- Stadtarchiv Wismar - Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B Bestandsbildner: Wismarer Tribunal Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien) Nachfolger: Reichsgericht Laufzeit: 1653-1803 Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals aktualisiert am: 17.10.2019
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 15. 1. Kläger O ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
OAI-PMH | Signatur: (1) 0228 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufnahme in Brauerkompanie Alte Signatur: Wismar B 132 (W B 4 n. 132) Laufzeit: (1683-1708) 11.01.1709-18.05.1709 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 11.01. um Verkürzung der Appellationsfrist und Mandat des Tribunals an Kl. vom 12.01., ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil binnen 3 Wochen beizubringen, erbitten Kl. am 02.02. eine 14tägige Fristverlängerung, die sie am 05.02. erhalten. Am 18.02. tragen Kl. vor, daß Bekl. nach dem Tod ihres Mannes die Schmiede an ihren Sohn abgetreten hat, ein Brauhaus gegenüber dem Tribunal gekauft und selbst um Aufnahme in die Brauerkompanie gebeten habe. Da Kl. ihr diese verwehren, wendet sie sich an den Rat und erwirkt ein Schreiben an Kl., sie in die Kompanie aufzunehmen. Kl. argumentieren dagegen, da Bekl. aus dem zweiten Stand komme, das Brauhaus vorerst nur gemietet habe und als Witwe kein anderes Handwerk beginnen könne. Kl. bitten daher, das Ratsgerichtsurteil aufzuheben und sie in ihren Rechten zu schützen. Das Tribunal lehnt die Annahme der Prozesse am 16.05.1709 ab, nachdem Bekl. am 07.03. die Bestätigung des Ratsgerichtsurteils erbeten hatte. Prozessbeilagen: (7) von Notar Josias Matras aufgenommene Appellation vom 13.12.1708; Ratsgerichtsurteil vom 08.12.1708; Supplik der Bekl. an Rat (o.D.); von Notar Matras aufgenommene Aussage des Jochim Rathcke vom 12.02.1709; Auszug aus den Statuten der Papagoyen-Compagnie (o.D.); Bestätigung der Statuten durch den schwedischen König vom 23.03.1683; Auszug aus dem Kaufvertrag über ein Brauhaus in der Altwismarstraße für 1400 Rtlr durch Joachim Ratke an die Bekl. vom 05.03.1709 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1708 2. Tribunal 1709 Kläger: (2) Brauerkompagnie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Catharina Ölckers, geb. Busch, Witwe des Johann Valentin Ölckers, Ältester des Amts der Schmiede (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. David Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Cajus Matthias Arend (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0228 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1598 Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um Räumung eines Hauses Alte Signatur: Wismar K 24 (W K 1 n. 24) Laufzeit: (1665-1666) 12.10.1666-08.12.1666 Fallbeschreibung: Kl.in hat von Hans Wolf Stieff das Brauhaus ihres verstorbenen Bruders an der Frischen Grube für 3.800 Mk. lüb. gekauft und ihren Besitz in das Grundbuch eintragen lassen. In dem Haus wohnt Bekl., der das Haus für zwei Jahre gemietet hat. Da Kauf nach lübischem Recht Vorrang vor Miete hat, erwartet Kl.in nach ordnungsgemäßer Kündigung den Auszug des Bekl., den dieser jedoch verweigert. Suppliken an den Rat um Unterstützung bei der Räumung des Hauses zeitigen nicht das gewünschte Ergebnis, so daß sie Hilfe beim Tribunal sucht und am 17.10.1666 ein Fürschreiben an den Rat erhält, sie bei der Inbesitznahme ihres Hauses zu unterstützen. Am 26.10. kündigen Bürgermeister und Rat an, daß sich Bekl. über das Vorgehen der Kl.in beschweren wolle, da ihm zugesagt war, bis zum Ablauf des Mietvertrages in dem Haus zu wohnen. Am 19.11. erbittet Kl.in erneutes Fürschreiben an den Rat, um Bekl. zur Räumung des Hauses zu bewegen und erhält dieses am 20.11. Am 29.11. bittet Kl.in, den Fall an das Tribunal zu ziehen, um die Räumung zu beschleunigen und dem Bekl. das Bierbrauen in dem Haus zu verbieten. Das Tribunal lehnt den Antrag am 07.12.1666 ab. Prozessbeilagen: (7) Kaufvertrag über das Haus vom 30.06.1666; von Notar Johannes Röding unterbreitetes Kaufangebot für das fragliche Haus an Jochim Gröning und dessen Reaktion vom 11.12.1665; Mietvertrag über das Haus zwischen Stieff und Gröning vom 30.05.1665; Supplik Gronings an den Rat (o.D.); Ratsgerichtsurteile vom 25.10.1666, 28.11.1666; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.11.1666; Erklärung des Hans Wolf Stieff vom 19.11.1666; Instanzenzug: 1. Tribunal 1666 Kläger: (2) Ilsabe Odewan, Witwe des Jürgen Köper Beklagter: Jochim Groning, Brauer zu Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1598 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1599 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Räumung eines Hauses Alte Signatur: Wismar K 24 (W K 1 n. 24) Laufzeit: (1666-1667) 10.01.1667-04.05.1667 Fallbeschreibung: Kl.in hat von Hans Wolf Stieff ein Brauhaus an der Frischen Grube gekauft, in dem noch Jochim Gröning wohnt. Dieser verlangt trotz des Kaufes für die Dauer seines Mietvertrages in dem Haus wohnen bleiben zu dürfen. Kl.in bestreitet ihm dieses Recht und verklagt ihn vor dem Rat auf Räumung des Hauses, der Rat gesteht Bekl. in dem Haus Wohnrecht zu. Dagegen queruliert Kl.in an das Tribunal und bittet die Räumung des Hauses durchzusetzen, das Urteil für nichtig zu erklären und Bekl. das Bierbrauen in dem Haus zu untersagen. Am 14.01. erneuert Kl.in ihre Bitte, am 16.01. lehnt das Tribunal die Annahme der Querel ab. Am 17.01. bittet Kl.in erneut um Annahme der Querel, erhält aber keine Antwort des Gerichts. Nach erneuter Bitte vom 24.01. weist das Tribunal das Ratsgericht am 29.01. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz an. Am 04.02. bittet Kl.in um Prozeßbeschleunigung, da Gröning in dem Haus braut und damit die Braugeräte abnutzt. Am selben Tag verweisen Bürgermeister und Rat auf ihren Appellationsrezeß und bitten, die Appellation nicht anzunehmen. Das Tribunal erneuert seine Aufforderung zum Einsenden der Akten am 08.02., nachdem Kl.in am 07.02. erneut darum gebeten hatte. Am 11.04. bittet Kl.in darum, ihr Einsicht in die Akten der Vorinstanz zu gewähren, das Tribunal lehnt dies am 16.04. ab. Am 18.04. ergreift Kl.in restitutio in integrum gegen das Tribunalsurteil und bittet erneut, die Räumung des Hauses sofort durchzusetzen. Am 25.04. ergänzt sie ihren Schriftsatz. Am 03.05.1667 weist das Tribunal Kl.in an, den bevorstehenden Räumungstermin abzuwarten und keine weiteren Prozesse zu führen und lehnt die Annahme der restitutio in integrum ab. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 08.10., 19.12.1666, 07.01.1667; Vollmacht der Kl.in für ihre beiden Söhne zur Abstattung eines Eides vom 18.12.1666; Stadtbuchschrift vom 17.08.1666; von Pedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 24.11.1666, 30.01.1667; Supplik der Kl.in an das Ratsgericht (o.D.) und vom 07.10.1666; Aufstellung über Prozeßkostebn (14 Mk. lüb 8 s); Erklärung des Hans Wolf Stieff vom 19.11.1666; von Notar Johannes Röding protokolliertes Gespräch mit Jochim Gröning vom 06.11.1668 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1666-1667 2. Tribunal 1667 3. Tribunal 1667 Kläger: (2) Ilsabe Odewan, Witwe des Jürgen Köper (Kl.in in 1. Instanz) Beklagter: Jochim Groning, Brauer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) sowie Bürgermeister und Rat zu Wismar als Nebenbekl. Anwälte: Nebenbekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1599 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1601 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schadensersatz Alte Signatur: Wismar K 24 (W K 1 n. 24) Laufzeit: 10.06.1667-25.05.1669 (1703) Fallbeschreibung: Kl.in hat ein Brauhaus an der Frischen Grube gekauft, dessen umgehende Räumung Bekl. als Mieter verweigert. Kl.in fordert deshalb Zinsen von den 3.800 Mk. lüb. Kaufgeld sowie 160 Rtlr Entschädigung, weil Bekl. seit dem Verkauf des Hauses noch 8mal darin gebraut und die Braugeräte entsprechend abgenutzt habe. Außerdem fordert sie die Erstattung ihrer Prozeßkosten (19 Rtlr 26 s). Da das Tribunal auf diese Supplik nicht eingeht, wiederholt Kl.in sie am 26.09. und 14.10. und bittet um Ersatz aller Schäden bei Übergabe des Hauses. Am 01.11. verweist das Tribunal sie mit ihrem Schadensersatzanspruch an den Rat und fordert sie auf, die fristgerechte Kündigung des Hauses zu beweisen. Am 14.11. bringt Kl.in Erklärung wegen der Kündigung ein, am 19.11. fordert das Tribunal Beweise dafür. Am 13.12. legt sie diese Beweise vor, das Tribunal fordert Bekl. am 21.12.1667 auf, sich binnen 6 Wochen dazu zu erklären. Am 20.02.1668 beschwert sich Kl.in, daß Bekl. sich noch nicht geäußert habe und erbittet verschärftes Mandat an ihn, das sie am 25.02. erhält. Am selben Tag, am 02. und 06.03. erbittet Bekl. Fristverlängerung, die er am 26.02., 03. und 06.03. erhält. Am 10.03. erklärt Bekl., daß Kündigung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, verweist auf seinen 2jährigen Mietvertrag und verweigert jeden Schadensersatz. Am 11.06. bittet Kl.in um Prozeßbeschleunigung, am 06.07. fordert das Tribunal weitere Beweise für die Nebenabsprache zwischen Bekl. und dem früheren Besitzer wegen des Mietvertrages. Am 24.08. bittet Bekl. dafür um Fristverlängerung, die er am 25.08. erhält. Am 08.09. legt Bekl. Beweise für einen Sondervertrag mit dem Verkäufer des Hauses vor, der ihm erlaubt, die Dauer des Mietvertrages auszureizen. Das Tribunal fordert Kl.in am 08.09. zur Erwiderung auf. Am 15.10. beharrt Kl.in auf ihrer Klage und erbittet Urteil. Das Tribunal fordert Bekl. am 16.10. zur Antwort auf, dieser erhärtet am 08.12.1668 seine Argumentation. Am 26.04.1669 setzt das Tribunal einen Vorbescheid auf den 25.05. an und lädt beide Parteien vor. Am selben Tag bestellt das Tribunal Ambrosius Petersen zum Anwalt der Kl.in. Am 25.05.1669 vergleicht das Tribunal die Parteien auf Räumung des Hauses und Zahlung eines geringen Schadensersatzes. Am 04.01.1703 sendet das Tribunal die Akten der Vorinstanz an den Rat zurück. Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Forderungen der Kl.in vom 10.06.1667; Aufstellung über Prozeßkosten vom 10.06.1667; von Notar Jochim Levenau ausgesprochene Kündigung vom 09.07.1666; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 08.01.1668; von Notar Johannes Wagner aufgenommene Befragung des Notars Johannes Röding vom 05.03.1668; Aufstellung über Ausgaben Grönings für das Haus an der Frischen Grube (165 Mk. lüb.); von Notar Johannes Wagner aufgenommenes Dokument bei Übergabe des Hauses vom 22.06.1667 Instanzenzug: 1. Tribunal 1667-1669 Kläger: (2) Ilsabe Odewan, Witwe des Jürgen Köper Beklagter: Jochim Groning, Brauer zu Wismar Anwälte: Kl.: seit 26.04.1669: Dr. Ambrosius Petersen (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Friedrich Koch (A & P), seit 24.08.1668: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1601 |
OAI-PMH | Signatur: (1) 1605 Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar K 28 (W K 1 n. 28) Laufzeit: (1667) 23.12.1668 Fallbeschreibung: 1666 hatte die Ehefrau des Bekl. Claus Köper, dem Sohn der Kl.in, "einige schlechte Mäthe" und Branntwein in Kommission nach Riga zum Verkauf geschickt. Als Köper 1667 zurück nach Wismar kam, legte er Bekl. über Einnahmen und Ausgaben aus diesem Kommissionsgeschäft Rechnung ab und verpflichtete sich, die unverkauften Waren bei nächster Reise aus Riga mitzubringen bzw. Bekl. sein Geld auszuhändigen. Wegen des Winters verzögert sich diese Reise, Bekl. läßt aber Arrest auf die Güter und die Person Köpers legen, der Wismar trotzdem verläßt. Daraufhin belangt Bekl. die Kl.in und erlangt Ratsgerichtsurteil, daß Kl.in, die für ihren Sohn gebürgt hatte, bei Strafandrohung von 6 Rtlr binnen 14 Tagen ein Inventar vorlegen solle, was ihr Sohn aus dem Erbe seines Vaters zu erwarten habe. Dagegen erbittet Kl.in ein Rescript des Tribunals an Rat, daß sie das Inventar nicht vorlegen müsse, sondern stattdessen eine ausreichende Frist erhalte, um von ihrem Sohn Auskunft über den Verbleib der Güter des Bekl. zu erhalten. Zudem fordert sie die Stellung einer Kaution von 2.000 Rtlr durch Menger, der noch kein Bürger in Wismar sei. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Spezifikation der Waren Claus Köpers, die im März 1668 nach Riga gesandt wurden (2.645 Mk. lüb. 14 s); Verpflichtung Köpers gegenüber Menger vom 29.10.1667; Ratsgerichtsurteile vom 22.02., 17. und 28.10., 14.12.1668; Bürgschaft der Kl.in für ihren Sohn Claus vom 10.03.1668; Forderung Mengers vom 22.03.1668; Stellungnahme Henning und Daniel Köpers zum Geschäft ihres Bruders Claus vor dem Ratsgericht (o.D.) Instanzenzug: 1. Tribunal 1668 Kläger: (2) Ilsabe Odewan, Witwe des Jürgen Köper Beklagter: Peter Menger, Seidenkramer zu Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1605 |
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