- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
|
Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.01. 1. Kläger A ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0017 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung des Honorars Alte Signatur: Rep, 29, Nr. 290/2 Laufzeit: (1699-1707) 27.06.1708-28.06.1708 Fallbeschreibung: Der verstorbenen Ehemann der Kl.in hatte für Eva Müller einen Prozeß gegen die Kgl. Reduktionskommission (0006) und mehrere Folgeprozesse (0011-0013, 0016) geführt, für die er noch kein Honorar erhalten hat. Die Kl.in bittet um Anweisung an Bekl. zur umgehenden Bezahlung des Honorars und erhält dieses am 28.06.1708. Am 13.11.1709 beschwert sich die Kl.in, daß sie das Geld noch nicht erhalten habe und bittet um Vollstreckung ihrer Forderung, die das Tribunal am 16.11. erläßt. Am 10.12. bestreitet der Bekl. die Forderung, erklärt, von vereinbarten 30 Rtlr 36s seien bereits 30 Rtlr zwischen 1700 und 1707 bezahlt worden und bittet, die Kl.in zur Bezahlung der Prozeßkosten zu verurteilen. Am 11.12.1709 stoppt das Tribunal die Vollstreckung und fordert die Kl.in zur Erwiderung auf. Prozessbeilagen: (7) Forderungen Dr. Anthons zwischen 1696 und 1707 (45 Rtlr 26s); von Tribunalsbote Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 16.07.1708; Originalforderungen Dr. Anthons vom 28.10.1699 (30 Rtlr 36s); Quittungen Anthons vom 31.08.1700, Hans Andreas Hartigs vom 12.01.1704 und der Kl.in vom 30.08.1707; Erklärung des Notars Stern vom 03.12.1709; Aufstellung über Prozeßkosten des Bekl. (4 Rtlr 18 s) Instanzenzug: 1. Tribunal 1708 Kläger: (2) Witwe des Dr. Friedrich Anthon Beklagter: Joachim Schwartz, Ratsherr von Stralsund Anwälte: Kl.: Peter Corswant (A) Bekl.: Joachim Schwartze (A), Dr. Joachim Köckert (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0017 |
  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0226 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung des Honorars Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 437 Laufzeit: (1707) 16.01.1709-21.05.1710 Fallbeschreibung: Der verstorbene Mann der Kl.in hat die Bekl. gegen die Pommersche Landesregierung bzw. die Pommersche Kammer anwaltlich vertreten, dafür aber noch kein Honorar erhalten, weshalb sie ein entsprechendes Mandat an die Bekl. erbittet, das am 19.01. ergeht. Am 25.03. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 28.03. erhalten. Am 29.04. erklären die Bekl., sie hätten bereits 1707 25 fl. an den mittlerweile verstorbenen Anwalt Michaelis bezahlt, damit er einen Teil der Summe an Anthon auszahlen solle. Der Tod Michaelis hat diese Zahlung verhindert, das Geld befindet sich noch bei seiner Witwe. Die Kl. schlagen vor, sich mit dem Schwiegersohn der Kl.in zusammenzusetzen und ihm das ausstehende Geld auszuzahlen. Das Tribunal fordert am 02.05. eine Erklärung von der Kl.in, die am 02.10. erneut ein Mandat gegen die Bekl. zur Bezahlung von 36 Rtlr 18s erbittet. Das Tribunal weist die Bekl. am 04.10. zur Bezahlung an. Am 28.11. bieten die Bekl. die Bezahlung von 30 Rtlr an, das Tribunal fordert die Kl.in am 02.10.1709 zur Stellungnahme auf. Am 10.03.1710 besteht die Kl.in auf der Bezahlung der vollen Summe und erbittet Vollstreckung gegen die Bekl. Am 17.03. fordertd as Tribunal die Bekl. zur Bezahlung der vollen Summe binnen 6 Wochen auf und droht ihnen Vollstreckung an. Am 25.04. bitten die Bekl. um Zahlungsaufschub bis Michaelis, das Tribunal teilt der Kl.in dies am 19.05. mit, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Forderungen Anthons aus Prozeß 0225 (33 Rtlr 13 s); Quittungen von Dr. Michaelis vom 06.07. und 19.12.1707 Instanzenzug: 1. Tribunal 1709 Kläger: (2) Witwe des Dr. Friedrich Anthon, Prokurator am Tribunal Beklagter: Provisoren der Kirche zu Gützkow Anwälte: Kl.: Peter Corswant (A) Bekl.: Referendar Mascow (A), Dr. David Gerdes (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0226 |
  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0390 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung des Honorars Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 524 Laufzeit: (1681-1685) 13.12.1692-05.05.1694 Fallbeschreibung: Der Kl. hatte den Bekl. und dessen Familie in ihrem Prozeß gegen die Erben des Magnus Horn vertreten (0389), hat dafür aber immer noch kein Honorar erhalten, weshalb er die Hilfe des Tribunals erbittet. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat cum clausula am 16.12.1692. Am 31.03.1693 bittet der Kl. das Mandat zu vollstrecken und dafür ein Subsidial an den Herzog von Mecklenburg-Güstrow zu senden. Das Tribunal folgt der Bitte am 02.04.1693 Am 24.02.1694 berichtet der Kl., der Bekl. habe bisher nur 10 Rtlr bezahlt, dann eine Gegenrechnung aufgemacht und eine angebliche Quittung des Kl.s präsentiert, weshalb dieser sich vor der Justizkanzlei verantworten solle. Der Kl. wehrt sich gegen die Unterstellung und bittet das Tribunal um ein Subsidial an den Herzog, die Forderungen gegen den Bekl. zu vollstrecken. Das Tribunal fordert den Kl. am 28.02. zur Vorlage seiner Rechnung auf, die dieser am 05.03. vorlegt. Daraufhin erläßt das Tribunal am 07.03. ein erneutes Subsidial an den Herzog von Mecklenburg zur Beitreibung von 49 Rtlr. Am 23.04. berichtet der Kl., daß der Bekl. die Sache vor die Güstrower Justizkanzlei gezogen habe und erbittet ein erneutes Fürschreiben an den Herzog, das Geld vom Bekl. einzufordern. Das TRibunal erläßt das erbetene Subsidial am 04.05.1694, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Aufstellungen der Forderungen des Kl.s: 47 Rtlr 10 s vom 07.10.1683, 50 Rtlr vom 13.12.1692, 52 Rtlr 8s vom 31.03.1693, 59 Rtlr vom 24.02.1694, 33 Rtlr 5s vom 05.03.1694, 51 Rtlr 19s vom 23.04.1694; Schreiben des Bekl. an den Kl. vom 11.01.1682; Schreiben von Peter Christian Duncker aus Güstrow an den Kl. vom 18.03.1685; vom Güstrower Notar Michael Müller ausgestellte Übergabebescheinigung für ein Tribunalsmandat vom 16.01.1693; Mandate Gustav Adolphs von Mecklenburg an den Bekl. vom 30.09.1693 und an Friedrich Wilhelm Embsighoff, Stadtrichter zu Malchin vom 09.09.1693; Supplik des Bekl. an den Herzog von Mecklenburg vom 12.02.1694; Memoriale des Kl.s vom 30.10.1681 und 15.06.1682; Quittung des F.W. Embsighoff über den Empfang von 10 Rtlr von dem Bekl. vom 10.12.1693; Urteil der Güstrower Justizkanzlei vom 14.02.1694; Quittung des Tribunalspedells Johann Erhard Ries über 1 Rtlr 24s vom 28.04.1683; Ladung der Güstrower Justizkanzlei an den Kl. vom 16.04.1694; Supplik Awes an die Justizkanzlei vom 16.04.1694; vom Neubrandenburger Notar Andreas Behme aufgenommene Appellation vom 04.04.1694 Instanzenzug: 1. Tribunal 1692 Kläger: (2) Dr. Friedrich Anthon, Fiskal am Tribunal Beklagter: Kapitänleutnant Vincent Awe auf Breitenfelde
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0390 |
  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0413 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Einquartierung Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 535 Laufzeit: (1691-1710) 02.03.1711-10.08.1711 Fallbeschreibung: Der Greifswalder Rat hat den Hofgerichtsprokurator Lic. Hassert mit Einquartierung belegt, obwohl dies den Privilegien des Hofgerichts widerspricht.. Die Kl. bitten um ein Reskript an den Rat, dieses Urteil aufzuheben und erhalten es am 12.03.1711. Am 11.06. legen die Bekl. exceptionis sub et obreptionis gegen das Reskript ein und erklären, daß die Prokuratoren, die in "catastrirten" Häusern leben würden, auch Steuern bezahlen müßten. Dies würde jedoch nur sehr wenige betreffen, mit denen zudem Sondervereinbarungen ausgehandelt worden wären. Am 08.07. meldet sich die Landesregierung aus Stettin und bittet darum zu prüfen, ob die Prokuratoren wirklich Immunitäten genießen dürften, da sie nicht zum eigentlichen Hofgerichtspersonal zählen, große Häuser bewohnen und von Steuern befreit werden zum Schaden der Stadt. Am 10.08.1711 und 25.04.1714 bitten die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 27.04. fordert das Tribunal das Hofgericht zur Antwort auf. Am 02.05. bitten die Bekl. erneut um Prozeßbeschleunigung, am 17.05.1715 setzt das Tribunal erneut eine 6wöchige Frist zur Beantwortung. Am 04.07.1740 erinnern die Bekl. an den Fall und bitten um eine Entscheidung des Tribunals. Dieses fordert das Hofgericht am 08.07. zur Antwort binnen 6 Wochen auf. Am 14.12. berufen sich die Kl. auf eine Entscheidung des Tribunals aus dem Jahre 1710, die Prokuratoren zu Hofgerichtsangestellten erklärt und beweisen diese Stellung u.a. mit der Reichskammergerichtsordnung. Das Tribunal fordert die Bekl. am 16.12.1740 auf, sich dazu zu äußern.Am 11.12.1744 besteht der Greifswalder Rat in seiner sehr ausführlichen Antwort darauf, daß diejenigen, die in steuerbaren Häusern wohnen, auch Steuern zahlen müßten. Da die prokuratoren auf eigene Rechnung arbeiten und nicht von der Krone besoldet werden, können sie, wenn sie keine Landesangestellten sind, auch keine besonderen Privilegien genießen. Am 12.12.1744 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 18.01. und 03.05.1745 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 05.07.1745 urteilt das Tribunal, daß die Prokuratoren die "onera realia" von ihren "catastrirten Häusern" zu bezahlen hätten. Am 16.08.1645 bittet Dr. Gröning für die Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Rechtsmittel, das Tribunal lehnt dies am 18.08.1745 ab, da er keine Prozeßvollmacht beigebracht hat. Prozessbeilagen: (7) Akte des Hofgerichts 1710; Supplik des Lic. Eichmann an den Rat vom 19.02.1705; vom Stadtkämmerer Jürgen Weissenborn bestätigter Auszug aus den Steuerregistern von Greifswald (1706-1709); vom Greifswalder Rathausdiener J. Brunslow ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 16.06.1714 und 31.05.1715; Memorial der Prokuratoren am Hofgericht an die Visitationskommission vom 24.05.1700 und deren Bescheid vom 27.05.1700; Memorial der Landstände an Generalstatthalter und Landesregierung von Pommern vom 23.11.1691; Schreiben der Landesregierung an das Hofgericht vom 26.11.1691; Schreiben des Stockholmer Reichsrates an die Pommersche Landesregierung vom 19.07.1732; Bestellung des Georg Balthasar Michaelis zum Jagdfiskal durch die Stralsunder Landesregierung vom 14.11.1732; Kgl. Resolution vom 19.12.1737 wegen des Jagdfiskals Instanzenzug: 1. Tribunal 1711 Kläger: (2) Direktor und Assessoren am Pommerschen Hofgericht Beklagter: Bürgermeister und Rat in Greifswald Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Georg Gerdes (A), Dr. David Gerdes (P), seit 1740: Dr. Erich Hertzberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0413 |
  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0474 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Fischereigerechtigkeit Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 575 Laufzeit: (1691-1692) 27.09.1692-12.07.1698 Fallbeschreibung: Mehr als 30 Jahre haben die Kl.in, ihr verstorbener Ehemann und dessen Vorfahren das Fischereirecht auf der anderen Seite des Stroms bei Schoritz, Silmnitz und Poppelvitz ausgeübt, bis die Bekl. sie im Jahre 1691 vor dem Hofgericht wegen Unterlassung verklagen. Das Hofgericht fordert die Bekl. zu weiterer Beweisführung auf, dagegen ergreifen sie restitutio in integrum. Das Hofgericht setzt eine Kommission ein, die die Fischereiberechtigung der Kl.in untersuchen soll, weshalb sie an das Tribunal queruliert und um Aufhebung des Urteils der Vorinstanz bittet. Das Tribunal fordert am 25.10.1692 die Akten der Vorinstanz an, am 23.01.1693 gehen diese ein. Am selben Tag legen die Bekl. Exceptio firvolae appellationis ein und bitten, den Fall nicht anzunehmen, da die Kl.in nicht bewiesen habe, daß ihr die Fischereigerechtigkeit auf dem Grudn und Boden der Bekl. zustehe. Am 23.01. bittet die Kl.in um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 27.01. auf den 07.02. ansetzt. Am 24.04.1694 und 22.01.1695 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 08.04.1695 hebt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz auf und fordert die Bekl. laut dem Urteil der Erstinstanz dazu auf, Beweise beizubringen, daß die Kl.in nicht auf ihrem Territorium fischen dürfe und dies bisher heimlich getan habe. Am 17.05. bitten die Bekl. um Kopie des gegnerischen Schriftsatzes, den sie am 18.05. erhalten. Am 08.07. legen die Bekl. Articuli Probatoriales vor und bitten um die Einsetzung einer Kommission zum Zeugenverhör. Das Tribunal erläßt die Kommission am 12.07. an Raven von Barnekow zu Kubbelkow und Bürgermeister Ulrich Bezzel. Am 22.10. bitten die Bekl. um Fristverlängerung zum Einreichen des Kommissionsprotokolls imd erhalten diese am 25.10. Am 05.12. benennt die Kl.in Caspar von Gagern auf Koldevitz und Bürgermeister Döbeln als ihre Kommissare, das Tribunal beauftragt beide entsprechend am 06.12.1695. Am 10.01.1696 teilen die Kommissare der Bekl. mit, daß die Kl.in wegen Todes ihres Prokurators Dr. Gerdes um Fristverlängerung gebeten habe. Diese erhält sie am 24.01., am 27.04. wird das Kommissionsprotokoll vorgelegt, die Bekl. bitten um Eröffnung, die das Tribunal am 01.05. auf den 13.05. ansetzt. Am 06.07. werten die Bekl. das Zeugenverhör aus, fassen die Ergebnisse in ihrem Sinne zusammen und bitten um ein Verbot der Fischerei auf ihrem Territorium an die Kl.in. Diese erbittet eine Kopie des Schriftsatzes, um sich dazu äußern zu können, legt am 19.10. ihre Stellungnahme vor und weist die Forderungen der Bekl. zurück. Am 23.10.1696 fordert das Tribunal die Erwiderung der Bekl., die am 25.01.1697 eingeht und in der die Bekl. ihre Sicht nachdrücklich verteidigen. Die Kl.in wird am 29.01. zur Antwort aufgefordert und trägt diese am 19.04. ausführlich vor , woraufhin das Tribunal am 23.04. das Ende der Beweisaufnahme erkennt. Am 07.05. ergänzt die Kl.in ihren Schriftsatz, am 19.10.1697 und 25.01.1698 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 09.05.1698 urteilt das Tribunal, daß die Bekl. wegen des Aalstechens und -schlagens ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, wegen der Fischereigerechtigkeit aber erwiesen hätten, daß keine Dritten Rechte in ihren Gewässern hätten. Deshalb wird der Kl.in das Fischen for den Gütern der Bekl. verboten, das Aalstechen und -schlagen aber erlaubt. Am 27.06. legen die Bekl. gegen die Erlaubnis, Aale zu schlagen restitutio in integrum ein und erbitten eine Erklärung des Urteils dahingehend, ob das nur für die Kl.in oder auch für ihre Untertanen gelte. Das Tribunal entscheidet am 12.07.1698, daß auch die Untertanen das Urteil zu befolgen hätten. Am 05.07.1700 bittet die Kl.in um Prozeßbeschleunigung, am 18.10.1700 bestätigt das Tribunal sein Urteil von 1698. Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteile vom 27.04. und 22.07.1692; vom Bergener Notar Mathias Döbel aufgenommene Appellation vom 29.07.1692; von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 02. und 06.12.1692; Prozeßvollmachten der Kl.in für Dr. Gerdes om 10.03.1693 und der Bekl. für Dr. von Bremen vom 26.01.1693; Articuli Probatoriales der Bekl. für Jochen Bischof, Jochen Schütte, Michael Dawe, Martin Dawe, Peter Petes, Franz Gries, Thies Gries, Jochim Last, Claus Dumme und Hans Klatte vom 08.07.1695; Rotulus examinis testium vom 07.01.1696; Hofgerichtsakten 1691-1692 Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1692 2. Pommersches Hofgericht 1692 3. Tribunal 1692-1698 4. Tribunal 1698-1700 Kläger: (2) Christina Ilsabe von Ahnen, Witwe des Henning von Kahlden zu Zicker (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Philipp von Kahlden, Kapitän Ernst von Ahnen und Ernst Ludwig Normann (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Lic. Henning Christoph Gerdes (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: J. Stroth (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0474 |
|