  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1070 Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden Alte Signatur: Wismar G 95 (W G 3 n. 95) Laufzeit: (1669-1734) 31.03.1734-19.10.1735 Fallbeschreibung: Dr. Henning Christoph Gerdes, der Vater David Gerdes, hatte den Bekl. 1669 1000 Rtlr zinsbar geliehen und ausgemacht, daß das Geld einst zur Hälfte in Rtlr, zur Hälfte in Dukaten ausgezahlt werden sollte. Als Kl.in das Kapital gekündigt hatte, wurde ihr eine dementsprechende Auszahlung verweigert und auf Auszahlung in neuen 2/3 Rtlr bestanden, wogegen sie zunächst vor dem Stralsunder Rat geklagt hat, nachdem sie dort abschlägig beschieden wurde, nun an das Tribunal queruliert. Das Tribunal fordert den Stralsunder Rat am 07.05. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, die am 29.06. eingehen und am 10.07. nach Bitte des Kl.s vom 05.07. eröffnet werden. Am 18.10.1734 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.01.1735 folgt das Tribunal dem Antrag der Kl.in und fordert Bekl. zur in der Obligation vereinbarten Zahlung zuzüglich der Unkosten auf. Am 24.02. und 18.04. kündigen Bekl. an, dagegen restitutio in integrum ergreifen zu wollen und erbitten Fristverlängerung, die sie am 26.02. und 19.04. erhalten. Am 24.05. tragen sie ihre Beschwerden gegen das Tribunalsurteil vor und bitten, die Rückzahlung in geltender Währung vornehmen zu dürfen und von der Bezahlung der Unkosten befreit zu werden. Am 18.06. bittet Kl.in um Bestätigung des Tribunalsurteils, am 04.07. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1735 entbindet das Tribunal die Bekl. von der Bezahlung der Unkosten, bestätigt aber ansonsten sein Urteil. Prozessbeilagen: (7) Schuldbrief des Heilgeistklosters vom 24.12.1669; von Notar Martin Verchen aufgenommene Appellation vom 05.03.1734; Stralsunder Ratsgerichtsurteil vom 26.02.1734; von Tribunalsbote Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabequittungen für 2 Tribunalsmandate vom 27.05.1734; Rationes decidendi des Stralsunder Ratgerichts; Prozeßvollmachten der Kl.in für Dr. Hertzberg vom 10.07.1734 und der Bekl. für Dr. Gröning vom 12.07.1734; Supplik des Dr. Henning Christoph Gerdes an den Stralsunder Rat vom 07.07.1681; vom Stralsunder Notar Leopold von Olderhausen ausgestellte Übergabequittung für Kündigung eines Kapitals vom 26.06.1679; Auszug aus den Registern des Klosters zum Heiligen Geist von 1670 und 1674; Urteil des Stralsunder Kanzleigerichts vom 16.09.1684 Instanzenzug: 1. Ratsgericht zu Stralsund 1733 2. Tribunal 1734-1735 Kläger: (2) Witwe des Dr. David Gerdes, Fiskal am Tribunal (Kl.in in 1. Instanz) Beklagter: Provisoren und Administratoren des Klosters zum Heiligen Geist in Stralsund (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: N N Westphal (A), Dr. Erich Herzberg (P) Bekl.: Joachim Ehrenfried von Stein (A), Anton Christoph Gröning (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1070 |