten Rechte, am 12.07. lehnt das Tribunal dies als unzulässig ab. Am 17.10. bitten Bekl, bis zu einem Entscheid des Königs nichts gegen sie vorzunehmen. Am 12.12. argumentieren Kl. erneut gegen das angemaßte Recht der Bekl., die Akzisesätze eigenmächtig zu erhöhen. Das Tribunal fordert Bekl. am 16.12.1659 zur Erwiderung auf, die am 28.01.1660 eingeht und in der Bekl. ihre Ansicht bekräftigen. Am 03.02. fordert das Tribunal Kl. zur Antwort auf, die am 02.03. ihre Argumente wiederholen. Daraufhin fordert das Gericht Bekl. am 09.03. zur letztmaligen Erwiderung auf. Da diese bis zum 26.04. nicht eingeht, bitten Kl. die Beweisaufnahme zu schließen und zu urteilen. Am 07.05. erbitten Bekl. Fristverlängerung, die sie am 09.05. erhalten, um schließlich am 09.07. ihre Verteidigung zusammenzufassen. Am 11.07. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 22.10. erbittet Gottlieb Ackermann nach gescheitertem Vergleich Prozeßbeschleunigung und Endurteil, das Tribunal fordert die anderen Prozeßbeteiligten am 23.10. zur Stellungnahme auf. Am 13.11. verwahren sich die Mitkläger gegen das Vorgehen Ackermanns, erklären ihr Interesse an einem Vergleich und scheiden aus dem Prozeß aus. Das Tribunal fordert Ackermann am 14.11. zur Antwort auf. Am 15.11. erklärt Rat, der Vergleich liege unterschriftsreif bei ihm und erbittet die Bestätigung des Tribunals. Das Tribunal fordert Ackermann am selben Tag zur Stellungnahme auf, die am 29.11. eingeht und in der Ackermann erklärt, warum er dem Vergleich nicht beitreten kann. Das Tribunal lädt daraufhin alle Beteiligten am 07.12. auf den 21.12.1660 zum Vorbescheid vor, bei dem Parteien auf moderate Abgabenerhöhung verglichen werden. Am 02.04.1661 legen Bekl. den Vergleich zur Bestätigung vor, am selben Tag bittet die Kramerkompanie um Bestätigung durch das Tribunal, die am 03.04.1661 erfolgt.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Ackermanns und Lembkes an Rat vom 01.09.1657; Vollmacht des Andreas Lüders, Christian Zinck, Matthias Böckel, Jürgen Vehlhering und Hans Ahrens für Ackermann und Lembcke vom 26.08.1657; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 26.08.1657; Auszug aus und Volltext des Vertrages zwischen Rat und Bürgerschaft vom 16.05.1598; Auszug aus Wismarer Stadtstatuten vom 11.05.1610; Erklärung Herzogs Ulrichs von Mecklenburg zum Vertrag zwischen Rat und Bürgerschaft vom 27.10.1598; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 14.09.1657; Memorial der Kramerkompanie (o.D.); Ratspatent für Gottlieb Ackermann vom 20.04.1644; Auszug aus Wismarer Bürgervertrag von 1600; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gerdes vom 19.10.1657; Patent Herzog Adolf Friedrichs I. von Mecklenburg vom 08.02.1636 für den Rat Wismars; Entwurf eines Vergleichs zwischen dem Rat zu Wismar und den Gewürzhändlern der Stadt von August 1660; Protokoll der Vergleichsverhandlungen vom 21.12.1660
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1657 2. Tribunal 1657-1661
Kläger: (2) Johann Gotlieb Ackermann, Jochim Lembke, Andreas Lüders, Christian Zinck, Matthias Böckel, Jürgen Vehlhering und Hans Ahrens als Gewürzhändler und Branntweinbrenner zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0937


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0942
Prozessgegenstand: Mandatum de exhibendo Auseinandersetzung um Herausgabe von Beweismitteln
Alte Signatur: Wismar G 6 (W G 1 n. 6)
Laufzeit: 25.11.1658-16.12.1658
Fallbeschreibung: Kl. haben erfahren, daß Bekl. eine mehr als 100 Jahre alte Rolle der Gewandschneider besitzt und erbitten ein Mandat an ihn, diese herauszugeben. Das Tribunal erläßt das Mandat am 26.11.1658, am 04.12. wird die Rolle eingereicht. Am 13.12. beschweren sich Kl., daß diese Rolle keine Beweiskraft habe, da sie nur ein etwa 50 Jahre alter Entwurf sei und fordern erneut von Bekl. die Herausgabe der Rolle. Das Tribunal fordert Bekl. am 14.12.1658 entsprechend auf, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Gewandschneiderrolle (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1658
Kläger: (2) Amt der Gewandschneider zu Wismar
Beklagter: David Make, Gastwirt zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Jochim Zander (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0942


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0946
Prozessgegenstand: Citatio ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigungen
Alte Signatur: Wismar G 9 (W G 1 n. 9)
Laufzeit: 22.03.1664-26.04.1664
Fallbeschreibung: Kl. wehrt sich gegen Beleidigungen, die in dem Prozeß des Gabin Kohte vs. Daniel Hein von seiten der Bekl. gegen ihn ausgestoßen wurden und erbittet Vorladung gegen Bekl., damit diese ihre Beleidigungen beweisen oder zur Entschuldigung und Stillschweigen angewiesen werden können, um seine Ehre wiederherzustellen. Das Tribunal lädt Bekl. am 23.03. auf den 25.04. vor . Am 26.04.1664 weisen Bekl. die Klage zurück und verklagen Kl. ihrerseits wegen Beleidigungen.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 29.03.1664
Instanzenzug: 1. Tribunal 1664
Kläger: (2) Dr. Henning Christoph Gerdes, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: Bürgermeister und Rat der Stadt Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0946


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0949
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar G 12 (W G 1 n. 12)
Laufzeit: (1657-1664) 11.02.1665-31.01.1666
Fallbeschreibung: Gerdes klagt wegen ausstehenden Jahresgehalts aus Prozeßvertretungen für den Rat der Stadt Wismar. Vertrag ist gekündigt worden, ohne das ihm seine Ausstände bezahlt worden wären, weshalb Kl. ein entsprechendes Mandat erbittet, das er am 14.02. cum clausula erhält. Am 01.04. erklärt Rat, daß Kl. sein officium nicht rechtschaffen verwaltet, sondern übel angewandt" hat und vom Tribunal zu zahlreichen Geldstrafen wegen "Anzugligkeiten" verurteilt worden ist. Das Tribunal fordert Kl. am 12.04. zur Antwort auf, die am 29.05. eingeht und in der Kl. auf seiner Bezahlung besteht. Das Tribunal fordert am 01.06. Gegenbericht der Bekl. an, in dem sich diese am 08.07.1665 weigern, weitere Zahlungen zu leisten. Am 29.01.1666 setzt das Tribunal das Mandat bis zum Entscheid der Injurienklagen in Nr. 0946f aus.
Prozessbeilagen: (7) Vollmacht von Bürgermeister und Rat der Stadt Wismar für Henning Christoph Gerdes zur Vertretung ihrer Angelegenheiten als Advokat und Prokurator am Tribunal vom 19.10.1657; Prozeßkostenrechnung vom 11.02. und 29.05.1665; Artikelklage der Bekl. gegen Kl. vor Tribunal (o.D.); Urteil des Tribunals in Sachen des Walter Block vs. Bürgermeister und Rat zu Wismar in pcto mandati de relaxando vom 05.08.1664 sowie in pcto des Wasserlaufs vom 24.10.1664
Instanzenzug: 1. Tribunal 1665-1666
Kläger: (2) Dr. Henning Christoph Gerdes, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: Bürgermeister und Rat der Stadt Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Kaspar Schwarzkopf, Syndikus Wismars (A), Dr. Ambrosius Petersen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0949


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0950
Prozessgegenstand: Intercessionales an Herzog von Mecklenburg-Güstrow Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar G 13 (W G 1 n. 13)
Laufzeit: (1663-1665) 13.04.1665-23.01.1667
Fallbeschreibung: Kl. bitten um Unterstützung bei Eintreibung einer Zahlung von 2.000 fl., die Großmutter der Kl., Anna Stein, dem Andreas Buggenhagen geliehen hatte. Die Witwe Buggenhagens, Anna Katharina von Preen, hatte am 12.10.1663 eine Zahlung der Summe in 4 Raten versprochen, starb jedoch vor Zahlung der ersten Rate. Ihre im Herzogtum Mecklenburg wohnhaften Erben lehnen die Zahlung der Obligation ab, weshalb Kl. sie vor dem Land- und Hofgericht Güstrow verklagt haben. Sie erbitten Fürschreiben an Landesherrn der Bekl. wegen schneller Prozeßführung. Das Tribunal erläßt die erbetenen Schreiben am selben Tag. Am 30.08. erbitten Kl. erneute Intercessionales wegen Prozeßbeschleunigung, die sie am 31.08.1665 erhalten Am 02.01.1666 erbitten Kl. erneut Intercessionales, da Bekl. die Akten an auswärtige Juristenfakultät verschicken lassen will, und erhalten diese am 03.01.1666. Am 08.01.1667 berichten Kl., daß in ihrer Sache zwar das Urteil ergangen sei, Bekl. aber davon appelliert habe und erbitten neues Intercessional wegen Prozeßbeschleunigung, das sie am 11.01.1667 erhalten. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Schreiben der Anna Katharina von Preen an Kl. vom 12.10.1663; Schreiben der Güstrower Regierungskanzlei an Jochim Puland, Pächter zu Roggentin vom 09.05.1665, die Gebr. Gerdes vom 14.04.1665, Hans Albrecht von Preen vom 05.06.1665 und die Gebr. Gerdes wegen Ladung an Regierungskanzlei zum12.09.1665 vom 30.06.1665; Schreiben des Hans Albrecht von Preen an Mecklenburgische Regierung vom 11.12.1665; Urteil des Güstrower Land- und Hofgerichts in Sachen der Gebrüder Gerdes vs. Bekl. in pcto debiti vom 17.08.1666; Auszug aus Schriftsatz des Bekl. vor Güstrower Landgericht vom 15.01.1666; Citatio des Landgerichts vom 04.12.1666
Instanzenzug: Tribunal 1665-1667
Kläger: (2) Magister Johannes Gerdes, Pastor an St. Georg und Dr. Henning Christoph Gerdes, Advokat und Prokurator am Tribunal, Gebrüder und Bürger zu Wismar
Beklagter: Hans Albrecht von Preen, Präsident der mecklenburgischen Kammer, und andere als Erben der Witwe des vorpommerschen Erblandmarschalls Andreas Buggenhagen
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0950


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0951
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar G 14 (W G 1 n. 14)
Laufzeit: (1657-1668) 02.05.1668-05.10.1670
Fallbeschreibung: Kl. und dessen Vater Henning Gerdes hatten Bekl. in deren Fall vor dem Tribunal in Sachen Erben des Henning von Oldenburg vs. Kreditoren des Siegfried Dechow vertreten, ohne dafür das vereinbarte Honorar (273 fl 4 s) vollständig erhalten zu haben und erbitten ein Mandat an Bekl., das sie am 14.07.1668 cum clausula mit einem Subsidial an den Herzog Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow erhalten. Am 28.02.1669 berichtet Kl., daß er die ersten 40 fl. empfangen habe, die Forderungen seines Vaters aber immer noch unbezahlt geblieben wären, weshalb er ein Mandatum sine clausula erbittet und dieses nebst Subsidial am 05.03. erhält. Am 21.05. fordern Bekl. Kl. auf, ihre Forderungen zu beweisen, das Tribunal fordert am 24.05. Stellungnahme von Kl., die am 16.06. eingeht und in der Kl. erklärt, die Bestallung seines Vaters sei verlorengegangen, und auf Vollstreckung seine Forderung besteht. Das Tribunal erläßt am 01.07. ein Vollstreckungsmandat, stellt es Bekl. aber frei, Quittungen für bereits geleistete Zahlungen vorzulegen. Am 25.10. beschwert sich Kl., daß er noch kein Geld erhalten hat und erbittet Subsidial an Justizkanzlei. Das Tribunal fordert ihn am 09.11. auf, die Übergabe des Mandates zu beweisen und erhält den Beleg am 13.12. mit erneuter Bitte um Vollstreckung der Forderung, die am 15.12.1669 ergeht. Am 05.03.1670 bittet Kl. um endliche Vollstreckung seiner Forderung und erhält am 16.03. ein erneutes Subsidial. Am 25.04. legt Kl. weitere Beweise vor, am 28.06. reichen Bekl. Quittungen ein, die frühere Zahlungen belegen und bitten, diese zu berücksichtigen. Das Tribunal fordert Kl. am 28.06. zur Antwort auf, die am 06.07. eingeht und in der Kl. erneut Subsidial erbittet. Am 12.07. lädt das Tribunal Parteien zur Eidesleistung des Kl.s auf den 16.09. vor, am 28.09. verschiebt es den Termin auf den 04.10.1670 und läßt Kl. dann seine Forderung beschwören..
Prozessbeilagen: (7) Abrechnungen über Forderungen vom 02.05.1668, 16.06. und 13.12.1669, 05.03.1670; von Notar Albert Schop ausgestellte Übergabequittungen für Mandate der Justizkanzlei vom 19.08.1668, 09. und 23.11.1669, 24.01. und 26.03.1670; Schreiben Dr. Neses an Dr. Gerdes vom 16.09.1668; Mandat des Herzogs von Mecklenburg an Justizkanzlei vom 22.10.1669; Mandat der Güstrower Justizkanzlei an Bekl. vom 29.10.1669; Schreiben des Kl.s an Andreas Pritzbauer vom 20.03.1664; Quittungen des Henning Gerdes vom 06.12.1657 und 16.03.1658; Erklärung Dr. Friedrich Gerdes vom 16.04.1670; Eidesformel für Kl.
Instanzenzug: Tribunal 1668-1670
Kläger: (2) Dr. Henning Christoph Gerdes im Namen der sämtlichen Erben des Bürgermeisters Dr. Henning Gerdes
Beklagter: Witwe und Erben des fürstlich mecklenburgischen Rats und Hauptmanns auf Schwan Andreas Pritzbauer im Namen der Erben des Henning von Oldenburg
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Johann Nese (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0951
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