  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0941 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufnahme ins Amt Alte Signatur: Wismar G 6 (W G 1 n. 6) Laufzeit: (1539-1657) 26.01.1657-11.07.1662 Fallbeschreibung: Kl. appelliert gegen ein Urteil des Ratsgerichts, das ihm das Gewandschneiden untersagt. In dem Prozeß hatten sich Bekl. darüber beschwert, daß Campe das Tuchmachen aufgegeben und sich dem Gewandschnitt zugewandt habe, ohne eine entsprechende Aufnahme in das Amt der Gewandschneider zu beantragen, und hatten ein entsprechendes Urteil erreicht. Am 10.02. bittet Kl. um Einsicht in die vom Ratsgericht an das Tribunal geschickten Akten und erhält diese am selben Tag. Am 12.02. beschweren sich Bekl., daß Kl. "allerhand Boye und Englische auch andere frembde Tücher vor sich gebracht", "allerhand weiße Laken uns anderen gleich alhier färben" läßt und diese in "einem offenen Laden" verkauft. Da all dies während des schwebenden Verfahrens geschieht, bitten Bekl., die Appellation für verfallen zu erklären und die Sache an das Ratsgericht zur Vollstreckung zu überweisen. Am 14.04. nimmt das Gericht die Appellation an und sendet Kl. die Supplik der Bekl. vom 12.02. zur Erwiderung zu. Am 06.07. bitten Bekl., den Fall nicht anzunehmen, sondern das Ratsgerichtsurteil zu vollstrecken und Kl. zur Erstattung der Kosten zu verurteilen und widerlegt den Schriftsatz im einzelnen. Das Gericht fordert Kl. am 08.07. zur Erwiderung auf, die am 27.10.1657 eingeht und in der Kl. auf seiner Appellation besteht. Am 28.05.1658 bittet Kl. darum, eine Kommission zum Zeugenverhör einzusetzen, die aus Assessor Schlüter und Protonotar Pascovius besteht und legt Verhörartikel vor. Das Tribunal beauftragt die Kommission am selben Tag. Am 15.06. berichten Kommissare vom Fortgang ihrer Kommission und erbitten Anweisung wegen Zeugenverhör. Am 08.07. erbittet Kl. wegen verschiedener Probleme mit Zeugen Fristverlängerung und erhält diese am 09.07., am 01.09. bittet Kl. um Vorladung an Jochim Baumann, der Zeugnis verweigert. Das Tribunal lehnt dies am 24.09. ab, da Baumann zu Bekl. gehöre. Am 18.10. äußern sich Bekl. zu den vom Kl. vorgelegten Beweisen, am selben Tag bittet Kl. um Eröffnung der Protokolle zum Zeugenverhör, das Tribunal setzt den Termin auf den 29.10. an. Am 21.12.1658 erbittet Kl. Fristverlängerung, die er am 07.01.1659 erhält. Am 24.01. bestreitet Kl., daß Bekl. eine wirkliche Kompanie bilden, fordert zur Vorlage ihrer Bücher, ihres Siegels und ihres Archivs und zur Benennung ihres gemeinsamen Kirchenstuhls auf, das Tribunal firdert Bekl. am selben Tag zur Antwort auf. Diese bitten am 18.04. darum, die Verteidigungsschrift des Kl.s "zu verhütung aller confusion" nicht zuzulassen, werden am 20.04. aber aufgefordert, sich zu dem Schreiben des Kl.s vom 24.01. zu äußern. Am 04.07. legt Kl. eine ausführliche Exceptionsschrift vor, mit der er seine Vorwürfe gegen Bekl. bekräftigt und erneuert. Am selben Tag erbitten Bekl. Fristverlängerung zur Beantwortung und erhalten diese am 06.07., am 17.10. beantworten sie das Schreiben des Kl.s ausführlich und erbitten vom Tribunal die Bestätigung des Ratsgerichtsurteils. Am 19.10.1659 fordert das Gericht Kl. zur Antwort auf, am 01.02.1660 gewährt es Kl. auf dessen Antrag vom 30.01. Fristverlängerung. Am 08.02. bestärkt Kl. noch einmal seine Appellation. Am 14.02. weist das Tribunal Bekl. zur abschließenden Stellungnahme an, am 07.05. verzichten diese, verweisen auf früheren Schriftwechsel und erbitten Urteil. Am 09.07.1660 urteilt das Tribunal, das Kl. zum Gewandschnitt zuzulassen sei und Bekl. ihm die Kosten dieser Instanz zu erstatten hätten. Am 18.08. legen Bekl. dagegen restitutio in integrum ein, erbitten am 18.08., 17.09., 13.10. und 17.11. aber zunächst Fristverlängerung, die sie am 22.08., 18.09., 17.10. und 17.11.1660 erhalten. Am 21.01.1661 legen Bekl. ihre Gründe gegen das Urteil vor, am 08.07.1661 bestätigt das Tribunal sein Urteil, läßt Bekl. aber weitere Beweise dafür offen, daß sie als Kompanie das Recht haben, jemanden von ihren Privilegien auszuschließen. Am 27.01.1662 legen Bekl. diese Beweise vor, woraufhin das Gericht Kl. am 29.01. auf den 14.04. vorlädt. An diesem Tag bittet Kl. um Terminverschiebung, die ihm am 18.04. gewährt wird. Am 07.07. widerlegt Kl. die Argumente der Bekl., das Tribunal fordert sie am 11.07.1662 zur Erwiderung auf, weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Zander vom 04.07.1657 und für Dr. Petersen vom 27.04.1661; Privileg des Wismarer Rates für Wismarer Gewandschneider vom 06.10.1539; Verhörartikel des Kl.s für Brauer Peter Gammelkorn, Schifferaltermann Gert Facklam, Schmiedealtermann Daniel Höppener, Bäckeraltermann Hans Brand, Brauer Joachim Baumann und David Mack vom 28.05.1658; Ratsgerichtsprotokoll vom 16.02.1658; Mitteilung der Akzisekammer über Steuerzahlungen wegen des Gewandschnitts zwischen 1630 und 1657; Ladung der Zeugen durch Kommission vom 07.06.1657; Kommissionsprotokoll vom 12.06.1657 mit Protokollen der Zeugenbefragungen von David Make, Hans Brandt, Daniel Höppner, Peter Gammelkorn und Dorothea Jürgens; Prozeßvollmacht von Jochim Baumann, Claus Kuhlmann und Gertrud Röper für Dr. Zander vom 27.09.1658; Schreiben der Stralsunder Gewandschneiderkompanie an Rostocker Kollegen vom 06.04.1643; Schreiben der Wismarer Gewandschneider an ihre Rostocker Kollegen vom 15.08.1644 und deren Antwort vom 21.08.1644; Entwurf einer Ordnung der Wismarer Gewandschneider (o.D.); Herkunftszeugnis der Stadt Malchow für Bernhard Campe, Tuchmachergeselle vom 29.08.1640; Ratsgerichtsprotokoll vom 22.08.1656; Auszug aus Ratsgerichtsakten der Gewandschneiderkompanie vs. das Amt der Grobtuchmacher (o.D.); Ratsgerichtsurteil vom 27. und 28.08.1655; Zeugnis des Grobtuchmacheramtes Güstrow vom 01.09.1640 über die erfolgreich absolvierte Lehre des Berend Campe seit 29.11.1630 beim Meister Michael Blancke zu Güstrow; Liste der Gewandschneider in Wismar 1609-1657; Supplik der Gewandschneider Martin und Adam Scheffel, Daniel und David Make, Jochim Buseke und Jacob Rening an den Wismarer Rat vom 08.05.1635; Supplik der Gewandschneider an Rat vom 18. und 30.08.1644; Supplik von B. Schwartzkopf, Adam Scheffel, Daniel und David Make sowie Jochim Buseke an Rat vom 13.09.1644 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1656 2. Tribunal 1657-1660 3. Tribunal 1660-1662 Kläger: (2) Bernhard Campe, Bürger zu Wismar Beklagter: Daniel Make, Martin Röseler, Matthias Humborg, Baltzer Kleppenberg, Matthies Röseler und Daniel Blumenthal, Gewandschneider zu Wismar, seit 27.09.1658 auch Jochim Baumann, Claus Kuhlmann und Gertrud Röper Anwälte: Kl.: Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Caspar Wilcken (P) Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P), ab 21.01.1661 Dr. Ambrosius Petersen (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0941 |