  OAI-PMH
| Signatur: (1) 3928 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Prozeßkosten Alte Signatur: Wismar Z 32 (W Z n. 32) Laufzeit: 03.07.1777-20.12.1777 Fallbeschreibung: Der Kl. bittet darum, den Bekl. zur Bezahlung von Prozeßkosten zu verurteilen, die ihm dadurch entstanden sind, daß er Arreste, die der Bekl. vor mecklenburgischen Gerichten auf sein Eigentum gelegt hat, lösen lassen mußte. Das Tribunal fordert den Bekl. am 05.07.1777 zur Bezahlung bzw. zur Erwiderung auf. Am 26.07. bittet der Bekl., den Kl. mit seiner unstatthaften Klage" abzuweisen, das Tribunal teilt dem Kl. dies am 29.07. mit. Am 15.09. besteht dieser auf Kostenerstattung, am 01.11. bestätigt das Tribunal sein Urteil und fordert den Bekl. zur Übernahme der Kosten, auch der dieses Prozesses, auf. Am 28.11. bittet der Bekl. darum, nur bestimmte Kosten übernehmen zu müssen, das Tribunal lehnt dies am 19.12.1777 ab. Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellung des Kl.s (30 Rtlr 32 s) Instanzenzug: 1. Tribunal 1777 Kläger: (2) Oberstleutnant Carl von Hintzenstern namens seiner Ehefrau Maria Sophia sowie deren Kinder als Erben des verstorbenen Christoph Friedrich Barthold von Zülow Beklagter: Oberstleutnant Adolph Hans von der Lühe auf Barnekow namens seiner Ehefrau Anna Elisabeth Christina, geb. v. Zülow Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: N N Warnemünde (A), Dr. Johann David Lembke (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3928 |