  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0181 Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar B 82 (W B 2 n. 82) Laufzeit: (1677-1684) 28.03.1685-06.07.1695 Fallbeschreibung: Wegen nicht bezahlter Pacht von 75 Rtlr wird Kl. vom AG Neukloster dazu verurteilt, das Geld zu bezahlen, Bekl. werden im Weigerungsfall in den Mühlenkrug eingesetzt. Kl. queruliert dagegen an das Tribunal und bittet, das Urteil für nichtig zu erklären, da er die Pacht erlegt hat, dies aber nicht beweisen kann (Schriftsatz ist nicht überliefert). Ende März 1685 bittet Kl, gegen Stellung einer Kaution aus Neukloster wegziehen zu dürfen, obwohl der Amtmann ihm dies verboten hat und erhält am 28.03.1685 die Erlaubnis des Tribunals. Bekl. werden aufgefordert, ihre Sache vor Gericht "gehörig auszuführen". Am 11.03.1690 bittet Kl. darum, seinem Bürgen Peter Menger die Kaution zu erlassen, da Bekl. seit 5 Jahren nichts vorgebracht haben. Das Tribunal setzt Bekl. am 20.03.1690 6 Wochen Frist, um den Fall zu verfolgen. Am 06.05. erbitten Bekl. Fristverlängerung, die sie am 14.05. erhalten. Am 30.05. geben sie an, daß sie Kl. in der Zwischenzeit vor dem AG belangt, er sich aber auf den Prozeß nicht eingelassen hätte und bestehen auf ihrer Forderung und der Umsetzung des Urteils 1. Instanz, der Zwangseinweisung der Bekl. in den Mühlenkrug des Kl.s. Dieser besteht am 05.07. auf der Anhängigkeit des Verfahrens am Tribunal, weist alle Forderungen des AGs zurück, erbittet Rückzahlung der Kaution und Übernahme der Prozeßkosten durch Bekl. Das Tribunal fordert Bekl. am 05.07. zur Antwort auf und erhält diese am 01.09., in der Bekl. auf ihren Forderungen bestehen. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 03.09.1690 und erlegt Kl. am 19.01.1691 auf, binnen 6 Wochen zu beweisen, daß er die Mühlenpacht bezahlt habe. Am 07.02.1691 ergreift Kl. dagegen restitutio in integrum und behauptet, Bekl. hätten kein Recht, die 75 Rtlr zu fordern, da er das Geld während der dänischen Besetzung an 3 dänische Soldaten bezahlt, dafür aber keine Quittung erhalten habe. Am 10.02.1691 nimmt das Tribunal dies zur Erwägung an, am 17.10.1692 bestätigt es sein Urteil. Am 28.11. erbittet Kl. Fristverlängerung zum Einreichen seiner Probationsschrift und erhält diese am 30.11.1692. Am 07.01.1693 bringt Kl. neue Beweise für die Zahlung bei, am 14.01. werden Bekl. zur Antwort aufgefordert. Am 03.03. weisen Bekl. die Argumente zurück und beharren auf ihrer Forderung, das Tribunal fordert Kl. am 04.03. zur Antwort auf. Am 19.04. erbittet er Fristverlängerung, die er am 20.04. erhält. Am 18.05. entschuldigt Kl. das Fehlen der Quittungen mit den Kriegsauswirkungen und erbittet Verständnis dafür. Das Tribunal fordert am 20.05. Bekl. zur Antwort auf. Am 16.08. erklären Bekl. die vorgelegten Beweise für irrelevant und fordern die Bezahlung. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 01.09.1693. Am 11.04.1694 trägt Kl. weitere Argumente vor, am 22.10.1694 erklärt das Tribunal den Beweis der Zahlung für nicht erbracht und verweist die Bekl. wegen ihrer Forderungen an die Habe des Kl.s. Am 05.03.1695 fordern Bekl. mit Zinsen 114 Rtlr 18 s, erbitten Vollstreckungsaufforderung an den Amtmann und erhalten diese am selben Tag. Am 29.03., 18.04. und 01.07. erbittet Kl. Rücknahme der Vollstreckung, da ihm sein gesamtes Vieh gepfändet worden ist, das Tribunal lehnt die Gesuche jedoch am 02. und 19.04. sowie am 06.07.1695 ab. Prozessbeilagen: (7) Auszüge aus dem Protokoll des AGs Neukloster vom 16.09. und 05.12.1684, 21.07.1685, 26.02.1686; Prozeßvollmacht des Kl.s für Fiskal Michaelis vom 01.07.1690 und der Bekl. für Dr. Gerdes vom 04.10.1690; Pachtvertrag über die Wassermühle, die "Neue Mühle" genannt, an den Kl. von Trinitatis 1677; Quittungen über die Bezahlung von Pachtgeldern 1680-1684 Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Neukloster 1685 2. Tribunal 1685; 1690-1691 3. Tribunal 1691-1692 4. Tribunal 1692-1695 Kläger: (2) Franz Brömse (Brömbse), Müller zu Neukloster (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Pastor Michel Posehl und die Kirchgeschworenen zu Neukloster (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Gottfried Christian Michaelis, Fiskal (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0181 |