  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0936 Prozessgegenstand: Mandatum poenale Auseinandersetzung um Eingriff in Privilegien Alte Signatur: Wismar G 4 (W G 1 n. 4) Laufzeit: 28.05.1657-30.06.1657 Fallbeschreibung: Kl. beschweren sich, daß Bekl. mit Zustimmung des Rates, aber wieder ihre eigene Rulle" und den mehr als einhundertjährigen Gebrauch damit begonnen hätten, "schmale Lacken gleich uns zu machen". Der Bitte der Kl. an das Tribunal, den Rat bei Strafe aufzufordern, sie bei ihren alten Rechten zu belassen und den Bekl. das Anfertigen schmaler Tücher zu verbieten, kommt das Gericht am 02.06.1657 nicht nach, sondern fordert Rat nur auf, "es dahin zu richten, daß alle Theile bei ihren rechten und nahrung verbleiben mögen." Rat argumentiert am 16.06.1657, daß man sich mit der Erlaubnis für die Kleinmacher nur an dem Gebrauch in den benachbarten Städten orientiert habe, in denen die Kleinmacher statt "10 quartier" breite Tuche die besser nachgefragten "7 quartier" breiten Tuche herstellen und verkaufen dürften. Am 20.06. erneuern Kl. ihre Bitte und bitten, jeden Eingriff in ihre alten Rechte zu untersagen. Das Tribunal fordert sie am 30.06.1657 auf, ihre Rolle vorzulegen und daraus ihre Rechte zu beweisen. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus der Amtsrolle der Kleinen Wandtmacher" zu Wismar (o.D.); Gutachten der Kleinmacherämter aus Bremen und Stralsund vom 09. und 10.03.1657 Instanzenzug: 1. Tribunal 1657 Kläger: (2) Amt der Grobmacher zu Wismar Beklagter: Amt der Kleinmacher zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0936 |