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| Signatur: (1) 2764 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Recht, Bier zu brauen und zu verkaufen Alte Signatur: Wismar R 70 (W R 3 n. 70) Laufzeit: (1715) 14.05.1715-08.06.1715 Fallbeschreibung: Bekl. hatte außer der Reihe Bier gebraut und wollte dies in Wismar verkaufen. Kl. erinnern an die Brauordnung, beschlagnahmen das Bier und das in die Brauerkasse eingezahlte Geld des Bekl., werden aber vom Rat aufgefordert, beides freizugeben und den Verkauf des Bieres zu gestatten. Gegen dieses Urteil wollen Kl. appellieren, Bekl. bittet das Tribunal am 14.05. aber um Befristung zur Einreichung der Appellation und erreicht, daß das Tribunal Kl. am selben Tag eine Frist von 8 Tagen setzt. Am 22.05. erbitten Kl. Fristverlängerung, erhalten diese aber nicht - die Appellation wird am 29.05. für verfallen erklärt. Am 28.05. bittet Bekl., ihm sein Geld aus der Brauerkasse auszuzahlen und wird am folgenden Tag auf das Tribunalsurteil verwiesen. Am 05.06. ergreifen die Kl. gegen das Urteil des Tribunals restitutio in integrum, werden am 08.06.1715 aber abgewiesen und ermahnt, das "beneficium juris nicht zu mißbrauchen". Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 09.05.1715 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1715 2. Tribunal 1715 3. Tribunal 1715 Kläger: (2) Brauerkompanie zu Wismar Beklagter: Johann Rathcke Claussohn, Brauer zu Wismar Anwälte: Kl.: Josias Matras (A & P) Bekl.: Hinrich Georg Scheffel (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2764 |