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    OAI-PMH
 
   | Signatur: (1) 0178Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Ernennung zum Freimeister
 Alte Signatur: Wismar B 76 (W B 2 n. 76)
 Laufzeit:  28.05.1675-03.07.1675
 Fallbeschreibung:   Kl. erbittet die Zulassung zum Freimeister, da er nicht die Mittel hat, in die Schneiderzunft aufgenommen zu werden, und verpflichtet sich zur Zahlung aller städtischen Steuern und Lasten. Am 28.05. gesteht ihm das Tribunal die Konzession zu. Am 29.05. beschwert sich das Amt, in ihm seien bereits 52 Meister vereint, von denen die meisten nicht genügend Arbeit hätten und bittet daher, es bei seinen Privilegien zu schützen und die Zulassung zurückzuziehen. Am 02.06. verteidigt das Tribunal seine Entscheidung. Am 01.07.1675 teilt der Wismarer Rat mit, Kl. habe um die Aufnahme ins Bürgerrecht gebeten, die Bekl. hätten gefordert, ihm dies zu verwehren. Der Rat erinnert an die vom König bestätigten Privilegien und erbittet deren Einhaltung und damit den Verzicht auf die Benennung von Freimeistern, am selben Tag verspricht das Tribunal die Beachtung des Huldigungsrezesses soweit dieselbe Ihr Königl. Mayt. höchstem regali nicht zu wieder".
 Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Huldigungsrezeß für Wismar vom 15.12.1660
 Instanzenzug:  1. Tribunal 1675
 Kläger: (2) Christoph Böttcher, Schneider
 Beklagter:  Schneideramt zu Wismar und als Nebenbekl. Bürgermeister und Rat zu Wismar
 Anwälte:  Bekl.: Dr. Otto Christoph Marquart (A & P)
 
 Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar  (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0178
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