-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  07.: 1. Kläger G

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 07. 1. Kläger G


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0997
Prozessgegenstand: Mandatum de non turbando in possessorio tuitorio und Inhibitionis de non via facti procedendo Auseinandersetzung um Befreiung von Steuern und Lasten
Alte Signatur: Wismar G 35 (W G 2 n. 35)
Laufzeit: (1600-1692) 21.07.1692-14.01.1693; 03.07.1702-1712
Fallbeschreibung: Kl. bestehen auf ihrem jahrzehntealten Privileg der freien Schafweide auf den Dämmen, der Fischerei und Rohrwerbung im und auf dem Mühlenteich, fordern für ihre Müller den Fortbestand der Freiheit von Servicen und Einquartierung und erbitten dementsprechend ein Mandat des Tribunals an den Rat, der sie mit zahlreichen Neuerungen stört. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 22.07. mit Aufforderung an Rat zum Bericht. Am 05.09. erbitten Bekl. Fristverlängerung, die sie am 07.09. erhalten. Am 21.09. entschuldigen Bekl. sich mit von der Krone angeordneten Steuer- und Abgabenerhöhungen, die sie umlegen müssen und bestreiten Rechte, die Kl. für sich fordern. Das Tribunal fordert Kl. am 23.09. zur Erwiderung auf, die am 02.11. eingeht und in der sich Kl. auf Reichsrecht bei der Nichtbesteuerung der Müller berufen und auf ihren alten Rechten bestehen. Das Tribunal fordert Bekl. am 04.11.1692 zur Erwiderung auf, die am 09.01.1693 ausführlich ihre Ansicht begründen. Daraufhin erklärt das Tribunal am 10.01. das Ende der Beweisaufnahme. Am 03.07.1702 erbittet der Rat Prozeßbeschleunigung, am 23.04. und 09.07.1703 sowie am 22.01.1704 beide Parteien. Am 07.04.1704 entbindet das Tribunal Bekl. von der Klage bezüglich des Service, erlegt ihnen wegen der Rechte der Schaafweide und der Fischerei Beweise auf, daß Kl.n dies verboten sei und fordert von Kl.n Beweise, daß sie Aale fangen dürfen. Am 19.05., 19.07., 30.08., 11.10., 01.11.1704 kündigt Christoph Gröning Rechtsmittel an, bittet aber um Fristverlängerung, da ein gütlicher Vergleich versucht werden soll. Das Tribunal gewährt die Fristverlängerungen am 21.05., 22.07., 04.09., 15.10. und 07.11. Am 06.11.1704 begründen Kl. ihren Einspruch gegen das Urteil und erbitten dessen Berichtigung, am 19.01. und 18.10.1706 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 21.01.1707 legen Kl. weitere Beweise vor und berufen sich auf ein Privileg Wallensteins von 1628 für die Mühlenbesitzer. Am 24.01.1707 bestätigt das Tribunal sein Urteil, weist Bekl. jedoch an, die Kl. nicht über das Maß anderer Müller hinaus zu belasten. Am 13.04. bitten Kl. um Erklärung des Urteils, da sie zwei beweibte Soldaten mit je 2-3 Kindern zugeteilt bekommen haben, aber nur Service geben wollen. Das Tribunal gesteht dies am 15.04. zu. Am 30.05. ergreifen Bekl. dagegen restitutio in integrum, erbitten aber zunächst Fristverlängerung, die sie am 03.06. erhalten. Am 15.07.1707 tragen sie ihre Einwände gegen die Erklärung des Urteils vor, am 12.07.1712 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Prozessbeilagen: (7) Protokolle des Kämmereigerichts vom 15.07., 06.09.1692; Ratsgerichtsprotokoll vom 14.09.1692; Auszug aus dem Stadtbuch zu den auf dem Mohrhof haftenden Rechten und Pflichten; von Notar Heinrich Conrad Jäger aufgenommene Befragung des Müllers Hans Behrens sowie von Hinrich Pralow, Christoph Voss und Tewes Stein vom 22.07.1692, des Altschulzen von Mecklenburg Jochim Warneke vom 01.07.1684, des Müllers beim Roten Tor, Hinrich Fluckert vom 26.10.1692; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. J. Gerdes vom 12.11.1692; Extrakt aus dem Wismarer Bürgervertrag vom 19.03.1600; von Stadtwachtmeister Jürgen Trotzsche erstelltes Verzeichnis der Häuser, die "an die Quartierkammer Recognition geben; kgl. Resolution vom 04.07.1687; Instruktion für die Verordneten zur Contribution" wegen Besteuerung der Mühlen vom 19.01.1627, Extrakte aus verschiedenen Einnahmeregistern der Satisfaktionsgelder 1649, Steuern 1654, Einnahmen 1662, Türkensteuern 1665; Ratsgerichtsprotokoll vom 03.12.1692; kgl. Resolution für pommersche Deputierte vom 01.03.1655; Auszug aus kgl. Resolution vom 20.03.1680; Auszug aus dem Protokoll einer Beratung zwischen Tribunalskollegium und Rat von Wismar vom 14.12.1688; Extrakt aus Einquartierungsrolle von 1701; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gerdes vom 23.01.1707; Tribunalsurteil in Sachen sämtlicher Bürger ersten Standes vs. sämtliche Ämter und Seefahrer in pcto universaler Einquartierung vom 12.03.1700
Instanzenzug: 1. Tribunal 1692-1693; 1702-1704 2. Tribunal 1704-1707 3. Tribunal 1707, 1712
Kläger: (2) Dr. Christoph und Dr. Johann Gröning, Inhaber der vor dem Mecklenburger Tor gelegenen Mühlen
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Hinrich Christoph Gerdes (P), seit 1703 Dr. Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Syndikus Friedrich Wagner (A), Dr. Johannes Oldenburg für Dr. Jacob Gerdes (P), seit 1703 Dr. Friedrich Anthon (P), seit 1706 Dr. David Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0997