- Stadtarchiv Wismar - LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal Signatur: LAG, Rep. 29 Bestandsbildner:Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für [...]Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin Laufzeit: 1653-1849 Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr. aktualisiert am: 20.10.2021
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Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.13. 1. Kläger M ∧ Datierung ∨ | ∧ Signatur ∨ | ∧ Prozessgegenstand ∨ |
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| Signatur: (1) 0005 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Rückgabe des Ackerwerkes Rosengarten Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2 Laufzeit: (1630-1695) 14.01.1696-10.03.1696 Fallbeschreibung: Am 14.01.1696 teilt die Kl.in mit, daß sie nach dem Tod ihres Anwaltes und Vormundes Dahlmann erfahren habe, daß am 06.07.1694 von der Reduktionskommission eine Entscheidung wegen ihres Gutes Rosengarten gefallen ist, gegenm die sie appellieren muß. Sie bittet zunächst um restitutio contra lapsum fatalum und erklärt dann, daß ihr Vater Hinrich Müller das Gut am 30.10.1630 im Gegenzug für eine Anleihe an Gustav II. Adolf erblich verliehen bekommen hat und seither im ungestörten Besitz des Gutes ist. Dieser Besitz ist durch mehrere Könige und Reichstage sowie den Westfälischen Frieden bestätigt worden und soll nun von der Reduktionskommission eingezogen werden, die nur das Geld, das Müller 1630 dem König geliehen hat, zurück- und alle Verbesserungen des Gutes samt Vieh bezahlen will, dafür aber eine Pacht von dem Gut fordert. Dagegen appelliert die durch einen Brandschaden ruinierte Kl.in und bittet um Bestätigung ihrer alten Rechte. Das Tribunal fordert die Reduktionskommission am 07.01.1696 auf, die Akten der Vorinstanz einzuschicken. Am 06.04. Prozessbeilagen: (7) Verpfändung der pommerschen Tafelgüter durch Gustav II. Adolf an Stralsunder Kaufleute vom 21.09.1630; Übertragung des Gutes Rosengarten mit reichem Zubehör durch Gustav II. Adolf für die Zahlung von 20.000 Rtlr an Hinrich Müller, Ratsherr von Stralsund vom 30.10.1630; Quittung Sten Bielkes über Empfang von 10.000 Rtlr von Müller vom 17.12.1630; Bestätigung der "erb- und eigenthümlichen" Überlassung Rosengartens durch Christina von Schweden vom 30.12.1650; Auszug aus Kgl. Resolution vom 23.09.1652; generelle Bestätigung der Belehnung mit den pommerschen Tafelgütern durch Christina von Schweden vom 13.10.1648; Bestätigung des Besitzes der Stadt Stralsund an Gütern in ihrer Umgebung und auf Rügen durch Carl X. Gustaf vom 12.03.1655; Schreiben der Vormundschaftsregierung an Pommersche Landesregierung vom 10.03.1665; Taxation des Hofes Rosengarten vom 06.11.1695 (68.915 fl.); von Notar Hinrich Gesterding aufgenommene Appellation vom 04.11.1695; Urteil der Kgl. Reduktionskommission vom 06.06.1695; von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 13. und 21.02.1696 Instanzenzug: 1. Kgl. Reduktionskommission 1696 2. Tribunal 1696-1715 Kläger: (2) Eva Müller, Witwe des Peter von Braun, Besitzerin des Gutes Rosengarten mit Zubehör Beklagter: Kgl. Reduktionsanwalt Anwälte: Kl.: N N Schwartz (A), Dr. Friedrich Anthon (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0005 |
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| Signatur: (1) 0006 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Einziehung des Gutes Rosengarten Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2 Laufzeit: (1696) 06.04.1696-28.05.1696 Fallbeschreibung: Die Kl.in appelliert gegen den von Bekl. erteilten Auftrag an den Hauptmann von Rammin bzw. dessen Subdelegatus Jacob Wewetzer, das Gut Rosengarten in Besitz zu nehmen und verweist auf das schwebende Verfahren in Nr. 0005, in dem sie grundsätzlich gegen die Reduktion des Gutes appelliert hatte. Das Tribunal erläßt am 08.04.1696 ein Rescript an Bekl. und lädt auf den 25.05. zum Vorbescheid wegen der "Gustavianischen Güter" ein. Hier wird entschieden, daß die Kl.in auf das Allodialeigentum verzichtet und das Gut wieder dem Domanium zugeschlagen wird. Dafür erhält die Kl.in das der Krone geliehene Geld (10.000 Rtlr nebst 5% Zinsen) zurück und erhält das Gut solange in Pacht, bis die Schuld abgetragen ist. Um ihre eigenen Schulden gegen die Erben Nikolaus Baumanns abzutragen, erhalten diese das Gut in Pacht, bis die Schulden der Kl.in bezahlt sind Prozessbeilagen: (7) von Notar Hinrich Gesterding aufgenommene Appellation vom 04.04.1696; Schreiben des Jacob Wewetzer an Kl. vom 31.03.1696; Tribunalsmandat vom 21.03.1696; Protokoll des Vorbescheides zwischen der Reduktionskommission und den Besitzern der Gustavianischen Güter vom 28.05.1696 Instanzenzug: 1. Kgl. Reduktionskommission 1696 2. Tribunal 1696 Kläger: (2) Eva Müller, Witwe des Peter von Braun, Besitzerin des Gutes Rosengarten mit Zubehör Beklagter: Kgl. Liquidationskommission Anwälte: Kl.: Joachim Schwartze (A), Dr. Friedrich Anthon (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0006 |
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| Signatur: (1) 0008 Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2 Laufzeit: 19.06.1696-28.01.1697 Fallbeschreibung: Der Vater der Kl.in hatte das Gut Rosengarten im Jahre 1630 von Gustaf II. Adolf als Dank für eine Anleihe von 10.000 Rtlr erblich verliehen bekommen. Die Kl.in hat das durch Brand und Krieg ruinierte Gut im Jahre 1677 an die Bekl. abgegeben, die in den Wiederaufbau des Gutes investiert haben und nun, nach Einziehung des Gutes durch die Reduktionskommission, vor dem Stralsunder Rat 18.918 Rtlr von der Kl.in verlangen. Die Kl.in bittet, die Bekl. an die Reduktionskommission zu verweisen und erhält am 01.07.1696 ein entsprechendes Reskript an den Stralsunder Rat. Am 11.08. tragen die Bekl. ihre Argumente dagegen vor, erklären, Baumann habe das Gut nur auf Zureden des Feldmarschalls Königsmarck übernommen und sie seien zur Rückzahlung der investierten Summen berechtigt, die sie nach einem Vergleich bei Übernahme des Gutes aus dem Jahre 1677 direkt bei der Klin einfordern wollen. Das Tribunal fordert die Kl.in am 01.09. zur Antwort auf, die am 30.09. eingeht und in der Kl.in auf der Anerkennung des vor dem Tribunal getroffenen Vergleichs besteht und um Anweisung an die Bekl. bittet, die Kosten für ihren Anwalt zu übernehmen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 02.10. zur Antwort auf, die am 26.10. eingeht und in der Bekl. auf Bezahlung ihrer Forderung durch die Kl.in bestehen und die Anerkennung des Vorbescheides ablehnen, da sie zu ihm nicht zugelassen worden sind. Das Tribunal schließt am 27.10.1696 die Beweisaufnahme, am 25.01.1697 fordert es die Kl.in auf, sich wegen der Abrechnung über Neuendorf vor dem Stralsunder Rat zu verantworten und bestätigt wegen Rosengarten den Vergleich vom 01.07.1696 Prozessbeilagen: (7) Auszug aus der Kg. Resolution wegen des Gutes Rosengarten vom 28.05.1696; Protokoll des Stralsunder Ratsgerichts vom 08.06.1696; Ratsgerichtsbescheid vom 09.06.1696; Forderungen der Bekl. an Kl.in; von der Pommerschen Landesregierung bestätigter Vergleich zwischen den Parteien vom 02.04.1677; Bestätigung des Pachtvertrages über Rosengarten und Neuendorf durch den Stralsunder Rat vom 07.03.1677; Auszug aus dem Pachtvertrag über Rosengarten und Neuendorf; Aufstellung der Honorarforderungen Dr. Anthons vom 30.09.1696 (16 Rtlr 12s) Instanzenzug: 1. Tribunal 1696-1697 Kläger: (2) Eva Müller, Witwe des Peter von Braun, Besitzerin des Gutes Rosengarten mit Zubehör Beklagter: Erben des Nicolaus Baumann zu Stralsund Anwälte: Kl.: Joachim Schwartze (A), Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Christoph Westphal (A), Dr. Christoph Gröning (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0008 |
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| Signatur: (1) 0011 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verpachtung einer Windmühle Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2 Laufzeit: (1677-1697) 14.12.1697-11.06.1698 Fallbeschreibung: In einem Vergleich mit den Erben des Nicolaus Baumann ist der Kl.in die Verpachtung der Windmühle beim Gut Rosengarten zugesprochen worden. Die Kl.in hat aber erfahren, daß die Windmühle gemeinsam mit dem Gut durch Bekl. an N N Schultz, den Beauftragten des Oberst Putbus, verpachtet worden ist. Kl.in bittet, alles in status quo zu belassen, bis sie nach dem vor dem Tribunal geschlossenen Vergleich bezahlt worden ist. Das Tribunal lehnt dies am 17.12.1697 ab, stellt es der Kl.in aber frei, konkrete Beschwerden gegen Schultz vorzutragen. Das tut die Kl.in am 06.06.1698, da die Pacht, die Schulz bezahlt, an die Pommersche Kammer bezahlt wird, die ihr zugestandenen 1.000 fl. Zinsen aus den 10.000 Rtlrn, die ihr Vater 1630 der schwedischen Krone geliehen hatte, aber vorrangig bezahlt werden müßten und fordert, Schultz anzuweisen, von der jährlichen Pension von 1.300 fl. 1.000 fl. an den Stralsunder Rat als Depositum einzuzahlen. Das Tribunal weist Schultz am 10.06.1698 entsprechend an und fordert ihn auf, der Kl.in sofort 50 Rtlr auszuzahlen. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Pachtvertrag zwischen Kl.in und Bekl. vom 08.03.1677; Auszug aus dem Mühlenpachtvertrag von Rosengarten vom 27.11.1685; vor dem Tribunal geschlossener Vergleich über den Besitz am Gut Rosengarten vom 28.05.1696; Bescheid der Kgl. Verpachtungskommission vom 22.11.1697 Instanzenzug: 1. Tribunal 1697-1698 Kläger: (2) Eva Müller, Witwe des Peter von Braun Beklagter: Kgl. Verpachtungskommission Anwälte: Kl.: Joachim Schwartze (A), Dr. Friedrich Anthon (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0011 |
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| Signatur: (1) 0012 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2 Laufzeit: (1677-1698) 05.05.1698-05.09.1699 Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl.in vom 05.05. um Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 10.05. trägt Kl.in am 06.06. ihre Beschwerden gegen eine Entscheidung der Liquidationskommission vor. Am 25.05.1696 hatte das Tribunal dem Reduktionsanwalt aufgetragen, die gegenseitigen Forderungen der Parteien aufzunehmen, zu prüfen und festzulegen sowie Zahlungsaufforderungen ergehen zu lassen. Daraufhin hat der Reduktionsanwalt Rechnungen von den Parteien angefordert und diese, ohne, daß die jeweils andere Seite ihre Einwände hätte vortragen können, gegeneinander aufgerechnet, so daß die Kl.in zur Bezahlung von 10.384 Rtlr 31 s verurteilt worden ist. Dagegen wehrt sie sich, zweifelt die Berechnungsgrundlage und die in Ansatz gebrachten Werte massiv an und bittet das Tribunal um Prüfung und Berichtigung. Das Tribunal fordert am 10.06. die Akten der Vorinstanz an, am 01.07. antwortet der Kommissar Lagerström als ehemaliger Vorsitzender der Kommission, daß es nicht möglich sei, die Akten des Falles aus den Konvoluten zu separieren. Am 22.07. besteht das Tribunal auf Zusendung der gesamten Akten und weist Lagerström entsprechend an. Am 05.08. und 13.09. bittet die Kl.in um Erneuerung des Mandates zur Einsendung der Akten, das sie am 13.09. erhält. Am 17.10. gehen die Akten in Wismar ein, am 21.10. werden sie an die Referenten verteilt. Am 27.10. tragen die Bekl. ihre Exceptiones gegen die Appellation vor, deren Berücksichtigung das Tribunal am 04.11. verspricht. Am 18.11.1698, 31.01. und 17.04.1699 bittet die Kl.in um Prozeßbeschleunigung, am 24.04.1699 hebt das Tribunal die Liquidation auf und fordert den Kgl. Reduktionsanwalt auf, eine neue Berechnung über gegenseitige Ansprüche anzufertigen. Am 05.06. und 17.07. bitten beide Parteien um Fristverlängerung zum Einlegen von Rechtsmitteln, die sie am 06.06. und 18.07. erhalten. Am 29.08. verzichtet die Kl.in auf alle weiteren Rechtsmittel und akzeptiert das Tribunalsurteil, das Tribunal nimmt dies am 05.09.1699 ad acta. Prozessbeilagen: (7) von Notar Heinrich Berndes aufgenommene Appellation vom 07.02.1698; Bescheid der Liquidationskommission vom 29.12.1697; Vergleich zwischen der Reduktionskommission und den Prozeßparteien vom 28.05.1696; Anweisung der Reduktionskommission an Prozeßparteien vom 16.07.1697; Ergebnis der von der Liquidationskommission ermittelten Rechnung vom 29.12.1697; Pachtvertrag zwischen Kl.in und Nicolaus Baumann vom 08.03.1677; Protocollum Liquidationis wegen Rosengarten und Newendorff" vom ??.03.1677; Auszug aus der Rechnung des Nikolaus Baumann vom 24.11.1681; Anweisung Carls XII. an Regierungssekretär Lagerström vom 11.06.1698; von Notar Martin Kuhlicke ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 13.07.1698 Instanzenzug: 1. Kgl. Liquidationskommission 1698 2. Tribunal 1698-1699 Kläger: (2) Eva Müller, Witwe des Peter von Braun, Besitzerin des Gutes Rosengarten mit Zubehör Beklagter: Joachim Christian Baumann namens der Erben des Nicolaus Baumann zu Stralsund Anwälte: Kl.: Joachim Schwartze (A), Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Christoph Westphal (A), Dr. Christoph Gröning (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0012 |
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| Signatur: (1) 0016 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prozeßkosten Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2 Laufzeit: (1700) 22.11.1700-08.12.1700, 08.09.1702 Fallbeschreibung: Die Bekl. war vom Tribunal in Prozeß Nr. 13 dazu verurteilt worden, die Kosten der Restitutionsinstanz zu übernehmen. Kl. macht daher ihre Ausgaben geltend und bittet um Zahlungsanweisung, die am 03.12.1700 über 21 Rtlr 20s mit 6wöchiger Frist und Androhung der Vollstreckung ergeht. Am 08.09.1702 bittet die Kl.in um Vollstreckung ihrer Prozeßkosten, die vom Tribunal am 09.09.1702 auf 35 Rtlr moderiert und die Bekl. zur Bezahlung angewiesen werden. Prozessbeilagen: (7) Kostenrechnung der Kl.in vom 10.11.1700 (38 Rtlr 30s); Honorarforderung Adam von Bremens (20 Rtlr 22s) Instanzenzug: 1. Tribunal 1700-1702 Kläger: (2) Eva Müller, Witwe des Peter von Braun Beklagter: Maria Veith, Witwe des Bürgermeisters Johann Friedrich Koch zu Stralsund, seit 28.01.1701 deren Erben Anwälte: Kl.: Joachim Schwartze (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0016 |
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| Signatur: (1) 0115 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Leichen- und Hochzeitsgebühren Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 315 Laufzeit: (1793-1795) 23.03.1795-18.01.1796 Fallbeschreibung: Im Jahre 1793 ist durch Beschluß der Landesregierung der bisherige Rektor der Barther Stadtschule Oldevelt seines Amtes unter Beibehaltung der vollen Bezüge aber abzüglich der "Accidentien" entsetzt worden. Der Kl. ist an seine Stelle getreten und erhält von der Kirche pro Quartal 15 Rtlr 13 s neben allen Accidentien. Dementsprechend erhebt der Kl. die Leichen- und Hochzeitsgebühren, der alte Rektor erreicht bei der Landesregierung, daß ihm diese "Accidentien" zugesprochen werden. Der Kl. bittet die Bekl. um Ersatz dieser Einnahme, da diese sich weigern, verklagt er sie vor dem Konsistorium, das die Bekl. anweist, dem Kl. die Gebühren seit Amtsantritt gemäß der Matrikel zu ersetzen. Da der Kl. allerdings die Gebühren nach dem bisherigen Gebrauch fordert, so, wie es ihm in seiner Vokation zugesagt worden war, appelliert er an das Tribunal, um seine Forderung gegen die Bekl. durchzusetzen. Am 02.04. bittet Anwalt Billroth, dem Kl. restitutio in integrum contra lapsum fatalium zu gewähren, am 06.10.1795 bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 18.01.1796 verwirft das Tribunal die Querulatio als unerheblich und hebt die Prozeßkosten gegeneinander auf. Am 04.03.1796 sendet das Tribunal die Akten zurück an das Konsistorium Prozessbeilagen: (7) vom Barther Notar Siegfried Georg Thedosius aufgenommene Appellation vom 03.02.1795; Urteile des Greifswalder Konsistoriums vom 28.01. und 23.02.1795; Bescheide der Stralsunder Landesregierung auf das Deklarationsgesuch des Rektors Oldevelt vom 19.06.1793, auf die Supplik des Barther Rates gegend en Rektor Oldevelt vom 28.03.1794; von Diakon J. Dahre erteilte Auskunft über die Gebühren bei Hochzeit und Begräbnis in Barth vom 19.03.1795; ärztliches Attest des Dr. med. Friedrich Henning zu Barth vom 29.03.1795; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse vom 05.05.1795 Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1794-1795 2. Tribunal 1795 Kläger: (2) Christian Andreas Masius, Rektor der Stadtschule zu Barth (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Barth (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Johann Christian Billroth (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0115 |
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| Signatur: (1) 0128 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Wiedereinsetzung einer Kommission Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 382 Laufzeit: (1702) 27.02.1702-03.03.1702 Fallbeschreibung: Nachdem das Tribunal es abgelehnt hatte, die Appellation der Bekl. gegen das Hofgerichtsurteil anzunehmen, hat sich der Kl. an das Hofgericht gewandt, um die Wiedereinsetzung der Kommission zu erbitten, wird von diesem aber darauf verwiesen, daß die Bekl. Rechtmittel gegen das Urteil eingelegt habe. Er bittet das Tribunal, die Kommission trotzdem fortfahren zu lassen, wird am 03.03.1702 aber abge- und an das Hofgericht verwiesen Prozessbeilagen: (7) Tribunalsurteil vom 03.02.1702; Ladung der Kommissare an Bekl. vom 13.02.1702; Anweisung des Greifswalder Hofgerichts an die Kommissare von Magdeburg und Völschow vom 11.02.1702; Schreiben der Bekl. an Kommissare vom 17.02.1702 Instanzenzug: 1. Tribunal 1702 Kläger: (2) Kornett Henning Ehrenreich von Mellenthin (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Witwe des Georg Bernhard Clinge (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Georg Pansow (A), Dr. David Gerdes (P) Bekl.: Christoph Westphal (A), Dr. Friedrich Anthon (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0128 |
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