  OAI-PMH
| Signatur: (1) 1017 Prozessgegenstand: Supplik Auseinandersetzung um Abriß eines widerrechtlich errichteten Gebäudes Alte Signatur: Wismar G 53 (W G 2 n. 53) Laufzeit: 24.10.1703-03.11.1703 Fallbeschreibung: Während der Abwesenheit des Kl.s in Pommern hat Bekl., dessen Nachbar, ohne sein Wissen unmittelbar an der Grundstücksgrenze ein kleines Gebäude mit einem Schornstein errichtet, in dem er Branntwein brennen will. Dies, obwohl im Lübischen Recht festgelegt ist, daß entsprechende Brennereien nur dort angelegt werden dürfen, wo es einen entsprechenden Vorgängerbau gegeben hat, Neubauten hingegen verboten sind. Da der kurze Schornstein sehr schlecht gemauert ist, besteht die Gefahr der Rauchvergiftung im Haus des Kl.s und des Funkenfluges. Gerdes hat daher den Rat gebeten, den umgehenden Abriß des Gebäudes zu veranlassen. Da dieser nur eine Besichtigung vorgenommen hat, wendet sich Kl. an das Tribunal, das Rat am 29.10.1703 anweist, dafür zu sorgen, daß bis zum Abriß des Schornsteins dort kein Feuer mehr angefacht wird. Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Lübischem Recht Instanzenzug: 1. Tribunal 1703 Kläger: (2) Henning Joachim Gerdes, Sekretär am Tribunal Beklagter: Friedrich Gottlieb Weyl, Bürger zu Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1017 |