  OAI-PMH
| Signatur: (1) 2199 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Verteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar M 146 (W M 3 n. 146) Laufzeit: (1731-1757) 15.08.1757-06.09.1758 Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 15.08., 27.09., 20. und 24.10. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Konsistorialurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 20.08., 28.09. und 21.10. legen Kl. am 24.10. ihren Schriftsatz vor. Im Jahre 1756 verstarb der Pastor zu St. Georg, J.D. Breithor, und hinterließ als Erben seinen Bruder Daniel, seinen Neffen Joachim Daniel und seine Nichte Dorothea Cornelia Sibeth, Ehefrau des Bekl. Die Kl. fordern lt. Konsistorialordnung und Visitationsabschieden den 10. Teil des Breithorschen Vermögens, da dieser weder Kinder, Eltern noch Witwe hinterlassen hat und erhalten dieses vom Konsistorium. Dagegen wendet sich Kaufmann Blumental als Vormund der Bekl., da diese als Tochter eines Tribunalsbedienten wie ihr Vater es als Bote war, von allen bürgerlichen Lasten befreit wäre und deshalb der 10. Teil ihres Erbes nicht an das Ministerium fallen dürfe. Das Konsistorium erkennt die Forderung an und schließt den Erbteil der Bekl. von der Abgabe aus, die Kl. appellieren dagegen vor dem Tribunal, das am 25.10. die Eröffnung der Akten der Vorinstanz auf den 01.11.1757 ansetzt. Am 23.01.1758 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 10.04.1758 bestätigt das Tribunal das Konsistorialurteil wegen Unerheblichkeit der Gravamina". Am 22.05.1758 kündigen die Kl. gegen das Urteil restitutio in integrum an und erbitten zunächst und am 03.07. Fristverlängerung, die sie am 23.05. und 04.07. erhalten. Da sie versäumen, ihren Schriftsatz rechtzeitig vorzulegen, wird das Urteil am 05.09.1752 rechtskräftig, das TrRibunal sendet die Akten an das Konsistorium zurück. Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 15.07.1757; Urteil des Konsistoriums vom 07.07.1757; Testament J.D. Breithors vom 22.10.1756; Auszug aus der Wismarer Kirchen- und Konsistorialordnung (o.D.); Auszug aus den Visitationsabschieden des Konsistoriums von 1731 und 1735; Urteil des Wismarer Konsistoriums vom 07.07.1757; von Notar August Wilhelm Rüdemann beglaubigte Kopie eines Bescheides des Tribunalspräsidenten von Putbus vom 13.08.1757, Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hasse vom 24.10.1757 und des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 31.10.1757 Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1757 2. Konsistorium zu Wismar 1757 3. Tribunal 1757-1758 4. Tribunal 1758 Kläger: (2) Geistliches Ministerium zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Schiffer Jacob Schwen namens seiner Frau Dorothea Cornelia Sibeth (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Chistoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2199 |