OAI-PMH | Signatur: (1) 2441 Prozessgegenstand: Mandatum relaxatorium arresti Auseinandersetzung um Freigabe beschlagnahmten Geldes Alte Signatur: Wismar P 40 (W P 2 n. 40) Laufzeit: (1674) 12.08.1674-13.10.1674 Fallbeschreibung: Kl. haben 1673 um Arrest auf 1.000 Rtlr gebeten, die ihr Mündel von Dr. Friedrich Cothmann geerbt und die dieser bei der Stralsunder Akzisekammer angelegt hatte. Der Arrest war im Januar 1673 genehmigt worden (Nr. 2438). Mittlerweile haben Kl. ein Compulsorial und ein Interlocut des RKGs erhalten und sollen 70 Rtlr dafür bezahlen. Da sie dies nicht aus ihren Mitteln tun wollen, bitten sie das Tribunal, dem Stralsunder Rat zu befehlen, ihnen die Zinsen der letzten zwei Jahre auszuzahlen (80 Rtlr). Das Tribunal erläßt am 12.09. einen entsprechenden Bescheid, verpflichtet Kl. aber, die Schreiben des RKGs notariell bestätigen zu lassen. Dem folgen Kl. am 09.10.1674. Prozessbeilagen: (7) Kopie des RKG-Mandats vom 11.06.1674, von Protonotar Grundt bestätigte Kopie des RKG-Mandats vom 11.06.1674 Instanzenzug: 1. Tribunal 1674 Kläger: (2) Andreas Amsel und Henricus Hassert, beide Lic. jur. zu Rostock, in Vormundschaft der unmündigen Elisabeth von Hille, Tochter des Dr. Johann Christoph von Hille Beklagter: Bürgermeister und Rat von Stralsund Anwälte: Kl.: Matthias Liebeherr (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2441 |