  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1034 Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die gemeinsame Bebauung einer wüsten Stelle Alte Signatur: Wismar G 64 (W G 2 n. 64) Laufzeit: (1708) 24.04.1708-21.05.1708 Fallbeschreibung: Nach Bitten des Bekl. vom 24.04. um Verkürzung der Appellationsfrist für Kl. fordert das Tribunal Kl. am 28.04. auf, seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil binnen 14 Tagen vorzutragen. Am 15.05. berichtet Kl., daß zwischen den Häusern des Kl. und des verstorbenen Schwiegervaters des Bekl. eine Stelle mehrere Jahre wüst gelegen hatte, bevor sich die Nachbarn zu einer gemeinsamen Bebauung entschlossen. Da Schwiegervater des Bekl. während des Baus verstarb, entschloß sich Bekl., den Bau fortzusetzen und fordert vom Kl. die Einhaltung des Vertrages und dessen Beteiligung am Bau. Das Ratsgericht erlegt Kl. auf, umgehend mit dem Bau zu beginnen und stellt es Bekl. ansonsten frei, den Bau allein auszuführen und sich das Grundstück dementsprechend allein anzueignen. Dagegen appelliert Kl. und bittet anzuordnen, daß Parteien den Zaun auf der Grundstücksgrenze nicht gemeinsam, sondern jeder einen Zaun für sich bauen solle. Das Tribunal lehnt dies am 19.05.1708 ab. Am 16.05. bittet Bekl. um Bestätigung des Ratsgerichtsurteils und wird am 19.05.1708 auf das am selben Tag ergangene Tribunalsurteil verwiesen. Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokoll vom 14.04.1708; von Notar Christian Heinrich Ellerhoff aufgenommene Appellation vom 14.04.1708 Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1708 2. Tribunal 1708 Kläger: (2) Matthias Gädtcke (Gädecke), Bürger zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Christoffer Borchwardt, Gewürzhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1034 |