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 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal - 01.18. 1. Kläger R
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Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0172
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Vergabe eines Stipendiums
Alte Signatur: Rep, 29, Nr. 411
Laufzeit: 26.12.1777-23.09.1778
Fallbeschreibung: Die Kl. bitten um Erklärung, wie bei der Vergabe der Stipendien aus dem Droysenschen Legat vorzugehen sei. Der Testator hatte festgelegt, die Stipendiaten sollten aus seiner oder der Familie seiner Frau stammen, entweder Droysen oder Balthasar heißen und an der Greifswalder Universität studieren. Bisher hatten die Kl den Empfängerkreis darüber hinaus ausgedehnt und damit Prozesse verursacht, für das weitere Vorgehen bitten sie um Anleitung. Am 23.09.1778 bestätigt das Tribunal die strikte Vorgehensweise nach dem Testament und fordert die Kl. auf, dies den Ältesten beider Familien mitzuteilen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1777-1778
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte: Kl.: Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0172


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0176
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um sichere Anlage von Stipendiengeldern
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 412
Laufzeit: (1740) 05.06.1781-05.09.1783
Fallbeschreibung: Die Universität hatte 1.800 Rtlr des Droysenschen Legats in der Herrschaft Putbus zinsbar angelegt und hat die Zustimmung des Greifswalder Rates, des Hofgerichts und der Familie von Balthasar eingeholt. Nur die Familie Droysen hat ihre Zustimmung zu dieser sicheren Anlage bisher verweigert, so daß die Kl. das Tribunal um eine Aufforderung an die Bekl. zur Äußerung bitten. Das Tribunal fordert die Bekl. am 28.06. zur Äußerung binnen 6 Wochen auf. Am 30.10. erneuern die Kl. ihre Bitte um Anweisung an Bekl. Das Tribunal setzt den Bekl. am 15.11.1781 erneut eine 6wöchige Frist mit Androhung, danach nicht mehr gehört zu werden. Am 04.06.1782 belegen die Kl. die fristgemäße Übergabe des Mandates an die Bekl. und bitten um Bestätigung ihrer Geldanlage, obwohl die Bekl. sich dazu nicht geäußert haben. Das Tribunal verspricht am 21.08. schnelle Entscheidung. Am 13.09. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, da sich die Familie Balthasar noch nicht zu der Geldanlage geäußert habe, diese aber für die Auszahlung des Stipendiums wichtig sei, erhalten aber keine Antwort des Tribunals. Am 12.10.1782 legen die Bekl. die zustimmenden Stellungnahmen der Familien Balthasar und Droysen vor, am 07.07.1783 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 05.09.1783 bestätigt das Tribunal das Recht der Kl., die Anlagestrategie zu bestimmen, erlegt ihnen aber eine Informationspflicht und Einholung der Zustimmung der Bekl. auf.
Prozessbeilagen: (7) Schuldverschreibung Moritz Ulrichs Grafen zu Putbus über 3.000 Rtlr bei der Universität Greifswald vom 28.09.1740; von Dr. Friedrich Nürenberg ausgestellte Empfangsquittung für ein Tribunalsmandat vom 17.11.1781; Stellungnahme des Greifswalder Rates vom 15.12.1781; Auszug aus dem Protokoll der Hofgerichtssitzung vom 15.01.1782; Schreiben des G.E. Gesterding an die Mitglieder der Familie Balthasar vom 10.09.1782; Antwort des Augustin von Balthasar, des Majors von Balthasar zu Prizier, des v. Balthasar zu Netzeband, des Prof. Muhrbeck für sich und als Vormund der Hagemeisterschen Kinder und des Prof. Brockmann; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Nürenberg vom 08.10.1782
Instanzenzug: 1. Tribunal 1781-1783
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Beklagter: M.P.B. Droysen, Archidiakon an St. Nikolai zu Stralsund und Friedrich Bernhard Droysen, Pastor zu Altefähr
Anwälte: Kl.: Johann Franz von Palthen (A & P) Bekl.: F.A. Richter (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 1782: Dr. F. Droysen (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0176


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0181
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verwaltung des Droysenschen Legats
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 411
Laufzeit: (1784) 21.05.1784-23.08.1784
Fallbeschreibung: Die Verwaltung des Droysenschen Legats ist bis 1768 alternierend durch die Senioren der Juristischen und Philosophischen Fakultät erfolgt. Nach dem Tode des Prof. Aemingas hat Prof. Overkamp dieses Amt bis 1778 versehen. Nach ihm hat Prof. Schlichtkrull das Amt übernommen, tritt jetzt aber aus Altersgründen zurück. Die Kl. schlagen vor, anstelle der Senioren der Fakultät die Cosenioren das Amt übernehmen zu lassen und legen positive Stellungnahmen der Familien Balthasar und Droysen dazu vor. Das Tribunal genehmigt diesen Vorschlag am 21.08.1784
Prozessbeilagen: (7) Stellungnahmen des P.J. v. Balthasar zu Grimmen vom 14.01.1784 und der Ältesten der Familie von Droysen zu Stralsund vom 15.01.1784
Instanzenzug: 1. Tribunal 1784
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität
Beklagter: Familien von Droysen und von Balthasar
Anwälte: Kl.: Johann Franz von Palthen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0181


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0199
Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium poenale Auseinandersetzung um Bauten in Hinrichshagen
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 425
Laufzeit: 09.12.1704-04.03.1707
Fallbeschreibung: Der Kl. will das Dorf Hinrichshagen, in dem ihm bereits ein Schulzenhof gehört, von der Universität kaufen, hat aber erfahren, daß die Bekl. einen wüst liegenden Hof aufbauen und diesen auch nach Verkauf des restlichen Dorfes behalten wollen. Der Kl. bittet das Tribunal, der Universität das bei Androhung von 1000 Rtlr Strafe zu verbieten. Das Tribunal erläßt am 10.12.1704 ein Mandat sub clausula ohne Androhung von Geldstrafe an die Bekl. Am 12.01.1705 antworten die Bekl. auf die Klage und unterscheiden zwischen dem Lehen Hinrichshagen, das dem Kl. gehört und dem Dorf Hinrichshagen, das durch die Schenkung Bogislaw XIV. der Universität gehöre und an die von Rahdens nur für 3.000 fl. vom Herzog verpfändet gewesen sei. Da diese Pfandsumme mit 4.113 fl. abgelöst worden ist, gehört das Dorf der Universität, die dementsprechend wüste Höfe darin wieder aufbauen kann. Die Bekl. bitten um Rücknahme des Mandates., das Tribunal fordert den Kl. am 14.01. zur Erwiderung auf. Am 23.01. bittet der Kl. um Bekräftigung des Baustopps, wird aber vom Gericht am 27.01. erneut zur Beantwortung des Schriftsatzes der Kl. aufgefordert. Am 23.02. bittet er um Fristverlängerung, die er am 25.02. erhält. Am 24.02. bittet die Universität weiterbauen zu dürfen und bietet an, bei gegenteiligem Urteil des Tribunals den Bau abzureißen. Das Tribunal lehnt dies am 26.02. ab. Am 03.04. bekräftigt der Kl. seine Ansprüche auf Hinrichshagen, das seinen Vorfahren von den Herzögen für 9.000 fl verpfändet worden ist und im Konkursprozeß der Universität im Jahre 1668 für 4.113 fl. überlassen wurde. Da er der Meinung ist, daß diese Summe in den zurückliegenden 37 Jahren an Pächten bezahlt wurde, dringt er auf Liquidation mit der Universität, um das Dorf wieder in Besitz zu nehmen. Das Tribunal fordert die Universität am 04.04. zur Erwiderung auf. Am 02.05. bittet der Kl. der Universität ebenfalls zu verbieten, seinem Pächter einen Acker, den dieser seit Jahrzehnten nutzt, abzunehmen und anderweitig zu verpachten. Das Tribunal lehnt dies am 06.05. ab. Am 09.05. bekräftigt die Universität ihren Anspruch auf Hinrichshagen und bittet, ihr den Aufbau des wüsten Hofes nicht länger zu verwehren. Das Tribunal schließt daraufhin am 12.05. die Beweisaufnahme. Am 26.05. und 21.11.1705 bittet der Kl., am 09.11. die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 18.01.1706 hebt das Tribunal den Baustop bei der wüsten Stelle wieder auf und fordert die Universität auf, ihrerseits Kommissare zur Regulierung aller Ansprüche auf Hinrichshagen zu benennen. Das Tribunal verweist den Fall an das Pommersche Hofgericht. Am 11.02. kündigt der Kl. dagegen Rechtsmittel an und bittet die Universität anzuweisen, bis dahin nicht an der wüsten Stelle zu bauen. Am 25.02. bittet der Kl. um Fristverlängerung, die ihm am 27.02. gewährt wird. Am 25.03. bittet der Kl. erneut um Bekräftigung des Baustops, die das Tribunal am 27.03.erteilt. Am 29.03. legt der Kl. restitutio in integrum ein und wendet sich gegen Aufbau des wüsten Hofes durch die Universität. Da es sein Ziel ist, das Dorf zurückzugewinnen, will er nicht, daß die Universiät weitere Meliorationskosten verursacht, die er dann bezahlen muß, sondern bittet, den Bau bis zur Entscheidung über den Besitz des Dorfes einzustellen. Am 13.04. besteht die UNiversität darauf, daß Hinrichshagen ihr zugeschrieben worden sei und bestreitet dem Kl. alle angeblichen Rechte darin, die er sich angemaßt hat. Am 31.05. bittet die Universität erneut um Baugenehmigung und sagt erneut zu, den Bau nötigenfalls abreißen zu lassen. Das Tribunal gesteht dies am 08.06. zu. Am 21.06. bittet der Kl., den Bau zu stoppen und bietet den Bekl. an, für den wüsten Hof 100 fl. / Jahr an Pacht zu zahlen, damit die Universität keinen Schaden durch den Baustop habe. Am 15.07.1706 bekräftigt der Kl. erneut seine Ansprüche auf Hinrichshagen. Am 01.03.1707 bittet die Universität, den Kl. aufzufordern, auf ihren letzten Schriftsatz zu antworten. Das Tribunal teilt ihnen am 02.03.1707 die Erwiderung des Kl.s vom 01.07. mit.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Universität Greifswald an das Pommersche Hofgericht vom 27.01.1674; Erklärung der Universität Greifswald vom 19.02.1705; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gerdes vom 21.03.1705; Instrument des Hofgerichts-Exekutors Diedrich Damman zur Einweisung der Universität Greifswald in das Dorf Hinrichshagen vom 16.07.1668
Instanzenzug: 1. Tribunal 1704-1706 2. Tribunal 1706-1707
Kläger: (2) Carl Gustav von Rahden zu Hinrichshagen
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte: Kl.: Referendar Mascow (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Mevius Völschow (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0199


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0200
Prozessgegenstand: Supplicationis pro commissione Auseinandersetzung um Kauf des Dorfes Hinrichshagen
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 425
Laufzeit: 03.04.1705-04.04.1705, 21.06.1706
Fallbeschreibung: Der Kl. will das Dorf Hinrichshagen von der Universität ablösen, der es 1668 im Konkurs seines Vaters für 4113 fl. überschrieben worden ist. Um alle gegenseitigen Ansprüche zu klären, bittet er um Einsetzung einer Kommission und schlägt dafür den Rittmeister Puchert und den Hofgerichtsreferendar von Magdeburg vor. Das Tribunal lehnt die Bitte am 04.04.1705 ab. Am 21.06., 15.07. und 20.09.1706 bittet der Kl. um Einsetzung einer Kommission zur Schätzung aller gegenseitigen Forderungen auf Hinrichshagen, am 08.10. stimmt das Tribunal dem Antrag zu und ernennt Rittmeister Puchert und Syndikus Droysen zu Kommissaren.in der Sache. Am 21.05. bitten die Bekl. darum, die Kommision wieder aufzuheben, bis in der Hauptsache entschieden ist, das Gericht lehnt dies am 25.05. ab. Dagegen ergreifen die Bekl. am 06.06. restitutio in integrum und bitten, die Liquidation über Hinrichshagen an das Hofgericht zu verweisen. Das Tribunal entscheidet am 10.06., daß die Kommission vom Hofgericht ausgehen soll. Der Kl., der am 06.06. darum bittet, die Bekl. anzuweisen, die Kommission zu beschleunigen, wird am 10.06. auf den Bescheid verwiesen. Dagegen ergreift er am 01.07. ebenfalls restitutio in integrum und bittet, die Kommission beim Tribunal zu belassen, wird aber am 06.07.1707 abgewiesen. Am 13.02.1710 beschwert sich der Kl. darüber, daß die Universität alle Bemühungen der Kommission hintertreibt undd as Hofgericht noch nicht einmal die Akten des Falles angefordert hat, die für die Kommission gebraucht werden. Er bittet deshalb darum, die Kommission beim Tribunal anzusiedeln, damit ihm schleunigst zu seinem Recht verholfen werden könne. Das Tribunal weist ihn am 13.02.1710 ab.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1704-1707 2. Tribunal 1707 3. Tribunal 1707-1710
Kläger: (2) Carl Gustav von Rahden zu Hinrichshagen
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte: Kl.: Referendar Mascow (A), Dr. Jacob Gerdes (P), seit 1710 Dr. Joachim Eversen (P) Bekl.: Dr. Mevius Völschow (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0200


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0201
Prozessgegenstand: Mandatum de non turbando poenale Auseinandersetzung um Bearbeitung von Äckern
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 425
Laufzeit: 04.11.1706-14.05.1707
Fallbeschreibung: Die Bekl. haben sich während der Zeit, in der der Kl. minderjährig war, zwei zu seinem Lehngut gehörige Äcker, den Großen und den Kleinen Kronskamp angeeignet und wollen diesen nicht an den Pächter des Kl.s herausgeben, woraufhin der Kl. ein entsprechendes Mandat "bey namhaffter Straffe" erbittet. Das Tribunal lehnt dies am 05.11. ab und fordert die Universität zur Erwiderung auf. Am 13.12.1706 legt der Kl. gegen dieses Urteil restitutio in integrum ein und erinnert daran, daß die beiden Kronskämpe insgesamt 1 Hufe groß sind und zu dem 9 Hufen großen Lehnshof gehören, der ihm bereits rechtskräftig zugesprochen worden ist und bittet, sein Recht daran durchzusetzen. Das Tribunal schlägt das Rechtsmittel am 03.02.1707 ab. Am 13.01. bittet der Kl., sein Recht an dem Acker durchzusetzen, da die Universität sich nicht fristgemäß geäußert habe. Das Tribunal setzt der Universität am 03.02. eine erneute 6wöchige Frist zur Erwiderung. Am 14.03. bittet die Universität um Fristverlängerung, die sie am 19.03. "per omni" erhält. Am 04.04. bittet der Kl. erneut um ein Strafmandat an die Bekl. über 100 Rtlr, die Sommersaat nicht zu bestellen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 06.04. ab. Am 04.05. teilt die Universität mit, daß man sich mit dem Kl. in Güteverhandlungen befinde. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 12.05.1707 mit.
Prozessbeilagen: (7) Bericht des Greifswalder Notars Georg Michael Hoess über einen Antrag des Kl.s an das Konzil der Universität vom 24.09.1706
Instanzenzug: 1. Tribunal 1706 2. Tribunal 1706-1707
Kläger: (2) Carl Gustav von Rahden zu Hinrichshagen
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte: Kl.: Referendar Mascow (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Mevius Völschow (A), Dr. Christoph Gröning (P), seit März 1707: David Gerdes (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0201


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0206
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Fischerei zu Eldena
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 429
Laufzeit: (1686) 29.03.1686-26.01.1687
Fallbeschreibung: Die Bekl. haben den Kl.n die Fischerei zu Eldena vom Hofgericht verbieten lassen, dieses hat, ohne die Kl. zu hören, ein entsprechendes Mandat erteilt, um dessen Aufhebung die Kl. das Tribunal bitten. Das Gericht fordert das Hofgericht am 10.04. auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Diese gehen am 06.07. ein, am selben Tag bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 08.07. auf den 20.09. ansetzt. Am 27.09.1686 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1687 hebt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts auf.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsbote Joachim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 12.05.1686; Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. von Bremen vom 17.07.1686 und der Kl. für Michaelis vom 20.11.1686; Akten der Vorinstanz 1686
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1686
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat von Greifswald (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Alexander Caroc (A), Georg Christian Michaelis (P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0206


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0207
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Erlassung einer Strafe
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 429
Laufzeit: 07.10.1686-25.10.1686
Fallbeschreibung: Der Prokurator der Kl. ist zur Bezahlugn einer Strafe von 2 Rtlr verurteilt worden, da er keine Vollmacht für doe Vertretung der Kl. vorgelegt hat. Die Kl. erklären, daß sie Michaelis eine Generalvollmacht erteilt hätten und geglaubt hatten, dies sei zureichend für alle ihre Prozesse vor dem Tribunal, und bitten um Rücknahme der Strafe.. Das Tribunal befreit den Prokurator am 18.10.1686 von der Strafzahlung.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1686
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Beklagter: Bürgermeister und Rat von Greifswald
Anwälte: Kl.: Dr. Alexander Caroc (A), Georg Christian Michaelis (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0207


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0208
Prozessgegenstand: Mandatum de non turbando poenale Auseinandersetzung um die Fischerei in Eldena
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 429
Laufzeit: (1687) 01.04.1698-22.02.1699
Fallbeschreibung: Zwischen den Parteien ist erneut ein Streit um die Größe der Netze und Maschen entstanden. Die Kl. beziehen sich auf das in Nr. 0206 gesprochene Tribunalsurteil von 1687 und bitten um ein entsprechendes Mandat, daß der Stadt "bey nahmhaffter Straffe" alle Störungen der Fischerei verbietet. Das Tribunal erläßt am 08.04.1698 ein Mandat cum clausula. Am 16.02.1699 bitten die Bekl. um die Erklärung des Tribunalsurteils von 1687 dahingehend, daß die Kl. nicht mehr und keine größeren Netze als 1687 einsetzen sollten. Das Tribunal erläßt am 21.02.1699 ein entsprechendes Reskript an die Kl.
Prozessbeilagen: (7) Tribunalsurteil vom 24.03.1687 (aus Nr. 0206)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1698
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Beklagter: Bürgermeister und Rat von Greifswald
Anwälte: Kl.: Dr. Alexander Caroc (A), Georg Christian Michaelis (P) Bekl.: Dr. Balthasar (A), Dr. Jacob Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0208


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0217
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Rückgabe von Dokumenten
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 434
Laufzeit: 20.10.1698
Fallbeschreibung: Die Kl. bitten das Tribunal, ihnen die Originaldokumente, die sie in Fall Nr. 0216 eingereicht hatten, herauszugeben, da sie sie in einem Fall vor der Landesregierung benötigen. Das Tribunal stimmt dem am 20.10.1698 zu.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1698
Kläger: (2) Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte: Kl.: Dr. Mascow (A), Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0217
29 Gerichtsakten «   11   -   20   »