- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
|
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1567 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar J 51c (W J n. 51c) Laufzeit: (1785) 12.02.1785-08.03.1785 Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 12.02. um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal Kl. am 15.02. auf, seinen Schriftsatz binnen 14 Tagen vorzulegen. Am 02.03. berichtet Kl., daß er versprochen habe, seinen Gläubigern 10% ihres Geldes sofort, den Rest in 2 Jahren auszuzahlen. Da er keine Sicherheit dafür beibringen kann, hat der Rat diesen Plan zurückgewiesen, das Konkursverfahren gegen ihn eröffnet und wollte sein Haus versiegeln lassen. Kl. appelliert dagegen an das Tribunal, legt eine Bürgschaft über 500 Rtlr vor und bittet um Zeit, um neue Kreditoren zu finden, die die Ansprüche seiner bisherigen Gläubiger befriedigen. Das Tribunal lehnt dies am 08.03.1785 ab und bestätigt das Urteil des Ratsgerichts. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 10.02.1785; Protokoll der Versiegelung des Jordanschen Hauses vom 11.02.1785; von Notar Friedrich Carl Gustav Lehmann aufgenommene Appellation vom 10.02.1785; Schreiben Jordans an den Wismarer Rat vom 07.01.1785, Versprechen Johann Christoph Hennings und Friedrich Christoph Everts, Jordan je 250 Rtlr zu Befriedigung seiner Gläubiger zu leihen vom 28.02.1785; von Tribunalspedell F.W. Schröder ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 16.02.1785 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1785 2. Tribunal 1785 Kläger: (2) Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr und Kaufmann in Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Philipp Wilhelm Sengebusch als gemeiner Anwalt der Jordanschen Kreditoren (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Bekl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1567 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1568 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Gewährung sicheren Geleits Alte Signatur: Wismar J 52 (W J n. 52) Laufzeit: (1785) 24.05.1785-07.06.1785 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Bekl. vom 24.05. den Kl.n eine Frist von 2 Tagen zur Einbringung ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil zu setzen, verfügt das Tribunal am selben Tag eine 3tägige Frist. Am 27.05. erbitten Kl. Fristverlängerung, eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Am 30.05. legen Kl. ihre Beschwerde gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Der Wismarer Rat hat Bekl. nach dessen Konkurs sicheres Geleit zum Verlassen der Stadt gewährt, Kl. appellieren dagegen, da sie befürchten, daß Bekl. flieht, ohne ihnen seine Schulden bezahlt zu haben. Außerdem appellieren sie dagegen, dem Rat einen Vorschuß von 50 Rtlr für Unterhalts- und Bewachungskosten Jordans leisten zu müssen. Das Tribunal weist die Appellation am 04.06. ab und verweist Kl. auf die Erkenntnis des Rates in der Konkurssache. Am selben Tag bittet Bekl. darum, Kl.n die Frist zum Einreichen von Rechtsmitteln auf einen Tag zu befristen. Das Tribunal setzt Kl.n am 06.06.1785 eine 3tägige Frist, die Kl. erklären am selben Tag auf Rechtsmittel verzichten zu wollen. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 02., 20. und 21.05.1785; Bestätigung des Kopisten C.H. Siegmund über erhaltenen Schriftsatz vom 27.05.1785; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 20.05.1785 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1785 2. Tribunal 1785 Kläger: (2) Amtsrat Oldenburg zu Strömkendorf, Amtmann Oldenburg zu Redenthin, N N von Müller auf Detershagen, N N von Grell auf Madsow, N N von Liebeherr auf Steinhagen, N N Wiechmann, Pächter zu Neuhof, N N Oldenburg, Pächter zu Hagebök, N N Seer, Pächter zu Tatow, N N Kossel, Pächter zu Voigtshagen, N N Kauffelt, Pächter zu Wichmannsdorf und N N von Storch, Assessor auf Hoppenrade als Jordansche Kreditoren (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1568 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1569 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung der Schulden Alte Signatur: Wismar J 52 (W J n. 52) Laufzeit: 24.05.1785 Fallbeschreibung: Beide Parteien fordern die Rückzahlung von Schulden vom bankrotten Ratsherrn und Kaufmann C.G.H. Jordan, Kl. wenden sich aber dagegen, daß Bekl. gegen ein Ratsgerichtsurteil appellieren, in dem Jordan sicheres Geleit zur Einreise nach Wismar zugesagt worden war. Kl. bitten darum, Bekl. eine 24stündige Frist zum Einbringen ihrer Appellation zu setzen. Das Tribunal setzt am selben Tag eine dreitägige Frist, weiteres erhellt nicht. Instanzenzug: 1. Tribunal 1785 Kläger: (1) Handlungshaus der Witwe Karthaus und Sohn, Kaufleute Parish und Thompson in Hamburg, Generalkonsul Isaac Glörfeldt in Helsingör, Kaufleute Raupach und Seitz in Hamburg, Kaufmann Johann Ludwig Schultesius zu Wismar, Schiffer Joachim Nicolaus Waack, Segelnäher Hans Jacob Hamburg und Burgmann Schröder zu Kritzowburg als Gläubiger des Kaufmanns Jordan(2) Amtsrat Oldenburg zu Strömkendorf, Amtmann Oldenburg zu Redenthin, N N von Müller auf Detershagen, N N von Grell auf Madsow, N N von Liebeherr auf Steinhagen, N N Wiechmann, Pächter zu Neuhof, N N Oldenburg, Pächter zu Hagebök, N N Seer, Pächter zu Tatow, N N Kossel, Pächter zu Voigtshagen, N N Kauffelt, Pächter zu Wichmannsdorf und N N von Storch, Assessor auf Hoppenrade als Gläubiger des Kaufmanns Jordan Anwälte: Kl.: Dr. Christian Hinrich Christoph Wegener (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1569 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1929 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar L 59 (W L 2 n. 59) Laufzeit: (1710-1728) 03.02.1728-17.07.1731 Fallbeschreibung: Kl. hat Oberst Mevius im Jahre 1710 ein Erbe seiner Frau in Seedorf auf Poel für 1.000 Rtlr neue 2/3 verkauft, ihm danach noch 2 Kühe geliefert und ihm sein Braugerät überlassen, den vereinbarten Preis aber nie erhalten, da Mevius immer gefordert hatte, die Frau des Kl.s möge den Vertrag mit unterschreiben. Mittlerweile haben die Bekl. das Erbe für 1.100 Rtlr weiterverkauft. Kl. fordert sein Geld mit Zinsen und erbittet dabei Hilfe des Tribunals, das Bekl. am 04.02. auffordert, sich zu der Klage zu äußern. Die Bekl. belegen jedoch am 26.04., daß Mevius den Betrag bis auf 100 Rtlr, die er wegen zu geringer Ackerfläche einbehalten hat, bezahlt hat und das Kl. seit 1724 eine Einigung über diese 100 Rtlr verweigert. Außerdem hätten sie Schulden übernommen, die Kl. beim Heilgeisthospital zu Lübeck gemacht habe und von denen sie nichts gewußt hätten. Sie bitten, dieses gegeneinander zu verrechnen und erklären sich zur Zahlung des Restbetrages bereit. Das Tribunal fordert Kl. am 14.05. zur Erwiderung auf. Da der Kl. 1728 stirbt, verzögert sich der Fall um 2 Jahre, in denen Bekl. am 29.10.1728, 22.02., und 17.06.1730 um Erneuerung der Mandate bzw. Entscheidung des Gerichts bitten, das Kl. am 30.10. 1728 und 23.02.1730 zur Antwort auffordert und am 20.06. die Beweisaufnahme für beendet erklärt. Am 10.07. bittet Dr. Gröning um Zulassung weiterer Beweise durch Kl.in und erhält am 12.09. positiven Bescheid, wird aber zu 20 Rtlr Strafe wegen Prozeßverschleppung verurteilt. Ebenfalls am 10.07. beharrt Kl.in auf der Bezahlung des Kaufpreises und fordert Einsichtnahme in die Quittungen der Bekl. Das Tribunal fordert Bekl. am 12.09. zur Antwort auf, die am 21.10. eingeht, in der Bekl. ihre Zahlungen nachweisen und die Forderung nach Bezahlung der beiden Kühe zurückweisen. Das Tribunal schließt am 23.10. die Beweisaufnahme, am 07.11.1730 bittet Kl.in um Prozeßbeschleunigung. Am 22.01.1731 setzt das Tribunal eine Kommission ein, die Parteien miteinander vergleichen soll und fordert Parteien auf, Kommissare vorzuschlagen. Am 06.03. bitten Bekl., den Assessor Schuckmann in die Kommission aufzunehmen, am selben Tag bittet Kl.in, den Assessor Dingelstedt zu beauftragen. Am 09.03. beauftragt das Tribunal die beiden Assessoren entsprechend. Diese legen am 17.07.1731 ihren Kommissionsbericht vor, sie haben ausgehandelt, daß Bekl. der Kl.in 800 Rtlr zu zahlen haben, dafür eine vollständige Quittung erhalten und von allen weiteren Ansprüchen befreit sind. Prozessbeilagen: (7) Kaufvertrag vom 02.08.1710; Briefe Laschs an Mevius vom 12.01.1711 und 15.04.1713; Aufstellung, was Mevius Lasch noch zu zahlen hat (157 Rtlr 32 s) vom 11.04.1713; Aufstellung der Schulden, mit denen der Seedorfer Hof belastet ist (973 Mk. 7 s) von Dezember 1727; Forderung des Heilgeisthospitals Lübeck an Bekl. über 1007 Mk. 14 s lüb. vom 10.06.1730; Aufstellung über die Zahlung der Reichssteuer von Seedorf 1705-1722; Quittung des Pastors von Poel, Magister Joachim Rohn über Zahlung des auf der Seedorfer Stelle haftenden Legats vom 18.02.1730; Protokolle der Kommission vom 18.04.1731 und 30.05.1731 Instanzenzug: 1. Tribunal 1728-1731 Kläger: (2) Johann Jochim Lasch, Etatsmajor in Schwerin, seit 1728 dessen Witwe Beklagter: Vormünder der Kinder des Oberst Thomas Balthasar von Mevius Anwälte: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Hinrich Tanck (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1929 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 2032 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung der Frachtgelder Alte Signatur: Wismar L 143 (W L n. 143) Laufzeit: (1782-1783) 30.10.1783-24.01.1785 (1785) Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 30.10.1783 um Fristverkürzung für Kl. zum Einbringen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und gleichzeitiger Vorlage einer eigenen Appellation gegen das Urteil des Ratsgerichts setzt das Tribunal Kl. am 31.10. eine dreiwöchige Frist zur Vorlage seiner Schriftsatzes. Am 20.11. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 21.11. erhält. Am 28.11. reichen Bekl. ein Fürschreiben des Norburger Amtsgerichts ein, das Tribunal am 01.12. ad acta nimmt. Am 13.12. reicht Kl. seinen umfangreichen Schriftsatz ein und berichtet, daß das Schiff "Die Vier Schwestern" im Frühjahr 1783 in Wismar angehalten worden ist, da Kl. Ansprüche an dessen Ladung geltend gemacht hat. Die Ladung ist im April gelöscht und in Wismar gelagert worden, kurz darauf erhoben die Rheeder des Schiffes Ansprüche auf 9.555 fl. Frachtgelder sowie Schadensersatz und Kostenerstattung von Ratsherr Jordan, der die Bezahlung jedoch verweigert. Der Wismarer Rat spricht den Bekl. einen Anspruch auf Schadensersatz zu, jedoch nicht in der von ihnen gewünschten Form und Höhe, weshalb sie und der Kl. an das Tribunal appellieren. Das Tribunal fordert am 19.12. vom Rat die Akten der Vorinstanz an, , die am 31.12.1783 eingehen. Am 09.01.1784 bittet Kl. um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 10.01. auf den 12.01. ansetzt. Am 19.01. und 26.04. bitten Parteien, am 14.02. Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 23.02. ergänzt Kl. seinen Schriftsatz um neue Beweise. Am 10.05.1784 weist das Tribunal die Appellationen beider Parteien als "ungegründet" bzw. "unerheblich" zurück. Am 13.05. bittet Bekl., dem Kl. für das eventuelle Einreichen von Rechtsmitteln die Frist auf 14 Tage zu verkürzen. Das Tribunal lehnt dies am 18.05. ab. Jordan kündigt am 21.06. gegen das Urteil restitutio in integrum an, erbittet aber zunächst und am 31.07. sowie am 01.09.1784 Fristverlängerung, die er am 22.06. und 03.08. erhält. Am 04.09.1784 reicht er seinen Schriftsatz ein, am 08. und 24.09. ergänzt er ihn. Am 13.09. bittet Bekl., am 18.10.1784 beide Parteien um Prozeßbeschleunigung Das Tribunal bestätigt sein Urteil vom 10.05.1784 jedoch am 24.01.1785 und sendet die Akten am 07.02.1785 an den Rat zurück. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 16.10.1783; von Notar Moritz Carl August Hermes aufgenommene Appellation vom 23.10.1783; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 21.10.1783; Fürschreiben des Norburger Amtsgerichts für die Rheeder des Schiffes "Die Vier Schwestern" vom 17.11.1783; Schreiben Jordans an Thomsen in Norburg vom 19. und 23.12.1782, 23.01.1783 und vice versa vom 24.12.1782 und 30.01.1783; Zeugnis des Wismarer Rates für den beeideten Anspruch des Kl.s an der Schiffsladung vom 30.01.1783, von Notar Johann Friedrich Nölting beglaubigter Anspruch des Prokurators Koch namens der Kaufleute Lampe in Hamburg vom 08.05.1783; von Notar J.F. Nölting beglaubigtes Instrument über die Ansprüche Jordans an die Ladung des fraglichen Schiffes vom 31.07.1783; verschiedene Species facti und juristische Gutachten aus Amsterdam, Lübeck, Kiel zum Rechtsstreit (o.D., ohne Unterschrift); Prozeßvollmachten Webers für Dr. Koch vom 17.10.1783 und Jordans für Dr. Hasse vom 07.01.1784; Zeugnisse Johann Christian Striebels und Johann Jürgen Langes für Jordan vom 20.02.1784; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht Kindts für Dr. Koch vom 19.04.1784; Schreiben der Kaufleute Lampe aus Hamburg an Kl. vom 19.11.1782 und dessen Antwort vom 21.11.1782 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783 2. Tribunal 1783-1784 3. Tribunal 1784-1785 Kläger: (2) Ratsherr Caspar Gabriel Hinrich Jordan (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Notar Christian Heinrich Weber aus Hamburg, seit 20.04.1784 Franz Kindt als Beauftragter der Kaufleute Johann und A.C. Lampe in Hamburg als Korrespondenten der Rheederei des kgl. dänischen Schiffes "Die Vier Schwestern, geführt von Kapitän Jürgen Petersen (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Christian Heinrich Weber (A), Dr. Johann Christian Koch (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2032 |
|