  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0743 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Verkauf einer Stelle Alte Signatur: Wismar E 46 (W E 2 n. 46) Laufzeit: (1750-1753) 17.05.1753-04.09.1754 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes vom 17.05. und 11.06. und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 22.05. und 16.06. trägt Kl. am 18.06. seine Beschwerden gegen ein Urteil des Poeler Amtsgerichts vor. Sein Vater Peter hat im Jahre 1749 seine Stelle an ihn übertragen, ungeachtet dessen aber 1750 einen Vertrag mit Bekl. geschlossen, in dem dieser Bezahlung aller Schulden und Auszahlung von 50 Rtlr für jedes der 4 Kinder im Gegenzug für Übertragung der Stelle zugesagt hat. Kl. erfährt von diesem Vertrag erst ein Jahr später, protestiert dagegen und besteht auf Wirksamkeit seines Vertrages, der vom Amtsgericht jedoch nicht anerkannt wird. Daher queruliert Kl. an das Tribunal und bittet, sein Recht an der Stelle durchzusetzen. Das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz am 21.08. an. Diese gehen am 25.09. ein, werden am 26.10. auf Antrag des Kl.s vom 22.10. eröffnet, am 18.12.1753 setzt das Tribunal den 29.01.1754 zur Güteverhandlung an. Am 07.01. berichtet Bekl. über den Ankauf der Everschen Stelle auf Anregung und Kosten der Landesverwaltung. Am 06.02. fordert das Tribunal Kl. auf zu beweisen, daß er den Hof von seinem Vater in Besitz genommen habe, bevor dieser den Vertrag mit Bekl. geschlossen habe. Am 27.02. legt Kl. Beweise vor und bittet um Einsetzung einer Kommission zur weiteren Beweisaufnahme. Das Tribunal beauftragt am 01.03. Protonotar Stemwede mit Zeugenbefragung. Am 20.03. und 22.04. erbittet Kl. Fristverlängerung, die er am 22.03. erhält. Am 27.03. präsentiert Kl. die vom Kommissar durchgeführte Zeugenbefragung, am 06.05. legt Kl. weitere Beweise vor, am 14.05. fordert das Tribunal vom Bekl. Erwiderung, die am 20.05. eingeht und in der er sich dem Urteil unterwirft. Am 08.07. erlegt das Tribunal Kl. einen Eid auf wegen der Übertragung der Bauernstelle, am 04.09.1754, nach Abstattung des Eides, wird Kl. die Stelle zuerkannt, sein Vater zu 10 Rtlr Strafe wegen des Vertrags mit Bekl. verurteilt. Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellation vom 12.04.1753; Urteil des Poeler Amtsgerichts vom 09.04.1753; Vertrag zwischen Peter Evers und Bekl. vom 04.12.1750; Amtsgerichtsprotokoll vom 05.04.1753; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Befragung der Zeugen Peter Wicher und Christian Bück zu Kirchdorf vom 13.04.1753; Rationes decidendi des Poeler Amtsgerichts; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Hasse vom 27.11.1753 und des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 29.01.1754; Verpflichtung des Bekl. gegenüber der schwedischen Krone zur Beschaffung der Everschen Stelle (o.D.); Articuli probatoriales für Johann Ulrich Stange, Küster, Christian Buck und Peter Wichert, Hausleute; Kommissionsbericht Stemwedes vom 26.03.1754 mit Protocollum Commissionis vom 21.03.1754 Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Poel 1753 2. Tribunal 1753-1754 Kläger: (2) Claus Evers, Hausmann zu Neuhof auf Poel Beklagter: Ernst Hinich Hundt, Amtmann auf Poel Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0743 |