  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1003 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Ausfuhr von Bier Alte Signatur: Wismar G 41 (W G 2 n. 41) Laufzeit: (1673-1697) 20.04.1697-26.08.1697 Fallbeschreibung: Kl.in appelliert gegen Dekret der Bekl., in dem ihr verboten wird, 24 Fässer Wismarer Mumme, die von der Qualitätskontrolle als nicht gut befunden wurden, nach Dänemark, Schonen oder Lübeck zu verschiffen. Bekl. legt fest, daß die Mumme nicht in Orte oder Länder ausgeführt werden darf, wo ein "commercium mit unserem Stadtbiere im Gange ist." Kl. ist über dieses Dekret erstaunt, da sie unmittelbar zuvor 6 Fässer Mumme desselben Brauers unbeanstandet hatte ausführen dürfen. Am 21.04. fordert das Tribunal den Rat auf, die Gravamina "von selbsten zu heben". Am 23.04. argumentiert Rat, es sei nur der strengen Qualitätskontrolle zu verdanken, daß Wismar noch eine nennenswerte Bierausfuhr nach Dänemark und Schweden geblieben sei, die vielen Menschen in der Stadt Arbeit und Einkommen gebe. Am selben Tag bestätigt das Tribunal sein Reskript. Am 19.07. bittet Kl.in um Anforderung der Akten der Vorinstanz, am 24.08.1697 nimmt das Tribunal dies ad acta. Prozessbeilagen: (7) Supplik der Kl.in an Rat (o.D.); Aussage des H.C. Zacharias, Makler vom 04.04.1697; Ratsgerichtsurteil vom 19.04.1697; von Notar Andreas Wegner aufgenommene Appellation vom 20.04.1697; Auszug aus der Strand- und Hafenordnung von 1673 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1697 2. Tribunal 1697 Kläger: (2) Elisabeth Tancke, Witwe des Joachim Gröning (Kl.in in 1. Instanz) Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1003 |