  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1208 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar G 141 (W G n. 141) Laufzeit: (1765-1773) 24.08.1773-30.09.1775, 02.02.1784 Fallbeschreibung: Kl.in macht Ansprüche an die Gelder aus dem Bülow-Mörderschen Konkurs geltend, die ihrem verstorbenen Mann zustehen, ihr aber von Bekl. vorenthalten werden. Sie bittet, die in der Tribunalskanzlei deponierten Gelder nicht auszuzahlen, bis diese Ansprüche befriedigt sind. Am 09.12. bittet Kl.in um einen Termin vor dem Tribunal, um die Ansprüche der Parteien zu prüfen und Bekl. zur Auszahlung ihres Anteils zu veranlassen. Am 15.12.1773 fordert das Tribunal Kl.in auf, einen Prokurator mit ihrem Fall zu bemühen. Am 24.02.1774 beschwert sich Kl.in darüber, daß Bekl. ihr ihren und weitere, an ihren Mann übertragene Erbanteile im Wert von 384 Rtlr vorenthält und bittet, diese Summe aus dem deponierten Geld bei Stellung eines Bürgen auszuzahlen. Zudem bittet sie, Bekl. aufzufordern, seine Forderungen an sie zu benennen und zu beweisen, damit die gegenseitigen Ansprüche aufgerechnet werden können. Das Tribunal fordert Bekl. am 04.03. zur Antwort binnen 14 Tagen auf. Am 18.03. weist Bekl. die Ansprüche der Kl.in zurück und beweist, daß er Kl.in und ihre Familie jahrelang unterstützt hat und Äcker an sie übertragen hat, wofür ihm sein verstorbener Bruder alle Ansprüche an dem Erbe übereignet hat. Bekl. bittet, Kl.in zur Kostenerstattung in diesem Prozeß zu verurteilen, das Tribunal fordert Kl.in am 19.03. zur Erwiderung binnen 14 Tagen auf. Am 11.05. bittet Bekl. um Erneuerung des Mandats, da Kl.in noch nicht geantwortet hat und erreicht dies am selben Tag. Am 14.06. bittet Bekl. die Beweisaufnahme zu schließen und das Urteil zu sprechen, da Kl.in immer noch nicht geantwortet hat. Am 15.06. folgt das Tribunal dem Antrag, am 09.07. bittet Kl.in weitere Beweise zuzulassen, da sie durch Krankheit verhindert gewesen sei. Am 15.07. fordert das Tribunal Beweise für ihre Krankheit binnen 14 Tagen, am 29.07. erbittet Kl.in Fristverlängerung, die sie am 30.07. erhält. Am 13.08. bietet Kl.in an, ihre Krankheit zu beeiden und bestreitet alle Ansprüche des Bekl., dem sie abspricht, ihrer Familie je geholfen zu haben und den sie der Fälschung von Beweisen bezichtigt. Das Tribunal fordert am 15.08. eine Antwort des Bekl., die am 13.09. eingeht und in der sich Bekl. gegen Vorwürfe der Kl.in verwahrt und auf seinen Ansprüchen beharrt. Am 14.09. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 17.10. bitten Parteien, am 30.11.1774 Kl.in um Prozeßbeschleunigung, am 23.01.1775 lädt das Tribunal Parteien zum Vergleich auf den 07.02. vor. Der Termin wird auf den 30.01. vorverlegt, das Tribunal klärt die Sache an diesem Tag teilweise gütlich und setzt sie zu einem anderen Teil aus. Am 08.02. bittet Bekl. um Auszahlung der ihm zustehenden 134 Rtlr 24 s und erhält diese am 11.02. Am 30.09.1775 erbittet Kl.in Auszahlung der ihr zustehenden 129 Rtlr 24 s an ihre Vormünder und erhält das Geld am selben Tag. Am 02.02.1784 erbitten die Erben der Kl.in Abschriften von den Überschreibungen der Eutiner und Basbütteler Anteile und erhalten sie am selben Tag. Prozessbeilagen: (7) Aufstellung der Forderungen der Kl.in vom 24.02.1774; Überschreibung der Erbansprüche Johann Benjamin Gramms aus Eutin an Johann Christian Gramm zu Grevesmühlen vom 22.11.1771 und des Johann Peter Gramm zu Bassbüttel an Johann Christian Gramm zu Grevesmühlen vom 14.10.1772; Überschreibung beider Forderungen durch Johann Christian Gramm an Bekl. vom 18.10.1772; Quittung Johann Christian Gramms über 50 Rtlr vom 24.11.1771; Erklärung des Johann Benjamin Gramm zu Eutin vom 22.10.1771; Überschreibung von Forderungen durch Johann Christian Gramm an Bekl. vom 23.09.1772; Schreiben des Jacob Hinrich Gramm zu Gadebusch an Bekl. vom 27.11.1772; Aufstellung über Zahlungen des Bekl. an seinen Bruder Johann Christian Gramm zu Grevesmühlen und dessen Familie (1.131 Rtlr 32 s) mit zahlreichen Einzelquittungen Johann Christian Gramms zwischen 1766 und 1773; Schreiben Kosegartens aus Grevesmühlen an Bekl. vom 12.03.1774; von Dr. Ungnade ausgestellte Empfangsquittungen für Tribunalsmandate vom 24.03.und 14.05.1774; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 09.07.1774; Aussage des Johann Hinrich Feldmann, Ratsherr zu Grevesmühlen vom 10.01.1774; Auszüge aus Kommissionsprotokollen des Grevesmühlener Rates vom 23.04.1765 und 11.07.1770; Quittungen des Bekl. vom 23.04. und 16.05.1765; Protokoll des Grevesmühlener Stadtgerichts vom 20.07.1769; Aussage des Leonhard Christian Kosegarten vom 02.03.1774; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Ungnade vom 15.07.1774; Schreiben der Schweriner Regierung an Stadtgericht zu Grevesmühlen vom 24.10.1774; Vergleich vom 30.01.1775; Tutorium für Kl.in vom 22.09.1775 Instanzenzug: 1. Tribunal 1773-1775, 1784 Kläger: (2) Witwe des Ratsherrn Johann Christian Gramm zu Grevesmühlen Beklagter: Johann Michael Gramm, Bäcker zu Wismar Anwälte: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) (seit 24.02.1774) Bekl.: D.C. Bohse (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1208 |