  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1072 Prozessgegenstand: Mandatum arrestatorium Auseinandersetzung um die Abrechnung der Prokuratur in einem Prozeß Alte Signatur: Wismar G 96 (W G 3 n. 96) Laufzeit: 28.03.1735-08.10.1735 Fallbeschreibung: Kl. hatte Bekl. in einem Prozeß gegen die Gebrüder von Plessen wegen Störung an der Pacht im Hof zu Strameus vertreten. Nachdem Bekl. sich mit den Plessens gütlich geeinigt hatte, kam er in das Haus des Kl.s, um seine Papiere und die Rechnung zu fordern. Nach Wortwechsel beginnt er Kl. und dessen "Domestiquen mit den gröbsten Injurien anzugreiffen" und wird dabei mehrfach "mit einem großen Prügel" tätlich. Kl. bittet, Bekl. mit 4 Wochen Gefängnis und Erstattung aller Unkosten zu bestrafen und erreicht am 29.03. ein Mandat an die Gebrüder von Plessen, die bei ihnen noch stehenden 1.500 Rtlr des Bekl. zu beschlagnahmen und zu verhindern, daß Kl. etwas von seinem Vieh "und Fährnis" verkaufe, bis der Fall geklärt sei. Bekl. wird am selben Tag aufgefordert, sich binnen 6 Wochen zu dem Fall zu äußern. Am 01.06. rechtfertigt sich Bekl. mit der Behandlung durch die Diener des Kl.s, streitet jede Tätlichkeit ab und bittet um Aufhebung der Beschlagnahme. Letzteres lehnt Tribunal am 07.06. ab, fordert aber Kl. auf, seine Beschwerden zu beweisen. Am 17.06. erklärt Bekl., daß er am folgenden Tag von Strameus abziehen müsse und bittet, die Beschlagnahme auf seine Schafe zu beschränken. Das Tribunal fordert Kl. am selben Tag zur Stellungnahme binnen 3 Tagen auf. Am 20.06. fordert Kl. andere, ausreichende Kaution. Das Tribunal fordert am 21.06. vom Bekl. Gegenerklärung und erhält am 25.06. eine Kaution des Ratschirurgen für Bekl. Das Tribunal fordert am 27.06. Erwiderung des Kl., am selben Tag legt Bekl. eine neue Bürgschaft von Notar Anton Rode vor, woraufhin seine Habe auf Strameus sofort freigegeben wird. Am 09.07. legt Kl. Artikel für ein Zeugenverhör vor und bittet, den Registrator des Tribunals damit zu beauftragen. Das Tribunal beauftragt Scheffel am 11.07. entsprechend. Am 10. und 14.09. erklärt Bekl., er neige manchmal zu "Gemütsunruhe", habe Kl. einen Vergleich vorgeschlagen und bittet um Einstellung des Prozesses. Das Tribunal fordert Kl. am 20.09. zur Erklärung auf, die am 24.09. eingeht und in der Kl. eine "christliche Abbitte" und die Erstattung aller Unkosten fordert. Am 27.09. lädt das Tribunal die Parteien auf den 07.10.1735 vor und vergleicht sie miteinander. Prozessbeilagen: (7) Rechnung des Kl.s im Falle des Bekl. vs. die Gebr. von Plessen vom 28.03.1735; Aufstellung über bereits vom Bekl. erstattete Kosten vom 01.06.1735, Bestätigung des Wilhelm Fürchtnicht über Kauf von Schweinen vom 14.04.1735; vom Ratschirurg Jochim Hinrich Tegen ausgestellte Bürgschaft für Bekl. vom 25.06.1735; Articuli Probatoriales für Frau N N Schumann, Dorothee Margarethe Licht, Catharina Margaretha Plagmann und Hans Brüggmann Instanzenzug: 1. Tribunal 1735 Kläger: (2) Dr. Georg Gustav Gerdes, Prokurator am Tribunal Beklagter: Ernst Christoph Büring, Verwalter zu Strameus Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (P); seit 10.09.1735: Dr. Carl Daniel Schlaff (P), Dr. Michael Zylius (A)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1072 |