  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1011 Prozessgegenstand: Mandatum tuitorio Streit um die Verteilung der Lasten der Einquartierung Alte Signatur: Wismar G 46 (W G 2 n. 46) Laufzeit: 07.02.1701-28.02.1701 Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich über Bekl., die ihn zur Einquartierung heranziehen wollen, obwohl er vor 5 Jahren "auff instendiges Anhalten meiner Creditoren denselben alle meine Haabsehligkeit übertragen und um sie zu contentiren, bonis cediren müssen." Seitdem treibt der ehemalige Brauer keine bürgerliche Nahrung mehr, wohnt in einer kleinen Wohnung bei seiner Mutter und ist noch nie zur Einquartierung herangezogen worden. Er bittet um ein Mandat an Rat, es dabei zu belassen und erhält dieses cum clausula am 08.02. Der Rat argumentiert jedoch am 25.02., Kl. sei ein junger, gesunder Mann, der wegen seines Konkurses nicht für immer von den Pflichten eines Bürgers befreit werden könne, sondern zur Arbeit angehalten werden sollte. Tribunal teilt diese Meinung und ordnet am 26.02.1701 an, Kl. solle zu "seiner Schuldigkeit angewiesen" werden. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Ratsgerichtsurteil in Sachen der Witwe und Erben des Magister Joachim Köckert vs. Christoph Gröning in pcto debiti nunc concursus (o.D.) Instanzenzug: 1. Tribunal 1701 Kläger: (2) Christoph Gröning, ehemaliger Brauer zu Wismar Beklagter: Meister Hans Schmahl und Zimmermeister Peter Mölte als Verordnete zur Einquartierung in Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Hinrich Gröning (A & P) Bekl.: Friedrich Wagner (A), Dr. Christoph Gröning (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1011 |